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bitte nochmal wegen Nebenkosten

Thema: bitte nochmal wegen Nebenkosten

Hallo, also, ich habe noch mal mit dem Vermieter gesprochen wegen den hohen Kosten. Es ist so, die Wohnung ist insgesamt 79 qm. Da es eine Dachwohnung mit Schrägen ist, werden diese abgezogen und der Balkonja nur zur Hälfte. Also steht im M ietvertrag : Größe: 79 qm beheizbarer Wohnraum: 67 qm Mein Vermieter hat aber die Heizkostenvorrauszahlung für die 79 qm berechnet und nicht für die 67 qm. Kann er denn Heizkostenvorrauszahlung für nichtbeheizbaren Wohnraum kassieren?? Hat jemand Ahnung davon? Wenn kann ich da fragen, ob das o.k. ist? Danke und LG

Mitglied inaktiv - 24.03.2011, 14:08



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Hallo, wie war denn der Verbrauch der Vormieter??? Das könnte man als Berechnungsgrundlage nehmen. Ich selber zahle immer lieber etwas mehr und bekomme dann zum Jahresende was zurück, statt hinterher soviel nachzahlen zu müssen. LG K erstin

von leaelk am 24.03.2011, 14:17



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Mach selbst öfters Nebenkostenabrechnungen. Nein, er muss die "bereinigte", also die Dachschrägen abziehen, zumindest dann bei der Endabrechnung. Ist 50/50 berechnet? Also 50% Verbrauch, 50% nach m² vermute ich?!. Da müsste er also die 67m² als Grundlage nehmen, deshalb gibt es ja diese bereinigte Wohnflächen, weil ja weniger Kubik beheizt werden, weden unnutzbarem Wohnraum. Soweit meine Infos, lasse mich aber gerne belehren:-)

von Sonja31 am 24.03.2011, 15:05



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Nochwas: hab unten nachgelesen. Finde Deine Nebenkosten schon zu hoch. Wer macht die Abrechnung??

von Sonja31 am 24.03.2011, 15:38



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die macht der Vermieter. Warum?

Mitglied inaktiv - 24.03.2011, 16:49



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es ist wirklich ein bisschen arg viel! was ist das für ne heizung? läuft warmwasser drüber? vielleicht hat er es erst mal so hoch angesetzt? aber es ist ja wirklich enorm hoch! 210 euro nur nebenkosten is ja fast die halbe grundmiete.

Mitglied inaktiv - 24.03.2011, 18:05



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lass Dir die Unterlagen geben, man hat ja das Recht auf Einsicht, geh zum Mieterschutzbund und lasse es dort prüfen. Und Sonja hat recht, die Schrägen dürfen nicht mitberechnet werden. Wenn im MV schon steht, beheizbarer Raum (oder in der Abrechnung) dann gelten die 67 qm und nicht die 79 qm!!!! Denn die 67 qm sind ja reine Wohnfläche, also zu beheizende Fläche. LG Sue

Mitglied inaktiv - 24.03.2011, 22:51