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Beihilfefrage...

Thema: Beihilfefrage...

Hallo... ich habe ein Problem mit meiner Beihilfestelle. Sind hier zufällig außer mir noch mehr alleinrziehende Beamte? Bitte meldet euch mal...

Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 13:51



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...war gerade heute wieder fleißig und habe gerade meinen Beihilfeantrag fertig gemacht und eingeschmissen. So ein paar Grundkenntnisse in Sachen Beihilfe hätte ich jedenfalls - allerdings nur Grundkenntnisse!

Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 15:32



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...war gerade heute wieder fleißig und habe gerade meinen Beihilfeantrag fertig gemacht und eingeschmissen. So ein paar Grundkenntnisse in Sachen Beihilfe hätte ich jedenfalls - allerdings nur Grundkenntnisse!

Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 15:32



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mit Grundkenntnissen kann ich auch dienen.... Welche Beihilferichtlinien sind denn gültig? Der Bund hat ja andere als das Land... meine Kinder sind über ihren Vater gesetzlich krankenversichert, ich selbst bekomme Beihilfe (Bund) mit 70 %.

Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 18:51



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Hessen. Also Landesbeihilfe. Und genau diese Stelle möchte nun, dass Kind übder den Vater versichert wird. Allerdings haben wir uns vor der Geburt getrennt, die VA war nicht unproblematisch und ich habe dass ASR. Wie ist das denn in so einm Fall mit Familienversicherung, wenn nie eine Familie bestand? Kein Kontakt, kein GSR... Jedenfall wurde mit sofortiger Wirkung jede Leistung eingestellt und ich soll nun dem KV hinterherrennen, damit er sein Zahlkind über sich versichert. Das kanns doch nicht sein... Wie regelt man denn zum Beispiel Konfliktfälle. Z.B. wenn die GKV eine Behandluing nicht übernehmen will, etc. Wer führt dann den Schriftverkehr. Ich halte das praktisch für nicht umsetzbar und rechtlich bedenklich, weiß aber nicht, wie ich mich dagegen wehren soll...

Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 20:29



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Hallo, mach Dich nicht verrückt. Meine Kinder aus 1. Ehe sind auch über ihren Vate GKV-familienversichert, ich bin Beamtin und PKV/beihilfeberechtigt - genau die gleiche Konstellation wie bei Dir. "Hinterherrennen" musst Du nicht. Wenn es mit einem einmaligen Anruf oder Brief an den Kindesvater nicht getan ist, lass' einen Anwalt ihm einen Brief schreiben, in dem er aufgefordert wird, das Kind familienzuversichern (das muss er nämlich, Gleiches gilt für die Krankenkasse) und Dir anschließend das Versichertenkärtchen des Kindes zu schicken. Wenn Du dann mit dem Kind zum Arzt gehst, legst Du einfach das Kärtchen vor. Bei Unstimmigkeiten hinsichtlich der Kostenübernahme kannst Du dann auch selbst, da Du ja gesetzliche Vertreterin bist und die Versicherungsnummer des Kindes hast, telefonisch, schriftlich usw. bei der Krankenkasse nachfragen und Dich ggfls, entscheiden, nicht erstattungsfähige Leistungen zuzuzahlen. Ich praktiziere das seit ca. 10 Jahren so, ohne Probleme, und laub mir, es ist sogar besser, dass die Kinder GKV-versichert sind...bei den PKV-versicherten Kindern meiner Kollegen sehe ich, dass sie von den Ärzten regelrecht als Gelddruckmaschine und Versuchskaninchen gesehen werden, denen schon die Dollarzeichen in den Augen leuchten, wenn Privatpatienten zur Tür hereinkommen. So manche überflüssige Behandlung wird empfohlen und entsprechend berechnet, wenn das Kind privatversichert ist...

Mitglied inaktiv - 20.05.2010, 05:53