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Eine Patchworkfamilie (von engl. Patchwork = Flickenteppich) ist im Sinne des Wortes ein "Flickenteppich" aus mehreren verschiedenen Familien. Dieser relativ neue Begriff bezeichnet Familien, bei denen die Eltern ihre jeweiligen Kinder aus vorhergehenden Ehen oder Lebenspartnerschaften in die neue Beziehung eingebracht haben. Die Kinder einer Patchwork-Familie sind also nicht zwangsläufig biologische Verwandte. Dabei kann es sogar vorkommen, dass Kinder eines solchen Haushaltes mit keinem der beiden Elternteile biologisch verwandt sind. "Patchworkfamilien" gab es zwar schon immer, z.B. wenn sich eine Witwe oder ein Witwer mit Kindern wieder verheiratete oder Kinder, deren Mutter oder Eltern gestorben waren, mit aufgezogen wurden, das Phänomen hat jedoch in den letzten Jahren aufgrund der hohen Scheidungsraten in den westlichen Ländern an Bedeutung gewonnen. Da die gesetzlichen und normativen Regelungen bisher noch weitgehend auf die durch Ehe und Abstammung legitimierte Kernfamilie ausgerichtet sind, kommt es für die Patchworkfamilie zu verschiedenen rechtlichen, praktischen und persönlichen Schwierigkeiten mit viel Regelungs- und Verhandlungsbedarf z.B. im Bereich des Adoptionsrechts, Sorgerechts, des Besuchsrechts für außerhalb der Familie lebende Elternteile, der Namensregelungen und des gesellschaftlichen Ansehens der Familie und der Familienmitglieder. Weiterhin bereitet es den Partnern oft Schwierigkeiten, sich auf eine gemeinsame Erziehung zu einigen, die die Kinder aus den unterschiedlichen Herkunftsfamilien akzeptieren. siehe auch: Kleinfamilie, Einelternfamilie
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