Alleinerziehend, na und?

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Besuchsrecht

Thema: Besuchsrecht

Hallo ihr lieben, ich und mein Partner bze. jetzt Ex Partner haben uns im Mai 2012 getrennt und letzten Freitag ist er aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Nun hatte er unsere gemeinsame Tochter, 5 Monate alt, am Samstag 2 Stunden und war mit ihr unterwegs. Ich muss dazu sagen, ich hab das alleinige Sorgerecht. Vom Jugendamt her ist noch nichts geregelt, weder Unterhalt noch Besuchsrecht. Wie handhabt ihr das? Habt ihr feste Zeiten? oder macht ihr das unter euch aus? Wie alt sind eure Kinder ?Wie lange gehen eure Kinder zum Vater? Fragen über Fragen... liebe Grüße

von Erzieherin2012 am 26.06.2012, 11:21



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Hallo, da Eure Tochter noch so klein ist würde ich mehrere Tage in der Woche vorschlagen. So bekommt die Kleine eine Bindung zum Vater. Meine Jungs waren bei der Trennung damals 2, 4 und 6 Jahre alt und sind regelmässig alle 14 Tage zum Vater. Aber bei einem Baby würde ich wirklich eher einen engen regelmässigen Kontakt machen. Da sind 14 Tage eindeutig zu lange. Lieben Gruss Pinky

von Pinky2 am 26.06.2012, 11:37



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Stillst Du noch? Wenn nicht, könntest Du schon auf "typische Regelungen" wie alle zwei Wochen am Wochenende über Nacht und ein/zweimal die Woche ein paar Stunden wechseln. Immerhin habt ihr zusammen gelebt und er weiß, wie er mit seinem Kind umgehen muss. Fläschchen kann er auch machen und füttern. Grundsätzlich sagt man, dass man bei kleineren Kindern lieber kürzere, dafür häufigere Zeiten nutzen soll. Allerdings gilt das für Kinder, die nicht mit dem Papa die erste Zeit zusammen gelebt haben. Wenn Du noch stillst, würde ich ihn regelmäßig mit dem Kinderwagen los schicken, dann bleiben ja nur um die zwei Stunden bis zur nächsten Mahlzeit.

von shinead am 26.06.2012, 11:41



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ein ich stille leider nicht mehr... Das Problem ist, das er sich die ersten 3 Monate absolut nicht um seine Tochter gekümmert hat und sie daher gar nicht kennt. Daher kann ich sie ihm auch nicht für mehere Stunden anvertrauen. Dann dreh ih durch zu hause. Ein weiteres Problem ist, das ich bald wieder arbeiten gehe, also ich vormittags von 8 bis 16 uhr und er hat permanent Spätdienst. Da wüsste ich gar nicht wann man sich da treffen sollte.

von Erzieherin2012 am 26.06.2012, 11:46



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Du wirst Dich mit der Situation arrangieren müssen. Ob Du zuhause "durchdrehst" oder nicht, wird weder den Vater, noch einen Richter oder das Jugendamt beeindrucken. Gerade vor dem Hintergrund, dass ihr vorher zusammen gelebt habt, ist das ein No-Go-Argument. Wenn Du arbeiten gehst, und er Spätschicht hat, könnte er z.B. das Kind morgens besuchen und dann in die Betreuung bringen. Du holst nach der Arbeit ab und alles ist in Ordnung. Du musst ja nicht beim Umgang dabei sein.

von shinead am 26.06.2012, 12:05



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es ist typisch dass sich anfangs meißt die mutter kümmert weil sie es vielelicht auch nciht 100% abgeben will aber wenn er doch permanent spätschicht hat war er doch ein grossteil vom tag da oder nicht?? wenn du arbeiten gehst wirst du irgendwann froh sein wenn du etwas zeit für dich hast

von Milia80 am 26.06.2012, 13:25



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Er arbeitet erst seit April wieder... von Januar bis April war er kaum zu hause, nur unterwegs, bei Kumpels usw. Dann tut ers mir Leid mit der Bezeichnung "Besuchsrecht"...ich hab nur in dem Moment kein anderes Wort dafür gefunden.

von Erzieherin2012 am 26.06.2012, 18:42



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Hallo Erzieherin2012, haben sich Baby und Vater in der Zeit, in der er noch bei Euch wohnte, nicht gesehen/kennengelernt? Frag ihn doch erst mal, was er für Vorstellungen hat. Übrigens: die Bezeichnung ''Besuchsrecht'' finde ich höchst problematisch. Lose Bekannte und Verwandte 'besuchen' sich und verschwinden ohne weitere Verpflichtungen. Anfangs sollte man/frau nicht mehr als 3 Tage zwischen den Umgängen haben und schauen, ob und ab wann das Baby den Papa beim Wiedersehen wiedererkennt. Treffen von 1 Std. reichten da auch. MfG Richie

von Richie am 26.06.2012, 17:15



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Hallo Erzieherin, bei uns war die Trennung zu einem ähnlichen Zeitpunkt. Ich fand es ganz wichtig, im trotz aller Vorkommnisse zu vertrauen. Was ist das Schlimmstmögliche, das passieren kann? weshalb sollte der Mann, den Du kürzlich noch geliebt hast, seinem eigenen Kind Schaden zufügen? Das sind Fragen, die man sich m.E. selbst schon kritisch stellen muss. Wir haben das so gemacht, dass er anfangs her kam und ich dann versucht habe, im Nebenraum etwas zu machen, damit die beiden eine Bindung aufbauen können und er sich durch meine Dominanz (MEINE Wohnung, MEINE Bindung zum Kind) nicht so sehr eingeschränkt fühlt. Irgendwann hat er dann mal nen Spaziergang mit dem Kind gemacht, dann hat er sie mal nen halben Tag betreut, wenn bei mir etwas war. Mehrmals die Woche ging (aus seiner Sicht nie), der Umgang fand von Anfang an ca. zweiwöchentlich statt. Gelegentlich bin ich mal mit dem Kind zu ihm, weil er es sich gewünscht hat. Jetzt ist das Kind vier und verbringt alle zwei Wochen einen halben Tag mit ihm. Viele Grüße

von rabukki am 26.06.2012, 22:51



Antwort auf Beitrag von rabukki

Ich glaub ich bin eine totaloe Glucke... Wenn er hier ist und sich mit ihr beschäftigt - kein Thema. Aber sobald er mit ihr raus will und das ohne mich, da komm ich nicht mit zurecht. Zumal wir immer viel Streit haben, zwecks, er würde mir das Kind wegnehmen und und und. Ja und da kann ich ja kein vertrauen aufbauen wenn ich ständig Angst haben muss das er mir mein Kind nicht wiederbringt

von Erzieherin2012 am 29.06.2012, 23:45