Alleinerziehend, na und?

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Aufenthaltsbestimmungsrecht

Thema: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, ich hab mal eine Frage an euch wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht. Evtl. kennt sich ja jemand aus: Ich habe das alleinige Sorgerecht, der Umgang lief bis jetzt seit Oktober übers Jugendamt mit Betreuung, alle 14 Tage. So weit so gut, wir wollten es jetzt ab Mittwoch den 12.05 also nächste Woche mal versuchen ohne das Jugendamt die halten sich jetzt im Hintergrund nun habe ich erfahren das der Kindsvater nicht mehr in seiner Wohnung wohnt. Auf meine Frage wo er wohnt wiederholte er nur das er umgezogen ist und hat blöd gegrinst, hat es mir also nicht gesagt ich hab dann auch nicht weitergefragt weil ich genau wusste es kommt dann: das geht dich nichts an. Ich habe daraufhin den Beistand des Kindes am Jugendamt angerufen dort mitgeteilt das er nicht mehr in der Wohnung wohnt und gefragt ob die eine neue Adresse haben: nein haben sie nicht, der Beistand konnte mir nur sagen das er sich laut Einwohnermeldeamt auch noch nicht umgemeldet hat. Ich habe arge Bedenken unser KInd mit grad mal 19 Monaten da mitzugeben wenn es der Herr noch nicht mal für nötig hält mir mitzuteilen wo er sich dann aufhält. Es gab auch in der Vergangenheit schon ziemlich heftige Drohungen gegen mich und er hat mir auch öfters gesagt das er vorhat das Kind ins Kosovo zu seinen Eltern zu bringen. Das alles ist sowohl dem Jugendamt als auch dem Gericht bekannt, da wird irgendwie gar nicht drauf eingegangen. Ich versuche heute schon den ganzen Tag die Sozialpädagogin die den betreuten Umgang macht anzurufen kann sie nur leider nicht erreichen. So, lange Rede kurze Frage: wie sieht es aus? Kann ich sagen:nein wenn du mir nicht sagst wo du wohnst dann geb ich dir das Kind nicht mit? oder kann ich das nicht machen? Er hat das Recht das Kind für 1,5 Stunden alle 14 Tage zu holen - laut Gericht. Grüße Selina

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 16:11



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Hallo, ich hätte da auch bedenken grad wenn er jemand im Ausland hat und gedroht aht. Ich würde das dem JA mitteilen und weiter betreuten Umgang machen so lange es geht.

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 16:20



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Hallo Savanna, danke für die schnelle Antwort, das Jugendamt drängt gerade zu auf alleinigen Umgang: die hat mir schon zu Anfang des Umganges mit ihr gesagt das das Jugendamt schlicht die Kapazitäten nicht dazu hat einen betreuten Umgang länger als ein halbes Jahr durch zu ziehen und die letzten Wochen lief ja auch alles soooo glatt und soooooooo schön sprich: er hat es sich verkniffen mich am Jugendamt anzuschreien, hat er auch schon gemacht und nicht nur einmal, er hat auch die Sozialpädagogin dort schon angeschrien, in letzter Zeit ist er entschuldigt bitte den Ausdrück: scheißfreundlich, sowohl zu ihr als auch zu mir. Und da das jezt so gut klappt und er ja auch so toll mit dem Kleinen spielt sieht es das Jugendamt jetzt so das es nun der Umgang nur mit Vater und Sohn sein sollte. Ich werde zwar nochmal mit ihr sprechen eben weil ich nicht weis wo er sich jetzt aufhält aber ich gehe mal davon aus das es sie nicht wirklich interessiert.

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 16:31



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rein rechtlich gesehen hättest Du nach dem ersten Satz schon gar nicht mehr weiterschreiben brauchen. Du hast das ALLEINIGE Sorgerecht und ich gehe auch davon aus, dass bezüglich dessen oder bezüglich des ABR niemals was schriftlich vereinbart wurde, oder? Sprich, wenn Du richtig mies wärst, bräuchtest Du ihm GAR NICHTS mehr gewähren. Wo genau sich der Vater aufhält wird Dir auch das JA nicht sagen, wenn sie es wissen, denn dazu sind sie weder verpflichtet noch befugt. Ich weiß offiziell auch nicht, wo der KV von meinem Sohn gerade wohnt, seine Adresse wird in Schreiben an ihn, die ich als Kopie erhalte, ausge"xxx"t. Dem KV würde ich klipp und klar erklären, dass das Kind so lange nicht bei ihm zu Besuch kommen wird, bis Du die Butze gesehen hast oder zumindest weißt, wo er wohnt. LG Sue

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 16:42



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Auch ohne Sorgerecht hat er ein Umgangsrecht, sobald die Vaterschaft anerkannt ist. Allerdings wäre mir das in dem Fall einen Rechtsstreit wert - einem Vater, der damit droht, das Kind zu entführen, würde ich es nicht allein mitgeben, ob mit oder ohne Adresse.

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 17:00



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etwas anderes sage ich auch nicht...

