Alleinerziehend, na und?

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Darf KV Urlaub verbieten?

Thema: Darf KV Urlaub verbieten?

Hallo, ich habe mal eine Frage... wir haben eine inoffizielle 14-Tage-Regelung getroffen, die der Herr ja bekannterweise rumschiebt, wie ihm grade beliebt und ich bin grundsätzlich die doofe... jetzt wollen wir im Sommer 3 Wochen nach Portugal fahren, wären aber insg. an 4 Wochenenden in Portugal... (wir fahren halt an einem Freitag los und kommen an einem Sonntag wieder... 3 Wochen weg, aber eben 4 Wochenenden in beschlag) - also habe ich ihm angeboten gleich das 1. Wochenende davor, und das Wochenende direkt danach die Kinder zu nehmen... will er nicht, denn dann hätte er ja die Kinder 3 WochenENDEN (wir reden hier nichtmals von Wochen) am Stück, das wäre ihm zu viel (ja stimmt, es ist schon ein riesiges opfer, wenn man seine Kinder ganze SECHS !!! Tage im Monat sehen muss, statt sonst nur 4... Jetzt frage ich mich, ob er uns den Portugalurlaub verbieten kann, damit die 14-Tage-Regelung weiter gewährt ist...? Hach, ich bin soooo sauer, meine armen Kinder tun mir so leid... und dann kann ich mir noch doofe Sprüche anhören (wenn ich fürs Babysitten so viel Geld bekommen würde - er spricht vom Mindestunterhalt - dann würde er die Kinder auch öfter nehmen *ahhhhh*) - und ich weiss gar nicht, was ich mich da so aufrege... echt nicht... ich kenn den idioten na nun wahrlich lang genug... Hoffe mir kann jemand helfen... Lieben Gruß, Mira

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 09:34



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Hi Mira, buchen, in Urlaub fahren, diesen genießen und ggf. Vorwürfe seinerseits mit einem Urlaubslächeln abprallen lassen... Wer seinerseits schiebt wie's paßt, darf sich dann auch mal nach der Decke strecken, wenn die andere Seite im Jahresurlaub länger wegbleibt. Da er den Ausgleich nicht annimmt... soll er doch klagen. Der Richter wird ihm schon sagen, wo's langgeht. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 09:43



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:-) Wenn er meckert, hätte ich gesagt:"Ich hab Dich doch nicht gefragt, wollte es nur mitteilen, damit Du selber besser planen kannst. Aber wenn Du davor oder danach auch keine Zeit hast, ist ok! Wolle es nur angeboten haben." *unschuldigguck*:-) Mal so rein theoretisch hat er klar Umgangsrecht, aber Du kannst ja schlecht das komplette Leben nach ihm ausrichten. Hoffe nur, dass Du Kinderausweise hast. Am Ende sträubt er sich sonst, deren Ausstellung zu unterschreiben?

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 10:26



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Hallo! Nein, das kann er auf keinen Fall. Das hat meiner auch schon mal versucht, mir den Urlaub zu verbieten. No Chance. Umgekehrt darf er aber auch in den Urlaub fahren. Also die Urlaube sind von der Wochenend-Regelung ausgeschlossen - sagt meine Anwältin. Wenn er die Kids vor dem Urlaub nicht nehmen will, ist das sein Pech. Einen wunderwunderschönen Urlaub! Kieselchen

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 10:42



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Also bei mir ist es so,laut Umgangspfleger (letzteWoche),das der Vater drauf bestehen kann,das er das Kind in der Zeit sieht.Mein Ex hat dies versucht,ist aber gegen Schranken gelaufen.Haben einfach gebucht und ihm Bescheid gegeben. Ich habe einfach gesagt,das er auch fährt und da nicht vorher überlegt,ob das gerade Umgang ist oder nicht. Ausserdem kann er ja gern dahin kommen (böse böse). Wenn er recht Stress macht bitte ihm doch einen Ausgleich an:

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 10:54



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Mann oh Mann Väter gibts... den Urlaub machen, genießen und vielleicht wär ja ne Alternative sich online z.B. zu sehen. In unserem Urlaub 2008 hatten die Kids über webcam + Ton Kontakt zum Papa. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 11:14



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Also, rechtzeitig Bescheid muss man dem KV natürlich geben und er kann auch Einspruch gegen den Urlaub einlegen, der dann i.d.R. abgelehnt wird, weil das Recht auf Urlaub hat das Kind ja auch. Solltest Du jetzt in einem gefährlichen Land Urlaub machen z.B. Wanderurlaub im Irak, Bergtouren in Afganistan oder so, dann würde ihm sein Einspruch (gerechtfertigterweise) natürlich gewährt. Meiner wollte verhindern, dass ich in die Schweiz fahre. Ist ja auch ziemlich gefährlich dort - habe mindestens 3 kg zugenommen (Schoggi und lecker Käse hmmm).

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 11:14



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Soweit ich weiß muß er bei Auslandsurlauben unterschreiben das er einverstanden ist das seine Kinder im Ausland urlauben. Hatten wir glaub schon öfter hier diese Frage. Wenn er - gemeinsames SR vorausgesetzt nicht zustimmt kannst du dir Portugal abschminken. So weiß ich es.

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 14:44



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kann er dir nicht verbieten... ich warte auf dich

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 16:39



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Ich finde wir sollten die Frage mal klären ob bei einem Urlaub im Ausland der andere Sorgeberechtigte zustimmen muß oder nicht. Bisher, und so ist auch mein Wissen war der Tenor hier im Forum das der andere zustimmen muß bzw durch "egal einstellung" die zustimmung nicht benötigt wird. Google gibt auf die schnelle nix her. Also nochmal, meines Wissen darf ich zB nicht mit Sohn nach Italien wenn die KM daeggen wäre!?

