Alleinerziehend, na und?

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Noch ein Update, wer seinen Ex unterstützen möchte, beachte bitte ...

Thema: Noch ein Update, wer seinen Ex unterstützen möchte, beachte bitte ...

Moin moin, für alle, die das Gesetzbuch weder auswendig rezitieren noch mit Vorlage interpretieren können: (einen Fall hatten wir hier jüngst, kranker Ex, Übernachtung übergangsweise auf dem Sofa oder so, Ärger vom Amt und Leistungen gestrichen, - wer zusammen wohnt, war die Aussage, ist nicht getrennt) Man muss aufpassen, an welchen Stellen man wie hilft, sofern man sich gut versteht, es um der Kinder Willen macht oder, oder, oder. Ich mach´s, inzwischen eigentlich nur noch der Kinder wegen, damit der Umgang (welcher eigentlich?!) nicht leidet. Wenn man aus Gefälligkeit dem Ex etwas bescheinigt, was in Wahrheit nicht ganz so toll ist, wie bescheinigt, dann riskiert man ein Strafverfahren! Bsp.: Ex braucht Schrieb, dass er die Kinder mehr als 50 % der Zeit betreut, um Geld zu sparen. Folgen: Solltet ihr UVG Leistungen beziehen, fallen die weg, nur einer kann die Kinder hauptsächlich betreuen. Eine einzige Bescheinigung kann fatal sein! Ihr bekommt ein Strafverfahren, wegen Falschaussage, und wegen Beihilfe zur Erschleichung von Leistungen. Gleiches gilt, wenn man eben den getrennten Ex nochmal wieder einziehen lässt, oder irgendeinen Paragraphen aus den ganzen Unterlagen, die man im Laufe der Zeit ausfüllt, nicht beachtet. Das wird immer mal wieder kontrolliert und gegen gecheckt. Wenn es einem das wert ist, kann man den Ex natürlich trotzdem unterstützen. ;o) Nachdem mir mein Ex eben wieder blumenreich geschildert hat, dass es für mich wirklich gaaar keine *flööööt* Folgen habe und er sich auch beim Jugendamt erkundigt habe und auch die sagen, es habe keine Folgen, habe ich durch Anrufe an genau denselben Stellen die obige Aussage und damit das Gegenteil erfahren. (Ich bin schon immer fassungslos, wenn mir eine nahestehende Person, immerhin der KV, so dreist und frech ins Gesicht lügt! Immerhin war der nicht immer so, es wird aber immer schlimmer.) Das Schicksal nimmt seinen Lauf, keine Ahnung, wie es für ihn weiter geht. Die armen Kinder, die ihrem Vater dabei zusehen müssen. Schade und sehr traurig! shortie

Mitglied inaktiv - 24.08.2010, 08:59



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Selbst wenn der Ex mit so einer Bescheiningung im Moment noch nichts anfängt, wer weiß, ob er nicht in Kriesenzeiten genau diesen Wisch nutzt um da was mit zu reißen..so nach dem Motto: ich betreue das Kind schon seit Ewigkeiten mehr als ...blabla....bei sowas wäre ich auch vorsichtig...muß ja nicht unbedingt direkte Folgen haben....aber vielleicht später! LG

Mitglied inaktiv - 24.08.2010, 09:22



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Ich hatte nur bescheinigt, was den Tatsachen entspricht, aber immerhin auch in der Überschrift festgehalten, dass es nur diesem einen Zweck dienen soll. Natürlich kommt so ein Papier irgendwann Jahre später wieder auf den Tisch. Die Behörden vernetzen sich immer besser, man sollte einfach bei der Wahrheit bleiben und sich nicht verstricken. (Hat der Ex auch gekonnt, und sich dann gewundert und natürlich wieder gefunden, dass die alten Geschichten doch heute nicht mehr relevant sind.) Muss mich wohl damit anfreunden, dass mein Ex teilweise unnormal ist, oder psychisch krank, oder kriminell. Find ich bitter, denn wir haben immer genau auf das Gegenteil Wert gelegt. Dachte ich. shortie

Mitglied inaktiv - 24.08.2010, 13:47