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Betreuungkosten abrechnen mit Arbeitgeber

Thema: Betreuungkosten abrechnen mit Arbeitgeber

Ich fahre diesen monat 2 Tage mit nem Vorgesetzten auf ne Tagung.Donnerstag und Freitag.Die Kinder kann ich Donnerstags noch zur Schule schicken.Danach passt mein Vater bis Freitagnachmittags auf die Jungs auf und der Vater holt sie dann ab.Mein Vorgesetzter hat mir nun mitgeteilt das ich dafür ne Rechnung schreiben darf.Wie mach ich das und was setzt ich als Betrag ein?Betreuung wäre offiziel von Donnerstag 14.00 Uhr bis Freitag 07.45 und 14.00-16.00. Die Dame der Zeitarbeitsfirma meinte auch ich könnte dafür nur jemanden anrechnen lassen, der auch Gehalt bekommen würde.Also kein Arbeitsloser oder Rentner. WEr weiß den da Bescheid? LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 06.03.2011, 13:20



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Ich denke auch, dass du nur eine Rechnung stellen kannst, wenn auch wirklich Kosten anfallen (Tamu, Babysitter..).

von berita am 06.03.2011, 16:37