Alleinerziehend, na und?

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Beistandschaft- post

Thema: Beistandschaft- post

Hallöööchen, ich habe grade post von der beistandschaft bekommen, der KV kann ab nächsten monat EVENTUELL keinen Unterhalt mehr zahlen. Seine persönliche und wirtschaftichen verhältnisse hätten sich geändert... (was auch immer man dadrunter verstehen soll...) es sei noch unsicher ob er zahlen kann... Wann sollte ich das denn jetzt beantragen? habe da keinen mehr erreicht... Ich gehe davon aus das ich es beantragen muss... wann würdet ihr es beatragen? oder kommt da noch extra n schreiben? Liebe grüße Svenja

von crazysunshine am 09.10.2013, 17:25



Antwort auf Beitrag von crazysunshine

Gibt es einen Unterhaltstitel? Wenn ja ist eine solche Ankündigung das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde. Bis der Titel geändert wird (muss der KV anstoßen), ist er zur Zahlung verpflichtet? Wie alt ist das Kind? Ggf. kannst Du UVG beantragen.

von shinead am 09.10.2013, 17:45



Antwort auf Beitrag von shinead

Unterhaltsvorschuss muss ich dann beantragen... einen titel gibt es Nicht, davon würde ich dann ja wissen. .. Mein Sohn ist 3 und ein jahr vom uv haben wir schon beansprucht. .

von crazysunshine am 09.10.2013, 19:46



Antwort auf Beitrag von crazysunshine

na ich gehe mal davon aus, dass das Jugendamt seine wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft hat? Oder ist das "nur" ein Schreiben vom KV, wo er mitteilt, dass er nimmer zahlen kann? Das ist so jetzt erstmal "nix wert", wenn man es genau nimmt :)

von Holzkohle am 10.10.2013, 09:44



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

nene, das ist n schreiben vom amt... also nix vom kv

von crazysunshine am 10.10.2013, 16:27



Antwort auf Beitrag von crazysunshine

ich hatte in der Situation UVG beantragt mit dem Vermerk, dass unsicher ist, ob wir es benötigen. War kein Problem. Und wenn das Amt selber Dich deswegen anschreibt, wissen sie ja worum es geht. VG!

von Ikmam am 10.10.2013, 17:25