Hallo, vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten. Meine beiden "Großen " brauchen beide Zahnspangen, Brillen und fahren jetzt auf Klassenfahrt ( Pro Kind kommen gut 150 Euro zusammen ). Muss sich der Vater an den Kosten beteiligen?
Gruß Paulina
Mitglied inaktiv - 19.05.2006, 21:01
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Hallo!
Habe das hier gefunden:
Ein Sonderbedarf kann bestehen für unregelmäßige (hier der Unterschied zum trennungsbedingten Mehrbedarf) und außergewöhnlich hohe Kosten, die bei der Berechnung des laufenden Unterhalts nicht berücksichtigt worden sind. Beispiele hierfür sind: notwendige Umzugskosten, Säuglingserstausstattung, medizinische Heilbehandlungen, verordnete Kuren oder Therapien und ähnliches. Kein Sonderbedarf sind: Kosten für den Kindergarten, den Kinderhort, Kommunion, Konfirmation, Nachhilfeunterricht, Klassenfahrt, Urlaub und ähnliches. Bei der Beurteilung sind die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
Diese Kosten können auch gesondert in einer eigenen Klage geltend gemacht werden und haben keinen Einfluss auf die Höhe des laufenden Unterhalts.
LG Heike
Mitglied inaktiv - 19.05.2006, 21:32
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Hallo, schau mal hier rein vieleicht hilft dir das weiter
http://www.mein-recht.de/sonderbedarf.htm
Mitglied inaktiv - 19.05.2006, 22:45
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Hallo, danke der Tip war sehr hilfreich.
Gruß Paulina
Mitglied inaktiv - 20.05.2006, 14:59
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Unsere drei Kinder leben bei mir.
Auch ich habe mit em Unterhalt und den anfallenden Koste, wie z.B. oben angegeben, zu kämpfen.
Mit dem Kieferorthopäden habe ich es so besprochen, dass ich in Raten die letzten Rechnungen bezahlen kann.
Mit meiner Anwältind und die der Gegenseite ist es abgesprochen, schriftlich, dass sich der Vater, Ex, hälftig an den Kosten beteiligt.
Da ich seid der Scheidung selbstzahlendes Mitglied der gleichen krankenkasse bin, in der wir auch vorher als Familie verischert waren, habe ich die Kinder bei mir mitversichern lassen. Das hat den Vorteil, dass ich Entscheidungen über eine neue Brille allein trage.
Klassenausflüge:
Habe mit den jeweiligen Klassenlehrern gesprochen, ihnen meine/unsere neue Situation erklärt und kann jetzt mit einem Zuschuss der Schulträger rechnen.
Klappt gut.
wiwo
Mitglied inaktiv - 20.05.2006, 17:23