Alleinerziehend, na und?

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Bekam grad Post vom JA

Thema: Bekam grad Post vom JA

Hallo, also der KV zieht sich im Juni den im April gezahlten Kinderbonus ab, ebenso die zu viel bezahlten 25 € an Kindergeld seit Januar.... So weit so gut! Hab ich mir schon gedacht! Aber, jetzt werde ich meine Forderungen stellen.... Sonderbedarf wg. Einschulung: Innerhalb eines Jahres muss ich diesen geltend machen. Und hier brauch ich Eure Hilfe: Was kommt alles zusammen? Ich hab es mal überschlagen: Ranzen 150 €, Mäppchen 20 €, Turnbeutel 25 €, Schulhefte, Stifte, Malkasten, Knete, Blöcke u.ä. waren 65 €. Dazu kamen noch die Schulbücher 20 € und von der Schule beschaffte Extrateile 30 € Bedeutet 310€ zzg. Schultüte natürlich.... Kommt das so ungefähr hin? Hab ich was vergessen? Tja, und dann die Betreuungskosten in der Schule..... Diese dürfen ja neuerdings auch zusätzlich vom Unterhaltszahler geleistet werden. Also mtl. noch einmal 60 €..... Da diese Kosten einkommensabhängig verteilt werden, darf er sie allein tragen.... ich liege unter dem Selbstbehalt DAS wird ihn sicher freuen, wenn er diese Aufforderung nächste Woche erhält. Hätte er sich nicht gerührt, hätte ich auch nichts unternommen.... aber so shit happens! Übrigens, finanziell könnte er locker drauf verzichten. Er konnte es nur nicht vertragen, dass ich ihn komplett auf einer Feier ignoriert habe und dies ist seine Reaktion..... LG Ursel, die gern das Gesicht sehen würde.....

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 15:30



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Anwalt/JA, weil man sich sonst das Wochenende verdirbt. Was alles zusammenkommt? Du musst doch wissen, was bezahlt hast? Wobei ich bislang dachte, Einschulung wäre kein Sonderbedarf, weil vorhersehbar!

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 16:02



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Wenn nur der Mindestunterhalt gezahlt wird, zählt die Einschulung schon als Sonderbedarf... Da vom Mindestunterhalt nix zu sparen ist..... Ich hab die Sachen ja letztes Jahr zur Einschulung gekauft und bin mir nicht mehr sicher, ob dies so alles war.....

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 16:05



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ich bin schon bei Freitag Brauche Urlaub!!! Wo steht das mit der Einschulung? "Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war" http://www.mein-recht.de/sonderbedarf.htm Einschulung sollte nicht überraschend sein.

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 16:09



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http://www.allein-erziehend.net/forum/beitrag17309.html weiter unten, ziemlich neu, also dürfte sich das noch nicht geändert haben.

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 16:12



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Ich habe ein 5-teiliges Ranzen-Set (Hama step by step) mit Sporttasche (kein einfacher Beutel) samt Mäppchen usw. für 100€ beim e-Bay-Händler gekauft. Im Handel hätte alles einzeln sicher 200€ gekostet. Materialien habe ich noch nicht, habe noch keien Liste von der Schule. Von was ich wo ne Feier zaubern soll weiß ich auch noch nicht aber bisher hab ich alles hinbekommen. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 16:08



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Meinst nicht, dass das Ärger gibt? Meine Variante wäre eher die, dass ich dem Vater erkläre, dass dieser Kinderbetrag doch dem Kind zugute kommen sollte, ob er das denn nicht genauso sähe. Denn immerhin hätte ich auch die Kosten wegen Schulbeginn, etc. Daraufhin erwarte ich in dem Fall schon, dass er auf diese paar Kröten verzichtet. Aber warum gehst Du gleich sooo in die Vollen? Den Ärger muss meist das Kind ausbaden, soweit meine Erfahrung. Willst Du das? Und nein, ich bin sicher keines dieser super-nachgibigen Exen. Aber im Interesse der Kinder ziehe ich Kompromisse vor. Bei einem Ranzen von 150,-€ ist das Mäppchen und der Turnbeutel aber schon dabei Just my 2 cents

