Alleinerziehend, na und?

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Ausbildungsvergütung und Unterhalt

Thema: Ausbildungsvergütung und Unterhalt

Kennt sich da jemand aus? Meine erste Tochter beginnt ab September ihre Ausbildung. Sie verdient dann 750,-- - was unterm Strich bleibt ist noch unklar. Es dürfte zumindest noch klappen, dass ich das Kindergeld bekomme (wenn einkommen unter 8002,--/Jahr) liegt. Wie ist das jetzt mit dem Unterhalt? gibt es da auch so eine Grenze? Wobei ich jetzt auch sagen muss, dass seit 2-3 Jahren eine Klage läuft da er nicht den vollen Unterhalt zahlt (laut Düsseldorfer Tabelle) - aber er schafft es prima zu verzögern. Was mir jetzt egal ist - wenn ich es nachbezahlt bekomme freue ich mich auch ;-) Wichtig ist mir nur - gibt es eine solche Einkommensgrenze auch beim Unterhalt? Oder wie wird dies berechnet? Bekomme ich keinen Unterhalt mehr muss meine Tochter nämlich bissi was abdrücken, was bei dem Einkommen kein Problem wäre. Allerdings gibt es auch noch einiges an Kosten für die Berufsschule bzw. die Fahrt dorthin. LG Carmen

Mitglied inaktiv - 07.06.2010, 12:55



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Meine beiden Großen haben mit weniger Einkommen keinen UH mehr bekommen, Kindergeld ja. Mein Ältester lebt nicht mehr bei mir. Er ist 23. Der andere ist 21, in Ausbildung, Kindergeld gibts noch. Da er viele Ausgaben hat wie Fahrgeld oder sich selbst verpflegt, wenn er nicht z.H. ist nehme ich kein Kostgeld. Einfach ist das nicht. Ich bekomme aufstockend H4, bekomme die Wohnung gestützt für mich und die beiden Kurzen aber nichts mehr für den Großen. Geld von ihm würde ich nur nehmen, wenn ichs nicht anders hinbekomme. Ich kenne keine Grenzen aber das JA sicher, frag doch da mal nach.

Mitglied inaktiv - 07.06.2010, 13:09



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Hallo ! Bin mir nicht sicher aber ich glaube 90€ darf sie so behalten der Rest wird auf den Unterhalt angerechnet ! lg safrarja

Mitglied inaktiv - 07.06.2010, 14:29



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Hallo zuerst müsste man wissen: - Ist Eure Tochter minderjährig oder schon 18 J.? - wie hoch ist der Unterhalt lt. Festlegung? Berechnung ist aber relativ einfach: Lt. www.nettolohn.de bleiben der Tochter ca. 600,- netto. Davon werden noch die Ausbildungskosten wie Fahrtkosten etc. abgezogen und immer pauschal 90,- EUR (Selbstbehalt). Berechnungsbeispiel: Tochter 17 Jahre alt, Unterhalt 490,- abzgl. 50% Kindergeld = ca. 410,- EUR Ausbildungskosten wie Fahrtgeld, Berufskleidung, Material etc. 50 EUR mtl. Daraus folgt: Netto 600,- abzgl. Selbstbeh. 90,- Ausbildungskosten 50,- ---------------- Verbleibt: 460,- EUR = kein Unterhalt mehr da 460 EUR den Unterhalt von 410 EUR übersteigt.. Hat Töchterlein 120 EUR mtl. Ausbildungskosten: Netto 600,- abzgl. Selbstbeh. 90,- Ausbildungskosten 120,- ---------------- Verbleibt: 390,- EUR Dann müsste papa noch 20 EUR zuzahlen Wenn Töchterlein über 18 J. ist, dann kann Papa das volle Kindergeld vom Unterhalt abziehen. Siehe hier: http://www.scheidung-online.de/ku.htm Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 07.06.2010, 14:53



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"Wenn Töchterlein über 18 J. ist, dann kann Papa das volle Kindergeld vom Unterhalt abziehen..." genauer gesagt: wenn Töchterchen, bzw unterhaltsberechtigtes Kind, über 18 ist, sind BEIDE Elternteile entsprechend ihres Einkommens bar-unterhaltspflichtig.

Mitglied inaktiv - 07.06.2010, 16:01



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Das mit dem Barunterhalt habe ich auch gelesen und da wurde dann eben das Einkommen des Kindes geteilt und von jedem Anteilig abgezogen - sprich nicht vom Vater das ganze Einkommen sondern anteilig da sie ja quasi auch von mir Unterhalt bekommen würde - so zumindest hab ich das verstanden. Hach ist das kompliziert! Ich denk ich mal wieder ein Date mit meinem RA machen - will da auf der sicheren Seite sein - kann euch dann ja mal informieren was rauskam ;-) Ich will ihn ja auch nicht bescheißen - das tut er zwar mit seinen Kindern schon jahrelang - aber auf eine Ebene mit ihm stellen - nöööööööööööööööö - soll er glücklich werden mit seiner Kohle! (Er hat seine Kinder auch um Sparguthaben betrogen + das sümmchen war nicht gerade klein....) In jedem Fall Danke für die Info's!!!! LG Carmen

Mitglied inaktiv - 07.06.2010, 16:19