Hab mal ne blöde Frage... ab januar ist meine Tochter sechs Jahre alt, das heißt, aucfh der Unterhalt erhöht sich dadurch. Außerdem erhöht der Unterhalt sich ja auch noch durch dieses neue Gesetz (habs grad nicht genau im kopf, aber ihr wisst bestimmt, was ich meine, kinderfreibetrag etc etc und dabei dann auch KindesUH) WER sagt das aber dem KV? Bekommt der das automatisch vom Jugendamt (Beistandschaft ist aktiv) oder muss erst ich mich ans JA wenden, und denen "Bescheid" sagen, oder wie ist das? Da ich mit meinem Ex nurnoch über den Anwalt kommuniziere (er will sein kind nicht mehr sehen, und dafür die brill enicht zahlen, ja, prima logik), frag eich mich, ob ich das dann auch direkt dem Anwalt schon weiter reiche, denn in 6 Wochen ist es ja schon so weit, der Kindesunterhalt für Jänner wird dann fällig (komme nicht umhin, doch mal schadenfroh zu grinsen, denn von der Unterhaltserhöhung kann meine Tochter endlich ihren heißersehnten Geigenunterricht wieder aufnehmen, den der KV als schwachsinnig und bescheuert abgetan hat)
Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 17:26