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Frage.....Minijob - Krankschreibung..????

Thema: Frage.....Minijob - Krankschreibung..????

habe eine schlechte nacht hinter mir, meine kleine hat schlimmen bellenden husten gehabt u. auch fieber.....war heute beim ki-arzt, sie hat pseudo-krupp..... nun meine frage, habe zum 01.11.2010 ein minijob, morgen ist mein 1. arbeitstag, habe vom ki-arzt ab heute bis freitag eine krankschreibung bekommen, wie verhält sich das mit den lohn...? läuft der weiter o. bekomme ich da abzüge..? hab keine ahnung......

von Keks10 am 03.11.2010, 10:52



Antwort auf Beitrag von Keks10

ist das nicht die putzstelle in der familie? würde da lieber jemanden zur kinderbetreuung abstellen, sonst hattest du einen minijob. eine lohnfortzahlung im kindkrankfall gibt es nicht, denn du zahlst ja keine kk-beiträge.

Mitglied inaktiv - 03.11.2010, 11:09



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das ist ja nur der donnerstag diese woche, wo ich da hin muß, u. leider habe ich wirklich keinen, gehen alle selber arbeiten.....ist schon besch.......!!! wollt jetzt wissen, wer den kl. zettel bekommt, der AG o. KK ???

von Keks10 am 03.11.2010, 11:16



Antwort auf Beitrag von Keks10

du kannst ihn ja dem ag geben....z.k. die kk braucht ihn nicht, denn sie muß ja keine lohnersatzleistung zahlen.

Mitglied inaktiv - 03.11.2010, 11:18



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hm..danke dir.

von Keks10 am 03.11.2010, 11:21



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Um wie viele Stunden geht es denn am Donnerstag? Bei einer Familie wird es doch nicht der ganze Tag sein, oder? Ich würde Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um einen Babysitter zu finden. Wenn du am ersten Arbeitstag gleich nicht erscheinst, zumal nicht du selbst krank bist, kannst du den Job wahrscheinlich vergessen und beweist gleich, wie unflexibel du mit Kind bist. Würde dringend abraten. Ach so: bezahlt wirst du selbstverständlich nicht.

von Terkey235 am 03.11.2010, 11:24



Antwort auf Beitrag von Terkey235

da nur ein minijob

von krümel und murmel am 03.11.2010, 12:08



Antwort auf Beitrag von krümel und murmel

Ich bekomme Krank-und Urlaubstage voll bezahlt in meinem Minijob.

von LoveMum am 03.11.2010, 22:55



Antwort auf Beitrag von LoveMum

eigene. aber nicht die der kinder. eh nicht, denn deine sind ja schon ü12. da krächtest du sie auch bei einer sozialversicherungspflichtigen anstellung nicht mehr....

Mitglied inaktiv - 04.11.2010, 10:22



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Stimmt ja, hier ging es um Kinderkranktage...MOIN! :-)

von LoveMum am 04.11.2010, 10:49



Antwort auf Beitrag von Keks10

Gleich an Tag 1 nicht kommen und dann fragen, ob man trotzdem Geld bekommt nur gut, dass du hier gefragt hast... wäre sicher nicht gut gekommen. Wenn du nur wenig da machen musst kannst du das Kind mitnehmen? Putzen mit Kind dabei hat man doch drauf.

von mf4 am 03.11.2010, 12:12



Antwort auf Beitrag von mf4

also ich würde ja eher noch das Kind mitnehmen als da gar nicht zu erscheinen...

von susafi am 03.11.2010, 12:30



Antwort auf Beitrag von susafi

Wäre das eine Möglichkeit? Oder tatsächlich das Kind mitnehmen. Ich meine, es ist wohl ein Privathaushalt? Da gibt es ja vielleicht Möglichkeiten, das Kind "abzulegen/abzusetzen?" LG I.

von FrauKrause am 03.11.2010, 13:17



Antwort auf Beitrag von FrauKrause

ja, es ist geklärt....habe die fam. schon erreicht......sie haben verständnis dafür, da sie selbst ein 16 m. altes mädchen haben u. verschiebe es dann nur um ein tag......

von Keks10 am 03.11.2010, 19:48



Antwort auf Beitrag von Keks10

Lösung gefunden. Es wäre ja auch schade gewesen. LG I.

von FrauKrause am 04.11.2010, 08:28