Alleinerziehend, na und?

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Würdet ihr

Thema: Würdet ihr

an jedem eurer Wochenenden mit Kind auf den Freitagnachmittag mit Kind verzichten? Hintergrund: Aktuell besteht Umgang mit dem Vater aller 2 Wochenenden von Freitag bis Sonntag und einen Wochentagsnachmittag. Kürzlich teilte der Vater mit, daß er den Umgang am Wochentagsnachmittag nicht mehr wahrnehmen könne. Ich vermute, er arbeitet demnächst beruflich auswärts. Ob er die Wochenendumgänge immer schaffen würde, wisse er noch nicht. Nun möchte er den Wochentagsumgang plötzlich auf den Freitag legen. Dies würde bedeuten, daß ich nie ein langes Wochenende mit Kind haben kann bzw. mein mir sehr wichtiges Wochenende mit Kind immer erst Freitag Abend um 8 beginnt. Ich habe Freitags vor meinem Kind- Wochenende immer frei und würde natürlich ungern mein Wochenende verkürzen lassen. Immerhin habe ich mit meinen Kollegen meine Arbeitszeiten extra unter viel Aufwand so eingetaktet, daß wir gut zurechtkommen. Zudem findet der Schwimmkurs immer freitags statt, wir können also nur aller 2 Wochen hin, da der Vater sich weigert, mit dem Kind hinzugehen. Zukünftig könnte Kind also NIE mehr zum Schwimmkurs. Alternative Termine gibt es NICHT. Was sagt ihr dazu? Die bisherige Regelung ist gerichtlich vereinbart. Grüße, W.

von Weihnachtsfrau am 13.05.2011, 13:24



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Hallo, wenn der bisherige Umgang gerichtlich geregelt wurde, würde ich das für Änderungen auch machen! Erst recht, wenns eh immer kritisch ist. Du hast gute Argumente finde ich, lasse sie über einen Anwalt ausbauen. Normalerweise hoffe ich immer, dass sich die Erwachsenen selbst einigen, aber bei dir gibts ja öfter mal Probleme derart, deshalb würde ich es nicht erst drauf ankommen lassen sondern proaktiv und abgesichert agieren! Gruß, M

Mitglied inaktiv - 13.05.2011, 13:43



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Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen...Was würde ich dafür geben, wenn mein Sohn regelmäßigen Umgang mit dem KV haben könnte. Bei Euch gibts einen KV, der sich kümmern will und es wird trotzdem rumgemeckert....versteh ich nicht. Er will den Umgang ja anscheinend aus beruflichen Gründen verändern und nicht, weil er grad lustig ist. Und zu dem Schwimmkurs kann er doch das Kind auch bringen, oder?

von Joni76 am 13.05.2011, 14:01



Antwort auf Beitrag von Joni76

Wenn du erleben würdest, was ich hier alltäglich mit meinem Ex erlebe, dann würdest du sicher anders denken. Der Vater darf und soll sich um unser Kind kümmern, nur können sich nicht alle Belange nach seinem Gutdünken und ausschließlich seinen Bedürfnissen richten. Mit meinem Arbeitgeber und Kollegen sind meine Arbeitszeiten exakt an die derzeitigen Zeiten und vor allem Umgangszeiten angepasst. In meinem Job ist das äußerst schwierig und mit entsprechend viel Aufwand verbunden. Ich kann dann nicht mal eben kommen und es nun aber anders gemacht haben wollen, verstehst du? Dann verliere ich nämlich unter Umständen meinen Job. Kann ich mir nicht leisten. Zum Schwimmkurs geht er nicht. Er verweigert das und lehnt jegliche Besuche von Schwimmkursen oder anderer regelmäßigen Hobbies rigoros ab. Schrieb ich aber schon im Ausgangsposting. Liebe Joni, du darfst mich gern besuchen kommen und einmal 4 Wochen live erleben, was ich mit meinem Ex erlebe. Welchen Terror ich hier alltäglich aushalten muss. Ich verspreche dir, daß du danach anders denken wirst. Grüße, W.