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 17:23



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Alle 14 Tage für 1,5h... da will er das Kind mit zu sich nach hause nehmen? Dann nehme ich an er wohnt 2 Häuser weiter sonst wäre doch Spielplatz, Spaziergang usw. besser für so eine kurze Zeit. Klar verstehe ich, daß du und das JA die neue Anschrift will aber wenn du sie weißt hilft dir das auch nicht wirklich weiter, wenn er wirklich mit dem Kind weg wäre. Ob er verpflichtet ist dir seine Anschrift mitzuteilen weiß ich nicht. Warum er es nicht tut verstehe ich nicht, ist doch auch nur Einschüchterung denke ich. Ich würde vermuten, daß das JA wohl auch die neue Anschruft will, wenn er umgemeldet ist. Kann ja sein er ist vor 2 Tagen erst umgezogen. lG mf4

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 16:43



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aber wo kann doch bei Abr die Mutterfestlegen. Dann sol ler zu dir kommen und in seinem Kizi spielen. Sag einfach er ist noch so klein und fremde Umgebungen sind nicht so schön für ihn oder so.

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 17:47



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Nur mal interessehalber, warum darf er das Kind nur so wenig sehen?

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 17:48



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Falls das JA die Hände in den Schoß legt und von einem weiterhin betreuten Umgang nichts wissen will, würde ich die 1,5h mitgehen! Sollen sie sich während dieser Zeit auf einem Spielplatz aufhalten oder in den Zoo gehen. Ich würde mein Kind bei solchen Voraussetzungen nicht mitgeben. Soll er sich doch ans Gericht wenden - Was soll dir denn wenn schon passieren? Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 19:03



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Hallo an alle die geantwortet haben, ich versuche mal auf alles einzugehen: @Suka und Berita: wir hatten da schon mal eine Gerichtsverhandlung, er kam nach zwei Monaten Umgang am Jugendamt an und wollte seinen Sohn jede Woche für vier Stunden zu sich nehmen ich sagte damals nein, zu dir noch nicht da ist er mir zu klein aber mehr Zeit auf dem Jugendamt geht schon, daraufhin sagte das JA, nein keine Kapazität, keine Zeit um den Termin von der Zeit her auszuweiten, das ganze zog ein Riesengeschrei samt Beleidigungen gegen mich, die Sozialpädagogin und gegen eine Sekretärin nach sich dann ging er vor Gericht weil ich verhindere den Umgang. Ich sagte dort mehrmals das ich berechtigte Sorge habe das er das KInd nicht wiederbringt darauf wurde mir wortwörtlich von seinen Anwalt gesagt ich solle vorsichtig sein mit solchen Anschuldigungen ich müsse das schon beweisen, ich sage er hat es mehrmals gesagt, er sagt nein hat er nicht gemacht - tja. Der Richter meinte dann der Umgang wird jetzt anders geregelt er hat erstmal die Möglichkeit seinen Sohn für eine halbe Stunde während des Umgangs beim JA mit nach draußen zu nehmen, klappt das dann soll der Umgang ohne JA 1,5 Stunden alle 14 Tage stattfinden. @mamafürvier: ja es stimmt schon das es mir nichts hilft wenn ich seine Adresse weis und er bringt ihn nicht mehr, sagen wir mal so: mir wäre einfach wohler wenn ich die Adresse wüsste. @Savanna: Ja es wäre die Beste Lösung bei mir im Kizi, das hatten wir auch schon mal kurz nach der Geburt leider nur für vier Wochen, er hat mich ständig beleidigt dann auch bedroht und ich habe ihn daraufhin nicht mehr in die Wohnung gelassen, es wurde dann Umgang am JA angebahnt. @Chocolate: ich möchte nicht diese 1,5 Stunden mit ihm zusammen und dem Kind verbringen weil auch ein gerichtliches Annäherungsverbot mir gegenüber, nicht dem Kind gegenüber besteht und der Kontakt soll auch dazu dienen das das Vater-Sohn-Verhältnis vertieft wird. Danke nochmal für eure Meinungen, ich weis noch nicht so Recht was ich am Mittwoch machen werde, Kind einfach nicht mitgeben wird auch keine Lösung sein dann hab ich erstens wieder tagelanges Geschrei vor meinen Haus - er schreit hier wirklich rum, und er wird dann auch wieder vor Gericht gehen und dort bin dann so und so ich wieder die blöde die einen vor den Latz geknallt bekommt. Liebe Grüße Selina

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 21:27



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Na dann mal viel Glück. Wenn es gerichtlich festgelegt wurde kannst du wohl nichts dagegen tun ausser du klagst. Das kam hier nicht so rüber dass es dort festgelegt wurde, halt uns mal auf dem laufenden

Mitglied inaktiv - 06.05.2010, 21:38



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Er hat ein Verbot sich dir zu Nähern - damit das gerichtlich ausgesprochen wird muß man sich schon ziemlich daneben benehmen und zeigen, daß man irgendwie falsch tickt. Er hat dir gegenüber schon angedeutet , das Kind in den Kosovo zu entführen. Er teilt dir nicht mal mit, wo er wohnt. Rechtliche Lage hin oder her. Ich würde das Kind nicht mitnehmen. Das Risiko ist einfach zu hoch.

Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 06:46