Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

auf euren rat hin!

Thema: auf euren rat hin!

auf euren rat hab ich noch mal mit dem kindsvater meinter tochter getroffen und geredet wegen dem umgangsrecht! naja er meinte er hat auf jeden fall chancen übers gericht... das er sie mit nehmen darf egal wie alt sie ist... und das soll jemand vom sozialendienst gesagt haben... ich werd morgen gleich mal diese frau anrufen... den das jungendamt hat damit nichts zutun sagt zumindestens er...und die haben eh keine ahnung... und es ist auch egal das ich das sorgerecht habe... wäre es vielleicht sinnvoll einen anwalt zur rate zu ziehn... den er meinte er könnte über anwalt eine einstweilige verfügung beantragen...so das er sie sofort mitbekäme... ich kann das nicht verstehn das jemand sagt... das er die kleine mitbekommt...obwohl er keine ahnung hat wie man sich richtig um sie kümmert... und die kleine ihn ja garnicht kennt! das er sie alle 14tage übers we bekommt! er meinte bei mir ist es blöd... da bin ich dabei...und kann ihn immer kontrollieren was er tut... also wir kommen auf jeden fall auf keinen grünen zweig... ich habs zumindestens versucht! lg lisa

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 20:47



Antwort auf diesen Beitrag

Das ist TOTALER bullshit, was Dein Ex da labert. Und wahrscheinlich tut er das, weil er merkt, dass Du unsicher bist und keinen Plan hast. Natürlich hat das Jugendamt damit was zu tun, ruf doch mal spaßenshalber da an :o) - die haben für so ziemlich ALLES eine eigene Abteilung. Ich würde Dir im übrigen raten, für Dein Kind die Beistandschaft beim Jugendamt zu beantragen. Ist kostenlos, kann jederzeit rückgängig gemacht werden und hat keinerlei Nachteile für Dich. im gegenteil - das Jugendamt hilft Dir (auch vor Gericht) bei der Durchsetzung der Belange Deines Kindes. Zum Beispiel auch Unterhaltsberechnung usw. Anwalt? Ja soll er zum Anwalt gehen, kostet nur Geld. Einstweilige Verfügung? Das Wort hat er wahrscheinlich mal eben bei wikipedia nachgesehen. Fakt ist, habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht (gut auch beim alleinigen) hat er natürlich Anrecht auf sein Kind, dieses zu sehen. Je nachdem, wie alt das Kind ist, wird über den Umgang entschieden. Ist es noch sehr klein, wird eventuell noch gestillt und hat sonst keinerlei Bindung zum KV dann wird keine Sau auf dieser Welt verlangen, dass Du das Kind übers Wochenende abgibst und er Dir nichtmal sagt, wo es hingeht... Lass Dich also nicht einschüchtern. Dein ganzes Posting stinkt nach Angst - so trittst Du Deinem Ex wahrscheinlich auch gegenüber. Er erzählt (fast) nur Müll. Geh morgen zum JA und lass Dich beraten!!! Chancen, einen Umgang einzuklagen hat er natürlich - wenn Du ihm grundsätzlich den Umgang VERWEIGERST. Was du natürlich nicht tun wirst. Du wirst vom Jugendamt den Umgang regeln lassen, dazu wird man Euch zu einem Gespräch rufen und gemeinsam entscheiden, was das Beste ist. Probier es aus. Und wenn ich recht habe schenkst mir ne Flache Prosi :o) LG Sue

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 20:57



Antwort auf diesen Beitrag

Genau, alles das hab ich auch schon gesagt und ganz dringend zu einem Termin beim Jugendamt geraten! Laß Dich nicht weiter einschüchtern, geh in die Offensive!

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 20:59



Antwort auf diesen Beitrag

meinte tochter ist 6monate alt! wird nicht gestillt und hat keine bindung zum kindsvater! er bildet sich aber ein das sie ihn kennt! ich hab mich schon öfters beim jugendamt informiert...und die haben mir immer wieder das gleiche gesagt... ich habe das sorgerecht ich bestimme sein umgangsrecht... aber er war ja nicht beim jungendamt sonder beim sozialendienst da die in dem fachgebiet profies seien... und die vom JA eh nur sachbearbeiter sind und keine ahnung haben... nein er geht oder war schon beim anwalt... ich meinte ob ich zum anwalt mal gehen sollte oder zumindestens mal anrufen! naja ich würde ihm schon gern den umgang verbieten...weil er sie jedes mal mit nehmen will...und ich mir eigendlich sein blödes gesicht nicht antun will... und abgesehn davon ist es ja bei mir blöd! darum will er ja auch vor gericht... weil er warscheinlich erzählt hat ich verbitte ihm die kleine zu sehn... gut auch meine schuld da ich das öfters gesagt habe...ihn aber immer wieder zu mir kommen lassen... vielleicht doch einen bestand vom JA... wie bekomm ich den einfach anrufen oder hin gehen? würde dieses sch*** schon endlich mal klären... weil wir streiten uns ja schon ewig... er will die kleine mitnehmen ich nein!

