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Bankvollmacht/Girokonto

Thema: Bankvollmacht/Girokonto

Hallo, weiß jemand auf meine Fragen Antwort ;-)? 1. Bestehendes Girokonto auf den Namen des Mannes, Frau als Bevollmächtigte. Kann im Fall der Trennung theoretisch auch die Frau das Konto übernehmen (mit Einverständnis des Mannes) oder darf nur er es behalten? Oder ist das vielleicht auch von Bank zu Bank verschieden? 2. Sollte keine Scheidung gewünscht sein, wie wird der Unterhalt berechnet? Muß zwingend ein Anwalt her oder macht das auch das Jugendamt (zumindest für die Kinder)? Oder nur unter den Eheleuten abgestimmt? Vielen Dank!!

von ulriketwins am 30.03.2011, 15:52



Antwort auf Beitrag von ulriketwins

1.) Wenn der Kontoinhaber damit einverstanden ist geht das, notfalls über die Änderung zum Oder-Konto und dann Umschreibung auf das Einzelkonto der Frau. 2. Unterhaltsberechnung für die Kinder macht das Jugendamt, da ändert sich nichts. Da spielt eine Scheidung keine Rolle. Trennungsunterhalt für einen Ehepartner berechnet nur der Anwalt. Sollte einer der Partner nach der Trennung auf staatliche Unterstützung angewiesen sein, ist der andere Partner zum Unterhalt verpflichtet. Die staatliche Leistung wird dann wahrscheinlich auch erst gezahlt, wenn man nachweisen kann (Anwaltsschreiben) das kein Unterhalt gezahlt werden kann. Trennungsunterhalt berechnet sich anders als nachehelicher Unterhalt.

von shinead am 30.03.2011, 17:20