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 16:56



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hi, was sollte dagegen sprechen? der andere teil hätte ein anliegen und müsste dein unterlassen bestimmen lassen( =einklagen). und das mit guten gründen, die zumindest innerhalb der eu schwer zu finden sein werden. greetz, nachtigall

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 17:08



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Es kann ja auch sein das die Ausreise aus der BRD vom anderen SBR die Zustimmung erfordert?!

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 17:15



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hi, im unterhaltsrecht ist die hinterlegung des reisepasses des unterhaltspflichtigen möglich soweit hinreichende gründe für "unterhaltshinterziehung" gegeben sind. in umgangssachen könnte der jeweilig andere sorgeberechtigte per anzeige die kurzfristige ausreise verhindern. schadenersatzpflichtig macht er sich aber damit im unberechtigten fall. regelmäßig bestimmt der jeweilig zuständige elternteil den aufenthaltsort, s. bgb (das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht beschränkt im regelfall hier nix), greetz, nachtigall

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 17:36



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der muss mit ja aber so viel ich weiss fahren sie mit dem auto da alle grenzen unbesetzt sind zwichen deutschland und portugal wird sie niemand aufhalten. somit freie bahn. und keiner fragt unterwegs ob sie die genaehmigung hat das kind mitzunehemen wie es gesetzlich aussieht weiss ich nicht in der praxis ist es aber so cristina

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 18:25



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Hallo, ich habe bei Google diesen Link gefunden: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=35604&ccheck=1 Wenn man den von Anfang bis Ende durchliest, dürften die elementarsten Fragen erst einmal geklärt sein. Das heißt im Klartext JA, der Vater muß zustimmen, in der Praxis aber wahrscheinlich vorerst nicht relevant, WENN, ja wenn Pässe bereits vorhanden sind. Hat das Kind noch keinen Paß, wird es Schwierigkeiten geben, denn DAFÜR ist auf jeden Fall auch die Unterschrift des Vaters erforderlich. Sind die Pässe da, würde ich fahren. Soll er klagen, vom Gericht kommt dann wahrscheinlich ein "Du, Du, Du, Du böse Mutti, bitte nicht noch einmal!" Und klar, natüüürlich nicht nochmal, aber dann kann man gleich klären, wei das denn in Zukunft ablaufen soll etc.pp... Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 19:11



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hi, die zitierte entscheidung ist im schriftum mittlerweile äußerst umstritten. greetz, nachtigall

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 19:20



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... aber ich weiß auch, was Gerichtsentscheidungen, zumal von einem OLG, bedeuten, und was die Lehre ("das Schrifttum") dagegen gilt. Bis sich die Rechtsprechung auf OLG-Ebene aufwärts einmal zu einem Wandel hinreißen läßt, vergehen oftmals Jahrzehnte. Gut, das zitierte Urteil hat auch schon eines auf dem Buckel, die Antwort auf die Frage ist allerdings mal grade 16 Monate alt, also gehe ich davon aus, daß das zitierte Urteil wohl noch belastbar ist. Ich habe nicht weiter gesucht, und möglicherweise gibt es auch noch andere Gerichtsurteile, aber als erste "Hausnummer" ist es ganz gut geeignet. Ob es im Einzelfall immer darauf hinausläuft, steht dahin. Ich schrieb ja auch, daß ich in der Praxis eh anders handeln würde, da es dem Vater hier wohl nicht um das Kindeswohl geht, sondern darum, Sand ins Getriebe zu streuen. Das steht und fällt natürlich damit, ob das Kind bereits einen Kinderpaß besitzt oder nicht. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 19:32



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hm... doof. kannst du nicht vor dem einen Wochenende wiederkommen? so dass er gleich sein besuchswochenende wieder wahrnehmen kann? natürlich ist es umständlich und vor allem nicht verständlich, dass in deinem fall der kindsvater seine termine schiebt, wie es ihm beliebt - aber du einen urlaub nicht planen oder wahrnehmen kannst, weil er sich in just dem moment wieder auf sein heiliges besuchsrecht beruft. gesetzlich gesehen muss er ja leider zustimmen. und auto oder nicht, den reisepass würde ich trotzdem mitnehmen bzw. beantragen - nur, da brauchst den vater ebenfalls wieder. trotz offener grenzen wurden wir schon kontrolliert (italien, frankreich, schweiz) - das risiko, nach 1.000 km wieder umdrehen zu dürfen, würde ich nicht eingehen lg sue

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 19:40



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Das wäre ja notfalls noch zu verschmerzen und nur ärgerlich, aber erkläre Du mal dem ausländischem Grenzbeamten bei Rückfahrt an der Grenze, daß das Kind ohne Paß wirklich Dein Kind ist! Deshalb ohne Pässe ins Ausland? Never! LG Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 20:28



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das meinte ich ja nicht sondern ich kann mir gut vorstellen das pass da ist also ist nicht das das problem auch nicht, das man es am flughafen etc erklaeren muss da frau mit auto unterwegs ist.... also vom weg kein problem eher vom gesetz her, das weiss ich wiederrum nicht so wars gemeint. sorry wenns unverstaendlich rueberkam

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 20:33



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hi, yupp. aber der tenor ist für "normalos" unabhängig davon doch sehr weltfremd. ägypten;-) greetz, nachtigall

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 21:26