von Weihnachtsfrau am 13.05.2011, 14:14



Antwort auf Beitrag von Joni76

ich habe auch einen umgangswilligen vater der es aber hin und wieder nicht schafft wegen meisterprüfung alles hinzubekommen also schickt er seine mutter oder sein vater in die kita um das kind abzuholen... was denkt ihr wie ich mich da schon aufgeregt habe weil ich aber auch dann nicht bescheid wusste. habe zum beispiel im kindergarten angegeben ihr vater holt sie ab und es kam doch wer anders... rumgewettert, böse sms geschrieben und so weiter...und seid dem gerichtstermin den ich hatte am donnerstag, sehe ich die dinge anders... sowas von anders... bitte lasst euch belehren...sämtliche streitereien wegen nichtigkeiten, weil er sich doch aber auch einen kopf macht wie er den umgang hinbekommt, all das ist sinnlos

Mitglied inaktiv - 13.05.2011, 17:52



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Es kann nicht angehen, dass du dich hinsichtlich seiner Termine vollkommen flexibel zeigen musst, er aber niemals bei dir. Daher wuerde ich mich an die gerichtliche Vereinbarung halten und ihn bei einer entsprechenden Anfrage von ihm HOEFLICH und SACHLICH auf die Vereinbarung hinweisen. Keine Diskussion, keine Schlammschlacht, keine Rechtfertigungen "ich habe meine Arbeitszeit so gelegt, dass...".

von Pamo am 13.05.2011, 14:52



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Hallo, ja ich würde mich darauf einlassen und mich über einen komplett freien Freitag freuen. Und leider ist es meistens so, dass der Elternteil, bei dem die Kinder leben deutlich flexibler sein muss, als der Elternteil, der die Kinder nur am Wochenende sieht -- ist halt so. LG K erstin PS: Über den SChwimmkurs würde ich mit dem Ex nochmal sprechen oder sonst schauen, ob es nicht auch an einem anderen Tag geht, mit dem SChwimmkurs

von leaelk am 13.05.2011, 14:55



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Schwimmkurs gibt es nur diesen. Der andere in Frage kommende Kurs kollidiert mit meinen Arbeitszeiten. Und die Plätze sind rar und begehrt. Gerade deshalb ist es mir ja so wichtig. Kind muss irgendwann mal schwimmen lernen. Gespräche mit meinem Ex gabs unzählige. Er geht definitiv nicht zu einem Schwimmkurs oder anderen Hobbies unseres Kindes. Dies hat er auch schon in Beisein des Jugendamtsmitarbeites verkündet und sich nicht zum Gegenteil überzeugen lassen. Einen freien Freitag brauche ich nicht. Ich verbringe lieber Zeit mit unserem Kind. Der Rest--> siehe weiter oben. Grüße, W.

von Weihnachtsfrau am 13.05.2011, 15:04



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Ja, mein Sohn hat keinen Kontakt zu seinem KV und ich würde einiges dafür geben wenn der Herr sein Umgangsrecht wahrnehmen würde. Das aber jetzt auf diese Situation zu übertragen und eine devote Erfüllung aller väterlichen Wünsche zu raten ist wohl weit her geholt. Nein, ich würde als arbeitende Mutti nicht jedes Wochenende auf den Freitag Nachmittag verzichten. Ich gehe davon aus, dass Du da schon frei hast (Schwimmkurs). Ein langes Wochenende ist m.E. euch auch zu gönnen! Wenn der KV es nicht einsieht den Schwimmkurs wahr zu nehmen, würde hier kein Freitags-Umgang stattfinden solange dieser Schwimmkurs währt. (Zumindest nicht ständig!) Das Kind sollte trotz der Trennung der Eltern regelmäßig tun dürfen was es möchte, zum Beispiel schwimmen lernen! Ich würde erst einmal auf die bestehende Regelung beharren. Er kann ja andere Vorschläge bringen! Gruß Corinna

von shinead am 13.05.2011, 16:01



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Danke. Endlich mal jemand, der versteht, daß der eigene Wunsch nach Kontakt des Kindes zum Vater nicht gleichbedeutend damit ist, daß andere nun bitte alles in Kauf nehmen, was dieser wünscht. Ich habe Freitag immer frei (wenige Ausnahmen). Und Zeit mit meinem Kind ist mir sehr sehr wichtig, dem Kind übrigens auch. Anderen Vorschlägen stehe ich aufgeschlossen gegenüber, ich kann nur meine Arbeitszeiten nicht ständig ändern, nur weil der Vater was ändert. Dann muss dieser eben anstelle von Montag bis Donnerstag von Dienstag bis Freitag arbeiten. Das ist keine Willkür von mir, aber ich muss beruflich auch sehen,wie ich meine Arbeit incl. Arbeitszeiten geregelt bekomme. Grüße, W.

