Alleinerziehend, na und?

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kennt jemand die Rechtslage?

Thema: kennt jemand die Rechtslage?

Wenn eine Frau ein kin dhat, und vielen Menschen sagt, sie wisse, wer der Vater ist, diesen aber nicht in der G.urkunde angibt, das Kind aber irgendwann wissen will, wer der Vater ist (kind mittlerweil eüber 18) kann das Kind dann klagen, um den Namen heraus zu kriegen? welches Recht wiegt mehr, das der Mutter, es nicht zu sagen (hat sie da überhaupt ein Recht drauf?) oder das des Kindes, es zu erfahren? kennt jemand viell. ein Urteil, oder einen Paragraphen dazu?

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 19:13



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ja,kind kann auf auskunft klagen. schlag mich, ich kenne den paragraphen nicht dazu

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 19:19



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schlagen will ich dich nicht, ich tätschel dich nur mal... weißt du, wie alt das kind sein darf maximal? meine schwester sagt, über 21 hätte man keinerlei recht mehr, es zu erfahren...

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 19:22



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http://www.pappa.com/recht/urt/bvg06597.htm

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 19:26



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na das werd ich doch gleich mal an meine Schwester schicken... un dich Kopie an meine Mutter, unterstrichen den Absatz mit der Beugehaft und dem Schmerzensgeld (sie wird dann in beugehaft gehen müssen, da si ekein geld hat) oder si erückt endlich den Namen raus

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 19:32



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Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 19:33



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*lach* DIE würde blöd gucken, wenn bei ihr 1000mal auf der pinwand stehen würde "sag deiner Tochter den Namen ihres Vater!"

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 19:42



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meine schwester redet grad mit meiner mutter, und sagt ihr, dass die Lage wirklich ernst ist bin gespannt daumen drücken...

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 19:59



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o.t.

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 20:31



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Vielleicht weiss sie auch einfach den Namen nicht und schämt sich deswegen. Naja, ich hoffe, was auch immer du erfährst, entspricht deinen Erwartungen..

Mitglied inaktiv - 23.07.2010, 21:51