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 16:09



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denn es gibt ja keinen Kontakt. Er ignoriert ihn völlig. Das JA hatte ihn angeschrieben, wg. dem bonus und dass er doch bitte schön dem Wunsch der von der Leyen nachkommen möge, wg. dem Kind auf die 50 € zu verzichten.... Hat er nicht. Also, warum soll ich drauf verzichten? Er hat noch nie irgendetwas - außer Unterhalt - bezahlt. Ich durfte allein 3 Paar Schuhe in diesem Monat neu kaufen. Neue Sommerkleidung steht auch an.... Bisher habe ich noch nichts geltend gemacht und daher denk ich jetzt mal an meine Kids, die ja davon dann profitieren. Und der Scout-Ranzen hat 149 € ohne Zubehör gekostet.... Gut, sicher müsste es nicht unbedingt der Ferrari unter den Ranzen sein, aber er passte halt am besten und war der Leichteste....

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 16:20



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Hallo Obwohl ich Dieses Problem nicht habe da der Vater meiner Tochter nicht den Bonus abgezogen hat, muss ich Dir Recht geben. Wer es sich leisten kann darauf zu verzichten und seinem Kind nicht mal die Kohle gönnt und auch sonst nix dazu steuert hats nicht anders verdient! Würde es nicht anders machen. Und wenn er sich ja eh nicht kümmert um die Kids, dann werden Sie auch nicht drunter leiden müssen wenn er auch mal an den Kosten beteiligt wird! Wünsch Dir viel Glück das es klappt LG

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 16:37



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Hallo, wieso muß er sich an den Schulkosten beteiligen? Hast Du da ein Gesetz, das wäre für mich auch interessant. LG Sibs

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 19:28



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ist es nicht so, dass eine rückwirkende Verrechnung von zuviel gezahltem Unterhalt nicht möglich ist? Bin mir der Sache wirklich sicher. Er darf ab sofort entsprechend weniger zahlen, aber nichts für die Vergangenheit abziehen. Das läuft nicht, da der Unterhalt als Verbraucht gilt. Gibt es einen Titel? Dann darf er den Kinderbonus nicht einfach einbehalten. Prinzipiell bedarf es einer Änderungsklage um bei bestehendem Titel die 50 Euro zu bekommen. Schönen Gruß ans Jugendamt. Die sollten das wissen und entsprechend kommunizieren.. Gruß Corinna PS: Vergiss die Schultüte nicht beim Sonderbedarf... *flöt*

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 21:39



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doch,das mit dem bonus darf er machen.mein ex war sauer..tja,zuerst schenkte er großzügig meiner kleinen den bonus,und als er sauer war,zog er ihn einfach wieder ab. -weißt du,was mir dazu einfällt? ARSCHHLOCH!!

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 22:32



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Also die schulischen Verbrauchsmaterialien wie Schreibblöcke, Stifte, Malkasten etc pp dürften sicherlich nicht als einmalige Sonderkosten zu sehen sein. Eine Beteiligung an den Kosten für Beschaffungen wie Ranzen, Tüte kann man sicherlich schon erwarten. Ich verstehe nur nicht, weshalb jemand verteufelt wird, nur weil er den rechtl. Anspruch stellt.... es steht ihm genaus zu wie der Mutter, bzw dem Kind. Das ist in meinen Augen hier nur wieder der übliche emotinale Weiberscheiss... der Böse Bube wagt es, dafür soll er büssen und leiden, und das nach Möglichkeit für immer und ewig.... Naja, leider gibt es nur so wenig andersgeartete Frauen.

Mitglied inaktiv - 29.05.2009, 11:34



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Neeeeeeee, ich hab bisher sangundklanglos ALLES bezahlt. NIE irgendwelche Kosten geltend gemacht! Wenn das JA ihn nicht angeschrieben hätte, hätte er sich nicht gerührt. Allerdings stand in dem Brief auch drin, dass das Geld für das KIND ist und er auf seinen Anspruch verzichten möge. Da er das nicht getan hat, verzichte ich auch nicht mehr. So sehe ich das. Die 60 € monatlich für die Betreuungskosten soll er dann bitte schön zusätzlich zahlen. Denn das Geld kommt unserem Kind dann zu Gute. Denn dies ist MEIN Recht - also seine Beteiligung daran. Dass ich immer so blöd bin, alles zu bezahlen und in nicht zu beteiligen (Erstausstattung z.B.) ist halt so....

Mitglied inaktiv - 29.05.2009, 13:35