von Weihnachtsfrau am 13.05.2011, 18:15



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das ist ja alles richtig...nur ist mein kindsvater auf grund dessen entgegengekommen, weil er kann sich seine zeit einteilen, ich konnte es nicht und er hat eben das umgangswochenende so gerichtet da musste ich dann samstag arbeiten, also war sie sowieso bei ihm und an dem anderen samstag wo ich frei hatte war sie bei mir...nur haben wir das auch geschafft im interesse von unserer tochter, dass wir aber dennoch nicht miteinander reden und alles lief nur per sms und kurze telefonate..

Mitglied inaktiv - 13.05.2011, 18:20



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H ist jedes zweite WE von Freitag 14 bis Sonntag 17Uhr bei seiner Mutter, und am WE dazwischen am Samstag von 11 - 17 Uhr - wenn was Samstags ist verlegen wir das auch mal auf Freitag 14 - 19 Uhr (sehr selten) oder auch mal Sonntags. Aber eingentlich klappt es immer Samstags . Ich hab nun auch schon überlegt das Zwischenwochenende zu kippen zumal H ja immer einfach 45km geholt wird - OK nicht mein Problem - aber auch ich hätte gerne ein WE komplett. Aber unter der Woche wird da keine Ausweichtermin zu finden sein und seiner Mutter den Samstag abnzuknöpfen - hm! H würde damit denke ich ganz gut klarkommen - ich würde halt dann hin und wieder das ZWE machen - so auf zuruf! Jetzt zu sagen das Kind lebt ja dauerhaft bei dir da wird das schon nicht so schlimm sein - also mir passt das schon nicht so ganz das ich kein WE habe mit H... Also wenn die Kinder kleiner sind auf jedenfall, find och wichtig, aber wenn sie mal zweistellig sind wie H (11j) ist das jetz nicht mehr so wild, zumal SMS / Handy dazukommen.

von bobfahrer am 13.05.2011, 16:21



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Hallo, ich habe ein bisschen den Eindruck, Du suchst nur nach Gründen, um deinem Ex nicht seine Wünsche zu erfüllen. Du brauchst vielleicht keinen freien Freitag, aber Dein Kind freut sich vielleicht auch über den regelmäßigen Kontakt mit dem Papa und das eben nicht nur alle 14 Tage, sondern wöchentlich --- meine Kinder würden sich zumindest freuen. Und Euch bleibt immer noch ein ganzes Wochenende aus Samstag und Sonntag und da kann man doch auch schon eine Menge mit anfangen. Aber gut, das ist vielleicht meine Perspektive! Aber Du hast ja auch gefragt, was wir machen würden! LG K erstin

von leaelk am 13.05.2011, 17:15



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und ich habe mich anfangs quergestellt und habe gemeint es sind meine wochenende und soweiter aber heute weiß ich wie schön es auch ist mal für sich zu sein mal ausspannen und so weiter, er hat ein wochenende und ich habe ein wochenende...ganz für mich alleine...und meine tochter hat ihren vater genau so lieb wie mich...es ist alles nun mal nicht zu ändern drum würde ich jedem raten über den eigenen schatten zu springen, auch wenn man im grunde noch an den vater hängt so wie es mir ergeht, der aber bereits in neuer beziehung ist und für ihn es alles leichter ist, aber das kind ist da ich die mutter er der vater...uneinigkeit und steine in den weg legen bringen nichts...nur das man kinder auch vor gericht anhören kann und die dann erzählen wie gern sie mama und papa haben und sie es mit einer selbstverständlichkeit hinnehemen, dass mama und papa getrennt sind...das war das wo ich sagte ich will nie wieder imgerichtssaal sitzen so wie am donnerstag....loslassen! das kann man lernen!

