Alleinerziehend, na und?

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Aufteilung Hausrat

Thema: Aufteilung Hausrat

hallo ihr lieben, vielleicht hat jemand mit meiner frage erfahrung: ich lebe gerade mitten im trennungsjahr u. wir streiten uns gerade mehr oder weniger um die hausratsaufteilung u. das auto. diskussionspunkt ist immer wieder das auto: es wurde in der ehe angeschafft als ich schwanger war, er ist allerdings jeden morgen damit zur arbeit gefahren. er beharrt darauf, dass ich keinerlei anspruch auf wertersatz habe, wenn er das auto behält (ich wills auch gar nicht haben, aber wenigstens den anteil geld, der von mir drin steckt).ich würde ihm die hälfte des wertes der möbel usw. bezahlen, kein thema, aber so lange er behauptet, ich müsse komplett auf das auto verzichten, sehe ich nicht ein, hier irgendwelche eingeständnisse zum machen. weiß jemand, wie die rechtslage ist? dann würde mich noch interessieren, wie die ganze hausratsaufteilung vor gericht laufen würde, falls wir uns nicht ohne anwalt einigen können. kommt da ein gutachter ins haus u. schätzt den ganzen kram? oder wie läuft das ab...? weiterhin interessiert mich, ob ein vorhandenes haus (von mir gekauft vor der ehe, bin also derzeit noch ziemlich hoch verschuldet...) automatisch bei scheidung in den zugewinnausgleich kommt oder passiert dies nur, wenn eine partei, sprich er, darauf klagen würde? viele fragen....vielleicht kennt sich hier jemand aus.....? merci f. alle beiträge.

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 17:49



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Also, so weit ich weiß, wird das Auto werttechnisch auch "geteilt". Klar kann es nur einer behalten, aber geteilt wird es wenn während der Ehe angeschafft. Wie kommt Dein Mann darauf, dass Dir davon nichts zusteht? *grübel* Laß Dir schriftlich geben, dass er auf den Zugewinn vom Haus verzichtet, dann verzichtest Du auf das Auto... ;o) Zugewinn wird nicht automatisch geregelt. Das, was ihr in den Topf werft, wirt entsprechend berechnet. Was nicht im Topf landet, bleibt aussen vor. Beim Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) ist das anders, da MUSS berechnet werden. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 17:59



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dann sag ihm du verzichtest aufs auto und nimmst die möbel mit natürlich nur wenn sich das gegenseitig ca. aufrechnet. wer hat denn die raten fürs auto bezahlt wer steht im kaufvertrag? ich hab mir auch ein auto gekauft,ich habe immer gearbeitet,auch als eve da war,alles lief auf meinen namen. ich hab das auto auch zum größten teil genutzt. irgendwann nach der trennung kam das thema auch kurz auf,ich hab ihm gesagt das ich die raten bezahlt habe usw,das auto auf mich läuft und wenn er meint er müßte da jetzt mit anfangen,dann setz ich das teil vor ne wand,danach wurde nie wieder gefragt. gruß carina

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 18:14



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ist das nicht ein bißchen kompliziert was ihr da macht? wenn er das auto nimmt und du die möbel, dann müsst ihr euch das doch vielleicht nicht ausgleichen? wieso willst du ihm anteilig die möbel bezahlen und er soll dir anteilig das auto zahlen - verstehe ich wirklich nicht. ich habe keine ahnung, wie so etwas vor gericht läuft, würde aber auf jeden fall versuchen solche lösungen ohne gericht hinzukriegen. katrin

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 18:13



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achso die möbel haben wir aufgeteilt. die küche hab ich behalten ein bett hatten wir noch und das wz hat er mitgenommen. da gabs keine streiterein.

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 18:15



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die aufrechnung möbel gegen auto habe ich ihm auch schon vorgeschlagen, weil das in etwas hinkommen würde, aber darauf geht er partout nicht ein, weil er meint, das auto stehe allein ihm zu, weil es keine reine familienkutsche war, sondern er das auto größtenteils genutzt hat, um zur arbeit zu fahren. angeblich hätte ich dann rein rechtlich keinen anspruch mehr auf meinen anteil des gesamtwertes, das akzeptiere ich so aber nicht, weil das mein verständnis von gerechtigkeit völlig untergräbt.

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 18:28



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na dann müsst ihr das über einen anwalt regeln,das wird aber sicherlich teuer

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 18:56



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Ich kenne es so das es egal ist wer es nutzt wichtig ist das ihr es beide bezahlt habt und als das gilt es auch wenn du( in der Ehe ) es nicht wirklich bezahlt hast und die Raten von sein Konto gegangen sind da es euer Geld ist . Sonst dürfte ja die Mehrheit der Männer nie die Waschmaschine und den Wäscheständer mitnehmen Anja

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 19:46



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Hallo, wenn Du das Haus vor der Ehe hattest, fällt es nicht in den Zugewinn. Du hättest sogar Miete von ihm verlangen können. Das Auto wurde während der Ehe gekauft und fällt somit in den Zugewinn. Das Auto zählt übrigens zum Hausrat. LG

Mitglied inaktiv - 16.10.2008, 15:36