Alleinerziehend, na und?

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Vollmacht für Flugreise...

Thema: Vollmacht für Flugreise...

Mein Nochmann und unsere Tochter fliegen eine Woche in die Türkei. Die Tochter lebt bei mir und wir haben gemeinsames Sorgerecht. Muss ich irgend etwas ausstellen, wo hervorgeht, dass ich nichts gegen die Reise habe? Was wirklich handfestes als Gesetz darüber finde ich nicht. JA wollte ich nicht unbedingt belästigen. Danke...

von mailins am 18.09.2012, 14:32



Antwort auf Beitrag von mailins

Du musst nicht. Wenn der Vater Sorgerecht hat und irgendwelche Fragen auftreten sollten, muss ER u.U. nachweisen dass er sorgeberechtigt ist. Ich habe allerdings sicherheitshalber meinen Mann immer eine schriftliche, beglaubigte Einverständniserklärung mitgegeben. Es hat sie bisher niemals jemand sehen wollen. Vorteil daran ist übrigens auch, dass du das Einverständnis befristest - nur für den Fall der Fälle dass er nicht zurück kehren will: "...gebe mein Einverständnis für die URLAUBSREISE vom Datum x bis zum Datum y." Ich habe nie eine allgemein formulierte Vollmacht gegeben.

von Pamo am 18.09.2012, 14:38



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Text vergessen ;-) Ich bin ja der Meinung, dass ich nichts ausstellen muss, denn woher sollen die Beamten bei der Einreise wissen, dass Mann und Frau getrennt sind ;-)

von mailins am 18.09.2012, 14:41



Antwort auf Beitrag von mailins

Eben. Du musst nichts ausstellen. Wenn ein Verdacht besteht, dass dein Mann nicht befugt ist, das Kind mitzunehmen, dann muss ER nachweisen dass er es doch darf. Woher sollen die Beamten überhaupt jemals etwas wissen? Die können auch nicht wissen, ob du, Frau Schmidt, die Mutter des Kindes, Kind Schmidt bist. Die nehmen solche Dinge immer nur an. Geprüft wird bei einem Verdacht und die Verdachtsmomente hängen von den Annahmen der Beamten ab. Sehen sich Vater und Kind ähnlich? Haben sie den gleichen Nachnamen? Entspricht das Alter des Mannes dem eines Vaters? Haben Sie die gleiche Staatsangehörigkeit? All das sagt natürlich nicht wirklich etwas über das Sorgerecht aus. Ich könnte ja auch mit meinem Kind verreisen, den gleichen Namen, Staatsangehörigkeit und sogar eine Geburtsurkunde mit mir führen und dabei gar kein Sorgerecht mehr haben, weil ich eine versoffene Kindesmisshandlerin bin. Ich bin für die Einführung des Sorgerechtsausweises. Darin ist dann klar genannt, wer darf und wer nicht darf.

von Pamo am 18.09.2012, 14:47



Antwort auf Beitrag von Pamo

Sollte ja eigentlich ein leichtes sein diese Info noch neben dem Fingerabdruck zu speichern. Fänd ich auch gut. Ich habe meinem Dad dieses Jahr als er mit meiner Tochter in die USA gereist ist eine Kopie der Sorgerechtserklärung und eine entsprechende Vollmacht inkl. je eine Übersetzung in englischer Sprache mitgegeben. Außerdem noch eine Kopie meines Reisepasses zur Identifikation meiner Unterschrift. Mein Dad hat alle Unterlagen benötigt (er trägt übrigens den selben Nachnamen wie ich und meine Tochter). Das lag aber wahrscheinlich auch daran, dass meine Tochter halbe Asiatin ist und mein Dad weiß. Sicher ist sicher finde ich... LG Natalie

Mitglied inaktiv - 18.09.2012, 15:10



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Wie hast du denn dein Schreiben beglaubigen lassen?

von sophieno am 18.09.2012, 19:10



Antwort auf Beitrag von sophieno

Bei uns macht das das Bürgeramt. Also dies beglaubigt die Unterschrift unter solchen Schriftstücken. Übersetzungen wie in meinem Fall kann man im Übersetzungsbüro gleich notariell mit-beglaubigen lassen.

Mitglied inaktiv - 18.09.2012, 20:50



Antwort auf Beitrag von sophieno

Für dich ist das sicher so nicht machbar, weil ich in den USA war: Dort hat fast jede Bank oder größerer Arbeitgeber sog. "notary publics" welche Bankkunden oder Arbeitnehmern Beglaubigungen ausstellen. Ich brauchte im Büro nur eine Treppe hochzugehen und liess es von einer Kollegin auf der Arbeit machen.

von Pamo am 19.09.2012, 09:59



Antwort auf Beitrag von Pamo

PS: Ich habe das Schreiben zweisprachig gemacht, deutsch-englisch. Da war es dann gleich für beide Sprachen beglaubigt.

von Pamo am 19.09.2012, 10:01



Antwort auf Beitrag von Pamo

Danke für eure Tipps! Lg sophieno

von sophieno am 19.09.2012, 13:11



Antwort auf Beitrag von mailins

s

von mailins am 24.09.2012, 13:04