Mitglied inaktiv - 13.05.2011, 17:58



Antwort auf Beitrag von leaelk

Ich hätte da jetzt kein Problem mit, mein Kind Freitags abzugeben. Im Gegenteil Ich würde mir ein Loch in Bauch freuen. Liegt aber sicher daran, dass ich 7 Tage die Woche zuständig bin. Alternativ würde ich ihm jeden 2. Freitag anbieten. Dann würde sich auch am Schwimmkurs nichts ändern, den Ihr jetzt ja auch nur 14-tägig besucht. Birgit

von Birgit22 am 13.05.2011, 18:13



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Hallo? Ich stelle mich nicht quer, lies mal bitte richtig, es GIBT eine bestehende und praktizierte Regelung mit Umgang, der entsprechend der deutschen Rechtsprechung für das Alter des Kindes mehr als ausreichend ist (Aussage des Richters). Daran will ich gar nicht rütteln. Nur sehe ich es nicht ein, dass ich Kopfstände betreiben muß, um den Änderungswünschen des Vaters nachzukommen. Soll ich vielleicht im Zweifelsfall meinen Job verlieren? Umgang ja und auf jeden Fall, aber wenn ER sein Leben ändert, dann kann er 6 Monate nach gerichtlicher Regelung des Umgangs (auf seine Initiative; aber letztendlich ging das für ihn voll vor den Baum, weil genau das verfügt wurde, was vorher praktiziert wurde und nicht, was er wünschte) nicht erwarten, daß ich im gleichen Atemzug mein Leben so ändere, daß es ihm passt. Liebe Schulle, du schwelgst immer noch in Freude über deine Gerichtsverhandlung und vergleichst Äpfel mit Melonen, auf das es vorn und hin keinen Zusammenhang gibt. Mag sein, daß bei euch alles gut wird. Aber vor Gericht ohne Anwalt zu erscheinen ist blauäugig und naiv. Daß die Richterin versucht, die Angelegenheit so kurz wie möglich zu halten ist Naturgesetz, da gehts weniger um euch, sondern mehr um ihren Arbeitsaufwand. Ob du dir damit einen Gefallen getan hast, wird sich zeigen. Aber nur, weil dich die Richterin bekehrt hat, muß jetzt nicht jede Mutter hier im Forum das tun, was der Vater verlangt bzw. wünscht. Und erst recht nicht, ist DAS immer das Beste in der Gesamtsituation. Ein bißchen differnenzierter sollte man schon denken. Grüße, W.

von Weihnachtsfrau am 13.05.2011, 18:27



Antwort auf Beitrag von Birgit22

Kind ist doch schon jeden zweiten Freitag (bis Sonntag) beim Vater. Dann können wir nicht zum Schwimmkurs. Wenn der Freitag dazwischen noch dazu kommt und Kind dann auch beim Vater ist, können wir GAR NICHT zum Schwimmkurs. Grüße, W.

von Weihnachtsfrau am 13.05.2011, 18:30



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Ach so, hab ich falsch verstanden. Sorry

von Birgit22 am 13.05.2011, 18:33



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

die richterin hat in unserem fall nur zum wohle des kindes gedacht.....alle weitergehenden streitereien und so hätte sich negativ aufs kind ausgewirkt, weil sie die situation erkannt hat und es so das beste ist....zum wohle des kindes nur muss ich mich nicht ganz dabei vergessen....so ihre worte

Mitglied inaktiv - 13.05.2011, 23:36



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Aber warum fragst Du dann hier? Die Argumente, die Dir wichtig sind, sprechen dagegen. Unsere Argumente interessieren Dich genausowenig sie die des KV. Das ist in Ordnung, dafür mußt Du Dich auch nicht rechtfertigen. Dann zieh das halt so durch und feddich. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 13.05.2011, 18:24



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Warum darf man sich andere Argumente nicht anhören? Egal zu welchem Thema hier um Meinungen gefragt wird, ist es doch immer so, daß der Ausgangsposter schon eine eigene Meinung zum Thema hat. Dann könnten wir das Forum am besten gleich schließen. Grüße, W.

von Weihnachtsfrau am 13.05.2011, 18:39



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hast du überhaupt eine wahl?

