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Mein Ex wird weniger Unterhalt zahlen/paar Fragen dazu

Thema: Mein Ex wird weniger Unterhalt zahlen/paar Fragen dazu

hallo zusammen, nun hat mir heute der Vater des Kindes mitgeteilt das er von nun an weniger Unterhalt zahlen wird. Früher hat er den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Jetzt will er den Mindestunterhalt aus der Stufe 3 zwischen seinen beiden Kindern (unseren Sohn,7,5 und seinem älteren aus der anderen Beziehung, der Junge ist 12)aufteilen. Er bat mich um den schriftlichen Einverständnis. Bevor ich sowas unterschreibe will ich mit der Sachbearbeiterin vom JA sprechen die auch die Beistandschaft macht. Diese ist aber in den nächsten Wochen nicht da und die Vertretung ist nicht im Bilde. Fuer den Unterhalt der bis jetzt gezahlt wurde gibt es einen Titel Wie soll ich mit den neuen Umständen verfahren? gibt es eine Möglichkeit die geänderten Rahmenbedingungen irgendwo schriftlich fest zu halten das es auch bindend ist, z.B. den Titel ändern lassen? Worauf muss man dabei achten? Vielen dank im voraus! lg

von Marianna81 am 03.02.2016, 14:15



Antwort auf Beitrag von Marianna81

Woher kommt der Änderungswunsch jetzt? Kennst Du sein Einkommen? Wollen tu ich auch viel... Grundsätzlich würde ich erst mal definitiv nix dergleichen unterschreiben.

von Möhrchen am 03.02.2016, 14:38



Antwort auf Beitrag von Marianna81

"Lieber Kindsvater, ich habe deinen Wunsch, weniger Unterhalt zu bezahlen zur Kenntnis genommen. Sicher weißt du, dass Unterhaltszahlungen ein recht komplexes Thema ist, sodass ich nun nicht vorschnell deiner Bitte zustimmen kann. Da ich zwar als versorgenedes Elternteil den Unterhalt entgegen nehme, er aber ja in Wirklichkeit eine berechtigte Forderung unseres gemeinsamen Kindes an dich ist, weiß ich zudem nicht, ob ich überhaupt -im Namen des Kindes- auf den Unterhalt verzichten darf. Ich werde mich daher erst mal gründlich beraten lassen und dir dann meine Entscheidung zukommen lassen. Bis dahin möchte ich dich bitten, den bisher vereinbarten Unterhalt weiter zu zahlen, da ich nicht gerne den Vater meines Kindes in rechtlichen Schwierigkeiten sehe. Mit freundlichen Gruß Kindsmutter" sodale.....dann hast du Zeit, wen immer du auch dazu befragen willst....egal, ob du nun auf die Rückkehr deines SB wartest...oder einen Anwalt zu Rate ziehst oder wie auch immer....

von Limayaya am 03.02.2016, 15:14



Antwort auf Beitrag von Marianna81

Ich nehme an, der Unterhalt läuft über die Beistandschaft.... Dann muss er es der Beistandschaft mitteilen und nicht Dir. Du hast Anspruch laut Titel und der Mindestunterhalt muss bezahlt werden. Er kann auch keine Stufe 3 durch 2 Kinder teilen, damit er weniger zahlt. Die Tabelle ist ausschlaggebend und nicht sein wollen. Den Brief von meiner Vorrednerin finde ich sehr gut!

von Garnele08 am 03.02.2016, 15:57



Antwort auf Beitrag von Marianna81

Du hast die finanziellen Interessen des Kindes abgegeben an die Beistandschaft. Du darfst da gar nix machen. Lieber KV Bitte wende Dich an die Beistandschaft des Jugendamtes, dort wird unser ! Kind vertreten was dem Unterhalt betrifft. Bis zu einer möglichen Änderung erwarte ich die übliche Summe laut Titel. Viele Grüße Thema durch.

von Sternenschnuppe am 03.02.2016, 17:02



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Achso, die Düsseldorfer Tabelle ist auf zwei Kinder ausgelegt. Das bekommt jeden Kind ! und wird nicht geteilt. Manche kommen auf Ideen, irre.

von Sternenschnuppe am 03.02.2016, 17:03



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

als Musiker/Musiklehrer arbeiten. Die Beistandschaft sagt ich soll mich zufrieden geben mit dem Vorschlag und sie wird ihn anschreiben. Da die Dame sehr lahm ist werde ich mir lieber einen Anwalt suchen.

von Marianna81 am 03.02.2016, 17:05



Antwort auf Beitrag von Marianna81

Das ist ein sog Mangelfall, weil sein Einkommen so gering ist. Allerdings wäre es seine Sache, den Titel ändern zu lassen und nicht deiner. Bis dahin zahlt er den titulierten Betrag.

von Pamo am 03.02.2016, 19:43



Antwort auf Beitrag von Marianna81

Dachte die ist die nächsten Wochen nicht da. Wichtig : Erst Beistandschaft beenden und dann zum Anwalt !

von Sternenschnuppe am 03.02.2016, 22:14



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

kommt auf das selbe hin

von Marianna81 am 04.02.2016, 01:46



Antwort auf Beitrag von Marianna81

Man liest viel dass die JA eher unmotiviert sind. Anwalt und Stichwort erhöhte Erwerbsobliegenheit ist ein guter Weg. Den Titel kann eh nur ein Gericht runtersetzen soweit ich weiss.

von Sternenschnuppe am 04.02.2016, 09:15



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

...

von Marianna81 am 04.02.2016, 12:17