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Auch mal eine Frage zu Kündigung in der SS

Thema: Auch mal eine Frage zu Kündigung in der SS

NEIN ich bin nicht schwanger Aber ich hab grad shineads Posting bzgl. Kündigung in der SS gelesen. Wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird und dann nicht mehr zur Arbeit erscheint (weil kein "sauberer" Arbeitsplatz gegeben ist).......darf sie dann wg Arbeitsverweigerung gekündigt werden? So geschehen in meinem Umfeld. Ist das rechtens?

von Joni76 am 10.09.2011, 01:15



Antwort auf Beitrag von Joni76

Guten Morgen, wenn sie mit ärztlicher Bescheinigung der Arbeit fernbleibt, darf sie NICHT gekündigt werden. Wenn sie allerdings einfach "schwänzt", denn das wäre es, wenn sie einfach wegbleibt, ohne beispielsweise vom Arzt ein Beschäftigungsverbot oder eine Krankschreibung vorzulegen, wäre auch während einer Schwangerschaft eine Kündigung rechtens. Sie wird wohl hoffentlich nicht so doof gewesen sein. Eine ordentliche Kündigung während der Schwangerschaft und Elternzeit ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung (z. B. bei nachgewiesendem Diebstahl, Arbeitsverweigerung (das wäre es in diesem Fall ohne Nachweis einer Krankheit/Beschäftigungsverbot) ist auch während einer Schwangerschaft möglich. LG fk

von FrauKrause am 10.09.2011, 06:59



Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Ein sog. "Beschäftigungsverbot" wird vom Arzt ausgesprochen, beispielsweise, wenn der Arbeitsplatz "nicht sauber" (wie im Fall der Bekannten? oder beispielsweise bei Mobbing) wäre, will heißen, die Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet wäre. Sie darf dann der Arbeit fernbleiben, bekommt aber ihre Bezüge bis zur Geburt komplett weiter. Der Arbeitgeber einer kleinen Firma kann sich diese Gelder allerdings bei der Krankenkasse (?) zurückholen. Der AG darf deswegen aber nicht kündigen. Der Arzt MUSS aber zwingend ein Beschäftigungsverbot schriftlich aussprechen. LG fk

von FrauKrause am 10.09.2011, 07:03



Antwort auf Beitrag von Joni76

Hallo Was heisst denn kein sauberer Arbeitsplatz? Was macht die beruflich ? Einfach fern bleiben darf Sie nicht,dann folgt eigentlich erstmal eine Abmahnung.

Mitglied inaktiv - 10.09.2011, 07:53



Antwort auf Beitrag von Joni76

Wer in eigener Regie - d.h. ohne ärztliche Bescheinigung - sowas macht, hat es in meinen Augen auch verdient. Ich kann doch nicht selbst entscheiden, daß es mir nicht "sauber" geung ist?! Gerade für Schwangere gibt es sehr viele Vorschriften und da wird der Arzt handeln, wenn man ihm das darlegt. lg heike

von Möhrchen am 10.09.2011, 08:09