Alleinerziehend, na und?

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ausstehender Unterhalt und ALG II

Thema: ausstehender Unterhalt und ALG II

Hallo, ich habe da mal eine Frage - und logischerweise keine Ahnung. Der KV hat zwei Monate keinen Unterhalt gezahlt, wir kommen auf ungefähr 550 Euro insgesamt. Ich weiß, dass er sich im Ausland aufhält und, wer mich schon länger kennt - kennt auch die Geschichte dazu, ich vermute, dass jetzt das Jahr gekommen ist, wo er "untergetaucht" ist. Es wird nicht schwer sein, ihn zu finden, da er sich bei einer - fürs Ausland - bekannten Person aufhält. Das Jugendamt, wo die Beistandschaft läuft, schreibt ihn seit Tagen an, per sms und mail, es erfolgt jedesmal keine Reaktion und auch keine Zahlung. Inzwischen ist man dabei zu erwirken, dass ihm bei erneuter Einreise nach D der Pass am Zoll abgenommen wird, bis er seinen Unterhaltszahlungen nachgekommen ist. Wie verhält sich das nun, der Unterhalt wird ja vom Jobcenter als eingegangene Zahlung angesehen, also voll angerechnet. Nun war ein Zahlungseingang nur wie gesagt im Okt und Nov nicht der Fall. Man hat mir geraten, Unterhaltsvorschuss zu beantragen (der liegt 73 Euro unter dem, was mein Sohn als Unterhalt bekommt) 1. Zu wem muss ich gehen, Jobcenter oder Jugendamt? 2. Kann ich beim Jobcenter eine Barauszahlung erhalten, rückwirkend oder so? Wenn ich nachweisen kann, und den Nachweis habe ich vom JA, dass keinerlei Gelder flossen und man mir in dem Fall hätte den Unterhalt gar nicht anrechnen dürfen? 3. Wenn ich jetzt Unterhaltsvorschuss beantrage, bekomme ich dann tatsächlich nur den Vorschuss und die restlichen noch 73 Euro nachgezahlt, wenn der KV zahlt oder "hat" es sich dann mit der Zahlung von 199 Euro und der Rest ist flöten? Danke. Stinksaure Grüße, Sue

von Holzkohle am 24.11.2011, 16:18



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Meist macht das das JA aber bei mir war es ganz anders. Das Jobcenter verklagt inzwischen den KV auf den Unterhalt. Der Nachweis von nicht eingegangenen Geldern könnte sich schwierig gestalten... ich erlebe es live seit 4 Monaten, dass mir das Jobcenter 1mal Kindergeld anrechnet, dass ich nachgewiesen per Kontoauszug NICHT erhalten habe. Egal ob die UH-Vorschuss oder andere Gelder bekommst es wird dir bzw. dem Kind jeder € als Einkommen angerechnet.

von mf4 am 24.11.2011, 17:14



Antwort auf Beitrag von mf4

ja, das ist mir ja klar, dass es als Einkommen angerechnet wird, darum gehts ja auch gar nicht. Die Frage ist, was passiert mit der Differenz zwischen Vorschuss und Unterhaltszahlung, die macht hier 73 Euro aus - was passiert mit DER, bekomme ich die dann nachgezahlt, wenn der KV mal wieder zahlt? Was ist mit den zwei Unterhaltszahlungen, die jetzt noch ausstehen, wenn ich jetzt Vorschuss beantrage? Eine Freundin meinte gerade, die Zahlungen sind dann "flöten" und ich habe darauf kein Recht mehr. Aber warum nicht??? Das Geld fehlte doch und ist das Geld meines Kindes. Es ist doch dann eine Nachzahlung, den Vorschuss kann man doch dann zurück zahlen oder wieder einstellen oder sehe ich das zu naiv? Ich habe hier die Kontoauszüge und den schriftlichen Nachweis vom Jugendamt, dass nichts gezahlt wurde und dass er unbekannt untergetaucht ist, auf Schreiben und Anrufe nicht reagiert usw.

