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Beitragsfreistellung einer BU-Versicherung?

Thema: Beitragsfreistellung einer BU-Versicherung?

Kann mir jemand erklären, was passiert, wenn ich meine BU-Versicherung incl. Zusatzversicherung für die Rente um BU-Fall beitragsfrei stelle? Bin ich trotzdem noch versichert? Was passiert mit dem bisher eingezahlten Geld, bleibt das einfach stehen, oder gibt es da Zinsen? Komme ich ohne BU-Fall jemals wieder an das bisher eingezahlte Geld? (Und gibt es vielleicht einen VHS-Kurs zum Thema Versicherungen? )

Mitglied inaktiv - 06.12.2009, 21:59



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Also Versichert bist du nichtmehr, solange du nicht einzahlst hast du auch keinen Schutz, die eingezahlten anteile werde eigentlich weiterverzinst. Aber hand aufs herz, diese zusätzliche Rente, ist ... nicht wirklich sinnvoll.

Mitglied inaktiv - 06.12.2009, 22:04



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Hallo, eine reine BU-Versicherung kann man nicht beitragsfrei stellen. hhöchsten stunden lassen. Evtl. kann eine Beginnverlegung vereinbart werden... Frag mch wenn Du was brauchst. Und: wenn ein VHS-Kurs reichen würde, müsste man keine 3-jährige Lehre machen :-))) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 06.12.2009, 22:12



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Guten Morgen Désirée, vielen Dank für Dein Angebot, ich schicke Dir heute abend eine PN... Und von wegen Ausbildung, ich habe zwei Jahre Post gelernt und gerade als ich ausgelernt hatte, gab es keine Deutsche Bundespost mehr sondern eine Deutsche Post AG und die 'bildete' plötzlich Personen innerhalb 6 Wochen 'aus', das habe ich damals auch nicht verstanden!

Mitglied inaktiv - 07.12.2009, 09:39