Alleinerziehend, na und?

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Beförderung von H4-Beziehern... es gibt keine Kunden mehr in den Argen..

Thema: Beförderung von H4-Beziehern... es gibt keine Kunden mehr in den Argen..

Hallo ins Rund, mein Tag ist gelaufen, ich bekam eben einen Lachanfall... und die H4-Bezieher hier mögen es mir nachsehen, es ist nicht persönlich gemeint. Eben bin ich zu meinem Chef, um ihn die Neuigkeit zu erzählen, da meinte er, das habe er auch schon gesehen und kürzlich in der Dienstbesprechung mit Arbeitsvermittlern und dem Standortleiter verkündet, daß Sanktionen für Kunden abgeschafft sind, die gäbe es nicht mehr!! "Wie, was??" war die Antwort. "Jaaaa...", meinte mein Chef, "... die wurden ersetzt durch die Sanktionen für Geschäftspartner!" Hintergrund: Das alte bisherige System im Hintergrund (Zahlungen aller Art der Bundesagentur für Arbeit) wird in den nächsten Monaten durch eine Spielart von SAP ersetzt. Wenn man nun einen neuen Datensatz einer Person anlegen möchte, gibt es keine "Personen" mehr und auch keine "Kunden", sondern "GESCHÄFTSPARTNER". Nichts für ungut, aber Schilda läßt grüßen, und wir Kollegen schütteln nur noch mit dem Kopf. Die ganze Terminologie stimmt in diesem Bereich nicht mehr... Viele Grüße Snoopy

Mitglied inaktiv - 03.08.2010, 09:51



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als person habe ich mich bei den wenigsten arge-besuchen gefühlt. kunde ist könig? dann war ich auch nie arge-kunde. "geschäftspartner"....das klingt schon mal gut. dann geh ich am freitag nicht "betteln", sondern zu einem meeting mit meinem geschäftspartner...

Mitglied inaktiv - 03.08.2010, 09:58



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Was ändert das ständige Umbennnen?

Mitglied inaktiv - 03.08.2010, 10:04



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hab ich das richtig verstanden? Sanktionen gibt es weiterhin... lediglich ist der H4-Empfänger nicht mehr Kunde sondern Geschäftspartner? Ich habe mir dort gewiss nie als Kunde gefühlt... und als Geschäftspartner ebenso wenig...

Mitglied inaktiv - 03.08.2010, 10:49



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Was kostet und was bringt denn die Einführung von SAP bei den ARGEN? Die Umbenennung bringt doch eh nix! Der ARGE-Kunde ist Mensch zweiter Klasse. Das liest sich aus den Schreiben: Beispiel aus der Aufforderung für die Rückzahlung zu viel gezahlter Bezüge: "Aufgrund ihres Verschuldens... Ah ja... Gezahlt wurde von der ARGE am Ende des Vormonats, der Arbeitsvertrag wurde dann Mitte des Monats unterschrieben. Welches Verschulden???? Ich habe bei dem Verein mal für meinen Freund (der damals mit Grippe und hohem Fieber in seinem Bett lag) angerufen um eine überprüfung der Mietzahlung in die Wege zu leiten. Keine Auskunft oder so. Sie sollten nur überprüfen ob inzwischen gezahlt wurde. Immerhin hatte der Vermieter eine Mahnung geschickt. Die Dame war so patzig, dass ich wirklich Schnappatmung bekommen habe. Den Vorgesetzten habe ich nur nicht verlangt weil ich niemanden schädigen wollte. Ich hoffe ich werde nie "Geschäftspartner" da. Das wäre für beide Seiten echt nicht gut... Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 03.08.2010, 11:00