von Holzkohle am 24.11.2011, 17:21



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ich habe NOCH NIE einen Vorschuss bekommen. Ich denke sowas ist mal wieder Ermessenssache. Die UH-Differenz wird sich vermutlich das JA einziehen und du wirst davon sicher nichts sehen. Wenn das Geld dem Kind zusteht, es aber z.B. kein H4 bekommt dann würde es sicher als Überhang bei dir angerechnet... du hast in keinem Falle einen Cent mehr. Wenn es eine Nachzahlung geben sollte dann würde das JC auch nachberechnen aber auch da dürfte für dich kein Cent mehr rauskommen... Ob das alles richtig ist weiß ich nicht... kenne nur einen nie-zahlenden KV und UH-Vorschuss gabs da keinen.

von mf4 am 24.11.2011, 17:36



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

also beantragen tut man den unterhaltsvorschuss auf jeden fall beim jungendamt dieser wird dann rückwirkend gezahlt und du musst beim aa nachweisen das du keinen unterhalt vom KV erhalten hast dann müssten die eigendlich die summe die da nicht vom j.amt getragen wird an dich zurück zahlen aber genau weiß ich es auch nich mit dem zurückzahlen

von leons-mutti am 24.11.2011, 19:51



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Nebenbei bemerkt: Falls er einen Pass aus einem Nicht-EU-Staat fuehrt, glaube ich nicht dass die deutschen Behoerden diesen einziehen duerfen. Dann muesste im betreffenden Land Unterhaltsklage eingereicht werden. Waere es die USA, dann wuerde ihm nicht nur der Pass, sondern mehr abgenommen. Ich druecke dir die Daumen, dass du bald endlich Geld siehst.

von Pamo am 24.11.2011, 20:08



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich hatte am Anfang ähnliches mit dem KV meiner Jüngsten; er hat ja auch ein Jahr lang keinen UH gezahlt und ich bekam UHV. Seit zwei Jahren zahlt er nun GsD, aber auf meine Frage an das JA, ob er nicht die Differenz für den UHV an mich übwerweisen müsse, sagte man mir, dass WENN er das macht, erstmal das JA dran sei und dann irgendwann ich. Ich solle froh sein, dass er nun UH zahlt. BIN ich ja , werde aber nie verstehen, wie man(n) damit durchkommt

von Anjaunddavid am 24.11.2011, 20:20



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Hej Sue! Also,die Differenz vom UHV zum eigentlichen Unterhalt steht deinem Kind trotzdem zu. Diese müßtest du evt. von einem Anwalt einklagen lassen. Bei uns ist das z.Z. auch so. Uns stehen1000€ Unterhalt zu. Er zahlt zur Zeit nicht,da sein Konto ständig gesperrt ist... Ich bekomme ca 350 € weinger als sonst ( aber immerhin!) Wenn von ihm aus so garkein Lösungsvorschlag für das Problem kommt,steht meine Anwältin bereits in den Startlöchern... Ich wünsche dir alles Gute! LG Sif

von Sif am 24.11.2011, 21:08



Antwort auf Beitrag von Sif

danke für die Antworten. Ich bin jetzt endlich mal an eine SB beim Jugendamt geraten, die - allerdings auch nur auf mein Drängen hin - mal hinter die Kulissen schaut. Ich meine, der KV fliegt mehrmals im Jahr ins Ausland (China, Thailand, USA - da ist er übrigens, Pamo - Seychellen), die Tickets kosten ja auch nicht nur 200 Euro. Wenn ich mir dann seine bebilderten Jobs ansehe, kann ich mir auch kaum vorstellen, dass wir hier von einem Stundenlohn von 10 Euro reden. Mal davon abgesehen, dass dafür keiner irgendwo hin fliegt. Es handelt sich immer um mehrwöchige Projekte. JA und ich denken eben, wer sowas zahlen kann (Flug, Unterkunft) der kann auch den Unterhalt zahlen; uns braucht er jedenfalls nimmer kommen mit "mir gehts so schlecht" Es ärgert mich einfach wahnsinnig. Wenn ich ab Januar arbeite, wird es für uns Gott sei Dank nicht mehr "notwendig" sein, auf das Geld zu warten. Aber JETZT ist es eben notwendig! Weihnachten steht auch noch vor der Tür, ich hab hier unzählige offene Posten, allein die Klassenfahrt. Ich werde berichten. Danke. LG Sue

von Holzkohle am 24.11.2011, 23:16