Alleinerziehend, na und?

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Das darf echt nicht wahr sein: Klage wegen Ehegatten-Unterhalt .......

Thema: Das darf echt nicht wahr sein: Klage wegen Ehegatten-Unterhalt .......

Mein Ex verklagt mich, damit er den Ehegatten-Unterhalt nicht mehr zahlen muß, ohne mich vorher zu fragen und mit mir das Gespräch zu suchen. Ich hatte vorher gar keine Chance zu reagieren oder eine Einigung zu finden. Dann haben wir uns außergerichtlich geeinigt und ich habe freiwillig auf den Ehegatten-Unterhalt verzichtet. Das alles haben wir bei Gericht eingereicht. Heute kam das Urteil: 1. Mein Ex muß keinen Ehegattenunterhalt mehr zahlen (das ist ja ok und war so vereinbart) 2. ICH muß sämtliche Kosten des Rechtsstreits zahlen DAS ist doch der Oberhammer. Mit welcher Berechtigung muß ich denn die Kosten zahlen? ER hat das Ganze doch verursacht und ich war die ganze Zeit kooperationsbereit. Das er Klage eingereicht hat, bevor er mit mir gesprochen hat, dafür kann ich doch nichts. Also echt. Ich bin so wütend! Mein Ex Mann verdient sehr gutes Geld, seine Frau hat auch ein volles Gehalt und sie leben mietfrei usw., während wir mal knapp auf Hartz IV Niveau leben. Er zahl relativ wenig Unterhalt und jetzt soll ich die Kosten auch noch zahlen?? Das sehe ich überhaupt nicht ein und ganz ehrlich: Meine erste Reaktion war, das ich jetzt die Kinder aus ihrer Betreuung abhole und sie ihm mit Sack und Pack vor die Tür stelle und er jetzt mal dran ist. Ich habe es satt. Immer der Spielball zu sein. Immer ausgeliefert zu sein und kein bißchen frei zu sein. Stinksauer, enttäuscht und überlastet ano

Mitglied inaktiv - 23.06.2009, 11:11



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Wieso hast du darauf verzichtet? Ist doch dein Recht. Ich dachte bei aussergerichtliche Einigung werden die Kosten geteilt?

Mitglied inaktiv - 23.06.2009, 11:13



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Selbst geteilte Kosten fänd ich eine Frechheit. ER hat doch die Klage eingereicht für eine Sache, die man auch ohne Gericht hätte regeln können. Ich habe auf den Unterhalt verzichtet, weil ich nur mit einer 50% Chance Recht bekommen hätte und keine Lust und keine Energie für einen Rechtsstreit hatte. In D muß Ehegattenunterhalt nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des jüngsten Kindes gezahlt werden. Klar gibt es da immer wieder Ausnahmen, aber ich wollte es nicht auf einen Streit ankommen lassen. Noch dazu bin ich aufgrund einer Erkrankung nicht mal erwerbsfähig und beziehe Rente. Hätte ich belegen können, dass die Krankheit schon zu Ehezeiten bestand, dann hätte er ziemlich wahrscheinlich weiter Ehegattenunterhalt zahlen müssen. Aber wie schon gesagt. Mir war an einer gütlichen Einigung gelegen und ich will meinen Ex-Mann auch nicht ausnehmen. Trotzdem möchte ich vernünftig leben können. Mich ärgert einfach, das ich jetzt Kosten zahlen soll, die er verursacht hat.

Mitglied inaktiv - 23.06.2009, 11:19



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Wenn du so wenig Geld hast, kannst du dann nicht Prozesskostenhilfe beantragen? Kann mir nicht vorstellen, dass du für die Kosten dann noch allein aufkommen musst. Kopf hoch! Es kommen ganz bestimmt wieder bessere Zeiten. Lg sophieno

Mitglied inaktiv - 23.06.2009, 11:24



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Es gab ja keinen Prozeß im klassischen Sinne....... Gilt dann auch die Prozeßkostenhilfe? Und was ist mit seinen und meinen Anwaltskosten? Und auf die besseren Zeiten warte ich seit drei Jahren. Daran glaube ich nicht mehr.

