Alleinerziehend, na und?

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Re: Brauche dirngend Hilfe??????????

Thema: Re: Brauche dirngend Hilfe??????????

Hallo erstmal zusammen. Also ich Wohne momentan noch mit meinem Freund und den Vater meines Sohnes zusammen. Ziehe aber in den nächsten Wochen aus. Jetzt wollte ich mal fragen was ich den alles neu beantragen muss???? Also habe momentan Kindergeld 184 Euro + Elterngeld 300 Euro und dann bekomme ich da ich nach meiner Ausbildung durch meine SS nicht mehr arbeiten konnte noch Hartz4 aber halt nur für die Wohnung Geld da ja alles von meinem Freund mit einbezogen wurde. Wie sieht das jetzt aus wegen eigener Wohnung was steht den mir und meinem kleinen von der Größe zu und wie viel darf die Wohnung den kosten??? Und muss ich wo bescheid geben das ich gerne in eine eigene Wohnung ziehn möchte??? Werde das erste Jahr mit ihm zu Hause bleiben und dann anfangen zu arbeiten, weil ich das erste Jahr einfach mit ihm genießen möcht und mir das sehr wichtig ist. Freue mich über jeden Tipp von euch. Ganz Liebe Grüße Sunshine

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 15:50



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Entweder gehst du zu Arge oder evtl.wenn du gar nichts weißt zb zu Profalilia, die stellen einem sogar Leute zu verfügung die Ahnung von sowas haben und sogar mitkommen hab ich gehört.

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 15:52



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Nächste Woche ausziehen? Öhm... hast du schon eine neue Wohnung? Du mußt VORHER bei der Arge die Wohnung "absegnen" lassen, denn wenn sie zu teuer ist oder/und zu groß wirst du sie nicht beziehen können, weil die Miete nicht von der Arge übernommen wird. Bei der Arge mußt du dich neu berechnen lassen, da dein Freund und du ja dann keine Bedarfsgemeinschaft mehr seid. Die Größe und Preis der Wohnung ist nicht festgelegt, hier wären es 45 Quadratmeter für dich und 15 für das Kind... allerdings meine ich gehört zu haben, daß ganz kleine Kinder da noch keinen Anspruch drauf haben (bin mir aber nicht sicher). Ich würde direkt beid er Arge nachfragen, da die ja schon alles von dir haben und dir auch sagen, was sie neu brauchen. Bei mir war es sogar so, daß ich erst NACH Auszug und Ummeldung mit den Kindern als Alleinerziehend galt als ich H4 beantragte (Elternzeit war grad abgelaufen). Ich hatte allerdings vorger hein H4. lG mf4

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 20:51