Hallöööchen,
ich habe grade post von der beistandschaft bekommen, der KV kann ab nächsten monat EVENTUELL keinen Unterhalt mehr zahlen.
Seine persönliche und wirtschaftichen verhältnisse hätten sich geändert...
(was auch immer man dadrunter verstehen soll...)
es sei noch unsicher ob er zahlen kann...
Wann sollte ich das denn jetzt beantragen? habe da keinen mehr erreicht...
Ich gehe davon aus das ich es beantragen muss...
wann würdet ihr es beatragen? oder kommt da noch extra n schreiben?
Liebe grüße
Svenja
von
crazysunshine
am 09.10.2013, 17:25
Gibt es einen Unterhaltstitel?
Wenn ja ist eine solche Ankündigung das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde.
Bis der Titel geändert wird (muss der KV anstoßen), ist er zur Zahlung verpflichtet?
Wie alt ist das Kind?
Ggf. kannst Du UVG beantragen.
von
shinead
am 09.10.2013, 17:45
Unterhaltsvorschuss muss ich dann beantragen... einen titel gibt es
Nicht, davon würde ich dann ja wissen. ..
Mein Sohn ist 3 und ein jahr vom uv haben wir schon beansprucht. .
von
crazysunshine
am 09.10.2013, 19:46
na ich gehe mal davon aus, dass das Jugendamt seine wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft hat? Oder ist das "nur" ein Schreiben vom KV, wo er mitteilt, dass er nimmer zahlen kann? Das ist so jetzt erstmal "nix wert", wenn man es genau nimmt :)
von
Holzkohle
am 10.10.2013, 09:44
nene, das ist n schreiben vom amt... also nix vom kv
von
crazysunshine
am 10.10.2013, 16:27
ich hatte in der Situation UVG beantragt mit dem Vermerk, dass unsicher ist, ob wir es benötigen. War kein Problem.
Und wenn das Amt selber Dich deswegen anschreibt, wissen sie ja worum es geht.
VG!
von
Ikmam
am 10.10.2013, 17:25