Mitglied inaktiv - 23.06.2009, 11:31



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Hallo Ano, hat Dich Dein Anwalt dahingehend nicht beraten / aufgeklärt??? lg heike

Mitglied inaktiv - 23.06.2009, 11:34



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Nein, er hat mich dahingehend nicht aufgeklärt und bisher hieß es auch, das mein Ex-Mann die Kosten tragen müßte...... Dass das nun anders ist weiß mein Anwalt noch nicht, da er (wie immer, wenn was wichtiges ist) auf Lehrgang/im Urlaub oder sonstwo ist. Termin habe ich erst nächste Woche Donnerstag....

Mitglied inaktiv - 23.06.2009, 11:36



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Ich versteh es rein rechtlich auch nicht so ganz. Mußt Du wohl abwarten, was Dein Anwalt erzählt. Wir haben auch gegenseitig auf Unterhalt verzichtet - haben das allerdings notariell geregelt und da auch hälftig gezahlt, was auch ok war. Scheidung habe ich beantragt und die Kosten wurden geteilt...Anwalt jeder selbst und Gericht halb-halb...wobei ich PKH bekommen habe. Aber auch da hatte ich mit meinem Anwalt ein großes Hin und Her...frag nicht, was DER alles von mir wollte...obwohl er vorher immer gesagt hat, daß das nicht so teuer wird usw....naja, ich bin da sehr glimpflich rausgekommen...aber es hat mich Nerven gekostet und ein Gespräch mit meinem Anwalt, bei dem er dann zurückgerudert ist und seine Rechnung dann korrigiert hat...eben auch, weil er mich nicht aufgeklärt / richtig beraten hat... lg heike

Mitglied inaktiv - 23.06.2009, 11:48



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Sorry, aber: Wenn das so ist, wie Du schreibst, ist Dein Anwalt zum in-die-Tonne-treten. Es gibt offensichtlich ein Urteil (steht da tatsächlich Urteil drüber?). Dann gab es auch einen Prozess. Der kann auch ohne mündliche Verhandlung stattfinden. Aber: Besser wäre es gewesen - wenn Ihr Euch schon mehr oder weniger einig seid - daß Ihr das Gnaze wirklich und in echt außergerichtlich macht. Dazu hätte Dein Ex aber die Klage zurückziehen müssen. Warum hat er das nicht getan? So, wie es abgelaufen ist, ist das Urteil in Ordnung: Dein Ex hat Dich verklagt, Du hast dem nicht widersprochen, also wurde seiner Klage stattgegeben, er hat also gewonnen, so steht es im Urteil, der Unterlegene zahlt. Es hätte zwei Möglichkeiten gegeben: 1. Dein Ex zieht die Klage zurück. Dann hätte er seine Kosten zu tragen gehabt, die wären aber nicht so hoch gewesen, weil der Richter ja kein Urteil zu fällen gehabt hätte. 2. Du ziehst es durch mit PKH. Dann wären die Kosten zwar an Dir hängengeblieben, wenn Du dann doch verloren hättest, aber das hätte die PKH übernommen. So, wie es ist, ist es doof. Da würde ich dem Anwalt aber ganz schön auf die Füße steigen. Hat er wirklich gesdagt, daß keine Kosten auf Dich zukommen? So, wie ich den Fall sehe (ohne Einsicht in die Unterlagen und Details) würde ich sagen, daß er sich da ganz schön weit aus dem Fenster gehängt hat - daß ohne Klageerwiderund die Kosten an Dir hängen bleiben, hätte sogar ich mit meinem gepflegten Halbwissen sagen können. Oder war Dein Anwalt der Ansicht, daß die Gegenseite die Klage zurückzieht, nachdem man eine Einigung gefunden hat? Lediglich diese Option würde Deinen Anwalt "raushauen". Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 23.06.2009, 12:13



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... als ob irgendwo die Kommunikation gehakt hat. Was genau schiefgelaufen ist, wird wohl nur Dein Anwalt erklären können. Ich kenne mich zwar in der ZPO nicht sonderlich gut aus, aber mein Bauchgefühl sagt mir, daß kein Richter einen Prozeß eröffnet, wenn sich die Beteiligten vor Verfahrensbeginn weitestgehend einig sind. Könnte es sein, daß ein Brief Deines Anwalts an die Gegenpartei im Nirvana gelandet ist? Irgendwie paßt das alles nicht recht zusammen. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 23.06.2009, 22:34



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oder etwa nicht

Mitglied inaktiv - 24.06.2009, 08:26