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Darf Stiefvater Zeugnisse unterschreiben?

Thema: Darf Stiefvater Zeugnisse unterschreiben?

Hallo,bin wieder verheiratet.Darf ein Stiefvater Zeugnisse und Tests unterschreiben? Mein EX stresst gerade rum,ich weiss es leider nicht.danke,im voraus..LG,Kerstin

Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 22:56



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Wenn er kein Sorgerecht hat, dann nein...

Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 23:01



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So ich in der Situation wäre würde ich dem Stiefvater den A**** aufreißen wenn er auch nur ein Zeugniss meines Kindes unterschreibt! Nur Sorgeberechtigte dürfen das!

Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 23:02



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Das darf er nur mit dem Sorgerecht. Da wär meiner auch sauer obwohl er die Zeugnisse nie sehen will. Steht ja drunter: Erziehungsberechtigte. Ist er nunmal trotz Heirat nicht sondern du und der KV, wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt. Mein Stiefvater durfte es, da ihm und meiner Mutter nach der Hochzeit das Sorgerecht zugesprochen wurde. Davor auch nicht.

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 07:04



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Mal abgesehen von der rechtlichen Seite, warum sollte er? Es besteht doch eigentlich kein Grund, dass man das nicht selber macht. Warum also darüber diskutieren? Gruß Kerstin

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 08:46



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Nein, er darf nicht, da er kein SR hat. Unabhängig davon stellt sich mir die Frage, warum das überhaupt ein Thema ist und warum der Ex gerade rumstresst. Zumindest beim ersten Halbjahreszeugnis hat bei mir kein Hahn nach der Unterschrift des Vaters gekräht, es reichte meine Unterschrift, genauso bei den Tests. Benötigt Ihr beide Unterschriften? Vg Claudia

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 10:33



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Und wie ist es wenn man mit dem KV nicht verheiratet war und auch keine Sorgerrechtserklärung gemacht hat.Bei uns war das damals so.Er hat die Vaterschaft anerkannt und das war auch alles. Aus sicherer Quelle weiß ich das es die Sorgerechtserklärung z.b.1993 noch nicht gab. Michela

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 12:50



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Wie, die Sorgerechtserklärung gab es 1993 noch nicht? Wie kann es dann sein, dass meine Mutter 1975 bei der Scheidung (damals noch Schuldscheidung) gemäß Scheidungsurteil das alleinige Sorgerecht bekam, weil ich (damals 9 J.) bei ihr gelebt habe?????

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 13:38



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Ja ich weiß es auch nur weil ich für unseren 16 jährigen ein Konto eröffnen wollten und da hieß es dann einen Auszug aus dem Sorgeregister. Ich war baff weil wir damals sowas nicht gemacht haben als der junge geboren war. Wir haben eine familentherapeutin die mit dem ganzen Rechtszeug sich auskennt und die sagte das es dieses Gesetz in der damaligen DDR wohl 1993 noch nicht gegeben hat sonst hätten wir ja sowas machen müssen. Wie das damals bei euch war keine Ahnung vielleicht wurde da später nochmals was geändert.Ich weiß es nicht. Weiß nur was sie gesagt hat und das im dem Sorgeregisterauszug drinsteht. Michela

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 14:02



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Also wir haben bei der Einschulung ein schreiben bekommen vom Rektor wo der leibliche Vater unterschreiben musste und sich damit einverstanden erklären musste das mein neuer Mann die Arbeiten und Zeugnisse meiner Kinder unterschreiben darf und auch Informationen entegen nehmen darf, sprich er darf auch allein zum Elternsprechtag etc, wenn verhindert wäre... und mein Ex und ich haben auch geteiltes Sorgerecht... Mein Ex würd sich bedanken wenn er jedesmal 250 km fahren müsste um tests zu unterschreiben :-D frag doch einfach mal in der schule nach obs bei euch nicht auch so ein schreiben gibt..

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 14:20



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Hallo. 1993 gab es auch in der BRD für unverheiratete Eltern noch KEIN gemeinsames Sorgerecht. Das hat sich erst Ende der 90-er (ca. 1998?) geändert, dass dies überhaupt möglich wurde Das alleinige Sorgerecht nach einer Scheidung ist etwas ganz anderes, denn da gab es vorher eine Ehe mit automatischem gemeinsamem Sorgerecht. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 18:24



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keine ahnung ob er das darf oder nicht, ich lass ihm einfach ;-)

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 15:46



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...für Euere Antworten,weil ich es wie siyphos ge,acht habe...

Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 20:17