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Antrag auf Prozesskostenhilfe HILFE

Thema: Antrag auf Prozesskostenhilfe HILFE

Der Vater meiner Kinder hat bei Gericht einen Antrag auf Reduzierung des Unterhats (Titel) gestellt. Ich bin ja quasi nur gesetzliche Vertreterin meiner Kinder. Dann muss ich den Antrag in ihrem Namen ausfüllen? Und dann nochmal extra für mich aufgrund bestehender Unterhaltspflicht? So habe ich das verstanden.....allerdings müsste ich dann ja auch die Daten vom Vater eintragen als zweiten Unterhaltspflichtigen und dir weiß ich ja gar nicht. Meine Anwältin ist im Urlaub und ich soll kurzfristig diesen Antrag samt Belege einreichen. Ich bin sonst ganz gut in so was, aber das hier überfordert mich gerade total!

von Wunschkind2008 am 25.06.2016, 19:26



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

Eigentlich nur für dich. Zumindest war es bei mir so. Später musste ich noch das Ersparte der Kinder offenlegen, da die ja Antragsteller waren. Laut meiner RÄ kam das bei mir erstmalig vor. Da hat der KV halt gedacht, die hätten Zigtausend angespart und die Prozesskostenhilfe würde abgelehnt werden. Deine Kinder dürfen jeweils 2600€ besitzen.

Mitglied inaktiv - 25.06.2016, 21:52



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Soviel haben die mit ihren drei und sechs Jahren nicht Weißt du wie hoch mein schonVermögen ist Und kann jemand einschätzen wieviel der ganze Spaß ganz grob kosten könnte? Bei meiner Scheidung hatte ich PKH aber ich befürchte dass ich diesmal nichts bekomme.

von Wunschkind2008 am 26.06.2016, 06:20



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

also was du letzendlich angeben musst, steht da ja: es geht primär um DEINE wirtschaftliche Verhältnisse, weil du ja in dem Fall als Vertreter deiner Kinder fungierst. Ob du etwas bekommst, weiß ich nicht....aber es gibt im I-Net Prozesskostenhilferechner (gibs mal unter google ein), da kannst du alle Daten eingeben und bekommst dann gesagt, ob du bekommst oder nicht und auch die Grenzwerte angezeigt.....und wenn du nur ein paar Euro drüber liegst, krame noch mal in deinen Unterlagen, ob du nicht z. B. irgendwo eine Versicherung vergessen hast anzugeben oder so...

von Limayaya am 26.06.2016, 07:10



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

Hallo, also: Der Antrag auf PKH ist nur für Deine Vermögensverhältnisse auszufüllen. Die Daten vom Vater haben sie ja eh schon, da er den Unterhalt reduziert haben möchte, musste er seine Daten bei Gericht einreichen. ABER: Stelle ganz schnell einen Antrag auf Fristverlängerung bei Gericht mit der Begründung, dass Deine Anwältin derzeit im Urlaub ist (im Übrigens muß sie ja eine Vertretung haben). Der Antrag wird sicher gewährt werden. Die Fristverlängerung ist sehr wichtig, da die PKH - Verfahren doch ein paar Fallen beinhalten, die ein Laie kaum kennt. Ich zum Beispiel lehnte über 50 Prozent der PHK - Sachen in meinem Dezernat nur wegen Formfehlern ab.

Mitglied inaktiv - 26.06.2016, 08:26



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Danke für eure Antworten !

von Wunschkind2008 am 29.06.2016, 07:32