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Berechnung des Nettoeinkommens für Wohnungssuche

Thema: Berechnung des Nettoeinkommens für Wohnungssuche

Hallo ihr Lieben, wir haben uns ja jetzt getrennt und langsam geht es mit der Wohnungssuche voran. Der Vermieter will natürlich wissen wie hoch mein Nettoeinkommen ist. Ich gehe davon aus, das ich mein Nettoeinkommen + Unterhalt + Kindergeld zusammen zähle und sich daraus mein Nettoeinkommen erschließt? Ist das korrekt so? Gibt es für Unterhaltszahlungen einen Nachweis den ich bringen kann? Der Kindsvater will mehr bezahlen als er lt. Düsseldorfer Tabelle muss. Ist wichtig das alles mit eingerechnet wird, weil die Miete für die Wohnung nicht mehr als 60% des Nettoeinkommens betragen darf. Sonst kann ich mir überhaupt keine Wohnung leisten. Danke für eure Hilfe. LG Wonder

von WonderBebi am 27.01.2014, 12:37



Antwort auf Beitrag von WonderBebi

Das finde ich aber sehr sehr viel. Wo hast Du die Zahl denn her ?

von Sternenschnuppe am 27.01.2014, 12:59



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich finde 60 auch heftigst und wenn der Vater mal zahlungsunfähig ist ist das mit UH-Vorschuss nicht zu schaffen.

von mf4 am 27.01.2014, 13:01



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Eine Freundin von mir arbeitet als Maklerin und sagt es wird darauf geachtet, das die Warmmiete nicht Höher als max. 60% vom Nettoeinkommen beträgt. Das ist sicher von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich. Aber in meinem Fall achte ich darauf bei der Wohnungssuche. Wir wohnen in München! Da ist das leider garnicht ungewöhnlich das die Miete 60% vom Einkommen ausmacht :-(

von WonderBebi am 27.01.2014, 14:46



Antwort auf Beitrag von WonderBebi

Ist ein bisschen kompliziert, aber ich versuche es mal. Ich rechne nur mit dem Geld was mir lt. Düsseldorfer Tabelle zusteht. Das heißt, mein Nettoeinkommen + Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle + Kindergeld. Ich suche nach einer Wohnung die max 60% von diesem Nettoeinkommen ausmacht. Ist sehr viel, das weiß ich, aber ich wohne in München und da ist es leider normal! Das was mir der KV mehr bezahlt, damit möchte ich nicht rechnen, weil wie ihr schon sagt "wie lange kann man damit rechnen". Nur der Vermieter möchte ja einen Nachweis sehen das der Vater unterhalt bezahlt, und das Nettoeinkommen für die Miete ausreicht. Deswegen meine Frage ob Unterhaltszahlungen in das Nettoeinkommen eingerechnet werden und wie ich darüber einen Nachweis bringen kann. Danke schonmal für eure Hilfe! LG Wonder

von WonderBebi am 27.01.2014, 13:18



Antwort auf Beitrag von WonderBebi

Wenn Du gut mit dem Vater auskommst dann geht zum Amtsgericht und lasst den Unterhalt den er zahlen will titulieren. Das kostet nix und bringt viele Sicherheiten. Und dient als Nachweis :-)

von Sternenschnuppe am 27.01.2014, 13:25



Antwort auf Beitrag von WonderBebi

AH, titulieren nennt sich das also. Darüber werde ich mal mit ihm sprechen. Wir kommen gott sei Dank super miteinander aus und suchen gerade zusammen nach zwei Wohnungen hier in München. Hoffentlich klappt das alles. Mit 60% von meinem Nettoeinkommen (ohne Unterhalt) komme ich nicht weit.

von WonderBebi am 27.01.2014, 13:32



Antwort auf Beitrag von WonderBebi

steht den Kindern per se zu. Es reicht ja in eurem Fall aus den "normal fälligen" Unterhalt im Titel zu erfassen. Zusätzlich zahlen darf er dann ja immer noch. Der Titel sichert Dich aber auch für den Fall ab, dass ihr euch irgendwann nicht mehr versteht. Kannst Du ggf. noch mit Wohngeld rechnen?

von shinead am 27.01.2014, 13:56



Antwort auf Beitrag von WonderBebi

Darüber hab ich mich noch nicht informiert! Kann mir aber vorstellen, dass ich dafür zuviel verdiene.

von WonderBebi am 27.01.2014, 14:29



Antwort auf Beitrag von WonderBebi

Versuch' es einfach mal! Mehr als ablehnen können sie schließlich nicht.

von shinead am 27.01.2014, 14:43