Mitglied inaktiv - 13.05.2011, 18:52



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Weiß ich nicht so genau. Die Aktuelle Umgangsregelung ist gerichtlich fixiert und wurde vor weniger als 6 Monaten getroffen. Der Wochentag ist darin festgelegt und fix. Darauf hat der Vater übrigens IMMER gepocht. Wenn ich aus guten Gründen einmalig eine Änderung/Verlegung auf einen anderen Wochentag gewünscht bzw. erbeten habe, hat er immer auf den gerichtlich fixierten Tag verwiesen und ich hatte das Nachsehen. Mittlerweile frage ich nicht mehr. Er könnte jetzt wieder vor Gericht gehen und seinen Wunsch dort einfordern. Aber ob das gelingen würde, ist fraglich. Grüße, W.

von Weihnachtsfrau am 13.05.2011, 18:57



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erinnert mich an den kieselchen-kv... wenn er gute gründe anbringt, zb weil er beruflich ausstädtisch ist, kann ich mir durchaus vorstellen, daß alles was du anbringst hinfällig wird.

Mitglied inaktiv - 13.05.2011, 19:02



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Was war denn mit dem kieselchen-Kv? Gegen seine beruflichen Bedürfnisse stehen dann immer noch meine. Mein Chef und meine Kollegen mögen nicht mal Hü und mal Hott.

von Weihnachtsfrau am 13.05.2011, 19:11



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Aber Deinen beruflichen Bedürfnissen steht doch der Freitagstermin nicht entgegen... Dennoch würde ich auch, wie Pamo weiter oben schrieb, freundlich auf die bisherige Vereinbarung verweisen. Soll er den Nachweis erbringen, dass nur noch der Freitag möglich ist.

von Petra28 am 13.05.2011, 19:15



Antwort auf Beitrag von Weihnachtsfrau

Gleiches Recht fuer alle. Du hast deinen Job auf die von ihm gerichtlich fixierten Daten ausgerichtet, jetzt darf er sich daran halten wofuer er gekaempft hat.

von Pamo am 13.05.2011, 19:41



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich denke, du hast jetzt eine gute Gelegenheit, mal beim KV ein bisschen mehr gegenseitiges Entgegenkommen im Interesse ALLER beteiligten Parteien auszuhandeln. Mein Vorschlag zur Güte: So ein Schwimmkurs dauert ja nicht ewig. Lass das Kind ihn also mal erst zuende bringen. Dann könntest du ihm den Freitag zugestehen mit der Option, wenn etwas Besonderes ansteht, den Termin zu streichen oder zu tauschen (Da müsste er dann auch mal Urlaub oder Freiziet einsetzen). Ansonsten finde ich es persönlich nicht so schlecht, jeden Sa und So zu haben. Aber ich weiß auch, dass es immer darauf ankommt, wie man seine Arbeits- und sonstige Zeiten eingeteilt hat. Frag dich einfach, wie oft du tatsächlich auf dieses lange WE angewiesen bist für Unternehmungen mit deinem Kind. Ich finde aber, dass es durchaus berechtigt ist, auf so wichtige Dinge wie Schwimmkurs Rücksicht zu nehmen, da ich aus eigener Erfahrung weiß, wie schwierig es ist, da über haupt etwas zu finden. Und übrigens, meines Wissens wird bei Entscheidungen vor Gericht auch betont, dass auf Hobbies und Interessen von Seiten des Umgangsberechtigeten Rücksicht zu nehmen ist. Also, wenns hart auf hart kommt, lass es drauf ankommen. Liebe Grüße, bcMama

von bleibcoolMama am 13.05.2011, 20:12



Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

sehe das so wie bc-mama. der schwimmkurs ist zeitlich begrenzt, im prinzip geht es darum, daß auch du ein komplettes woe mit deinem kind haben willst, was auch legitim ist. mit einem streitbaren vater ist das aber schwierig, du wirst sehen, wenn es am schwimmkurs liegen sollte, dann wird er schnell umschwenken und ihn bringen. ich beneide dich nicht, das sind probleme, die sich unsereins-mit meist nicht vorhandenem vater-kaum vorstellen können, die aber da sind.

Mitglied inaktiv - 14.05.2011, 09:37