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 21:06



Antwort auf diesen Beitrag

ganz wichtig ist, dass Du NIE signalisierst, er dürfe sein Kind nicht sehen. Natüüüürlich darf er sein Kind sehen - unter Auflagen. Ich gehe davon aus, dass Du das alleinige Sorgerecht hast?? Ruf beim Jugendamt an und verlange die Abteilung Beistandschaft. Denn die Pappnasen da, die überhaupt gar nichts können und eh nur Sachbearbeiter sind, die ihren Beruf beim Dosenwerfen aufm Rummel gewonnen haben, haben TATSÄCHLICH eine eigene Abteilung, die genau DAS alles regelt. Du bekommst dann ein Formular (vielleicht ist es besser, Du marschierst da gleich ein), das Du ausfüllen musst. Die Beistandschaft gilt glaube ich bis zum 6. oder 7. Lebensjahr. Heißt nicht, dass das Jugendamt bei Dir vorbeischaut, ob Du das Kind gut behandelst. Sondern wie gesagt lediglich, dass sie Dir und dem Kind in allen Belangen helfen, sei es die Durchsetzung des Unterhaltes oder der Umgang oder sonstwas. Ich halte einen Umgang zwischen Vater und Kind immer für wichtig (es sei denn, der Vater ist Drogi, Alkoholiker oder sonstwas), also versuche Dich damit anzufreunden, dass sie sich sehen. Verbieten, nur weil Dir seine Nase nicht passt oder Ihr Euch getrennt habt, kannst das sicherlich nicht. So, wie Du das schilderst, hat er natürlich denen erzählt, dass Du den Umgang total verbietest. Dann wäre es auch möglich, dass er den Umgang einklagt. Nur bis dahin ist es ein weiter Weg und bis dahin bist Du auch beim Jugendamt schon vorstellig geworden. Lass Dich nicht irre machen. Von einem Irren. LG Sue

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 21:11



Antwort auf diesen Beitrag

ich würd auch sagen, geh zum JA, die Beistandschaft ist ganz schnell eingerichtet, ich hatte die auch. auf jeden fall musst du sagen, dass du gegen einen grds. umgang, bei dir in der Wohnung nichts hast oder das er mal für ne stunde mit ihr spazieren geht.... aber übers wochenende ... so ei schwachsinn, das bekommt er nie durch!"!!!!!! mach dir keine sorgen, was der dir androht ist nur heiße luft!!!!

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 21:21



Antwort auf diesen Beitrag

ja ich habe das alleinigesorgerecht! werd da morgen mal anrufen!

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 21:26



Antwort auf diesen Beitrag

ach, da darfst du ihn nicht so ernst nehmen ;), versuchen kann er ja was er will, nicht zu vergessen, das er auch der papa ist und ich kann gut verstehen, das er alles versucht sein kind zu sehen und ich finde das sogar gut von ihm, versuch dich in seine lage zu versetzten, würdest du es um gekekehrt nicht auch versuchen, dein kind öfters sehen wollen??? jetzt ist euer kind aber noch klein, da MUSS er sich an deine regeln halten, nur versuch ihm doch entgegen zu kommen. ich bin auch in der lage, das der papa, wei er in spanien lebt, immer bei uns ist, wenn unser kid bescuht, mich kotzt (sorry) das richtig an, weil ich ihn so manchesmal auch nicht ertragen kann, aber ich sage mir dann: augen zu und durch, dem kleine zu liebe!!! umgangsrecht kann er einklagen, das ist richtig, kann jeder papa, dem der kontakt zu wenig ist, da hat er ein recht drauf, aber das bedeutet dann ja nur, das darüber gesprochen wird, das er sein kind öfters sehen kann. dann richtet man das eben betreutt übers jugendamt ein oder aber er kommt zu euch. anders wird er es nicht hinbekommen, solange sie so klein ist! und ja, ich kann gut verstehen das man mal sätze sagt, wie du wirst dei kind garnicht mehr sehen. aus verschiedenen gründen habe ich das auch schon gesagt, aber das echo war, dann wut bei ihm, kann ich sogar verstehen, dann kamen die drohungen ect.... wenn ich ihm aber klar mache, er kann den lütten jederzeit sehen, die tür steht offen für ihn, läuft alles gl viel besser, versuch doch auch den weg mit ihm zu gehen, findet einen gemeinsamen weg, ich meine ihr seid nunmal den rest des lebens aneinander gebunden durch eure kind...

Mitglied inaktiv - 08.02.2008, 10:14