Alleinerziehend, na und?

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Berechtigungsschein vom Amtsgericht...

Thema: Berechtigungsschein vom Amtsgericht...

Weiß jemand, wenn man so einen Schein bekommt, ob es nur für die Beratung beim Anwalt ist, oder ob er sich dann auch um die "Angelegenheit" kümmert, also ohne das man die Anwaltskosten zahlen muß? Susi

Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 14:09



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Hallo, er kümmert sich dann um Alles und gegebenfalls stellt er zusammen mit dir einen Antrag auf Prozesskostenhilfe ... so war es bei meiner Scheidung und anderen Sachen^^ Gruß Mai

Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 14:39



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ich musste damals dafür zum Gericht! da wurde der Schein dann ausgestellt! damit konnte ich dann zum Anwalt und musste lediglich 10 euro bezahlen, der rest wurde übernommen!

Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 14:42



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Danke... ich hab ja diesen Schein und meine Freundin meinte, damit bekomme ich nur eine Beratung... gut das ich hier jemand fragen kann :-)))

Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 15:19



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Wir haben ja auch für alles Prozesskostenhilfe beantragt und auch bekommen . Doch so ganz bin ich mit nicht im klaren was das alles abdeckt . Nur die Kosten für das Gericht , oder auch alles drumherum ? Und was ist wenn es dann gar nicht vor Gericht geht ? Danke Anja

Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 16:03