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7500€ Zuschuss für Auto?

Thema: 7500€ Zuschuss für Auto?

Hallo! Meine Freundin ist dabei sich zu trennen. Sie hat drei Kinder im Alter zwischen 8 und 1,5 Jahren. Sie hat mir erzählt,sie hätte heute bei der Arge angerufen und wegen Zuschüssen für ein Auto gefragt,da sie ohne Auto(wir wohnen sehr ländlich) mit drei Kindern nicht klar kommt. Die Dame am Telefon hat ihr was von 7500€ Zuschuss erzählt??? Kann das wirklich sein oder hat meine Freundin da was falsch verstanden? LG Katharina

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:10



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Das kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht hat sie was falsch verstanden, daß sie ein Auto inn dem Wert haben darf Falls das stimmen sollte muß ich ja in Zukunft meine Einkäufe nicht mehr schleppen. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:13



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Wen dem so ist,werde ich morgen noch meinen Job kündigen !!!!!!! Und mir auf Staatskosten ein neues autochen aussuchen !!!! Denn ohne Auto fühle ich mich quasi wie ohne Arm !

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:18



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? Da hat sie doch bestimmt was falsch verstanden - vielleicht darf sie ein Auto in diesem Wert haben, das ihr nicht angerechnet wird?!? Sollte Ralph das jetzt bestätigen, plane ich meine berufliche Karriere doch noch mal um *g*...wobei mein Auto noch recht neu ist...aber 7500 Euro ist er auch nicht mehr wert... lg heike

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:27



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Da wird sie wohl was falsch verstanden haben. Mir wurde damals gesagt, das ein Auto, welches man hat einen Wert von 7500 Euro haben darf. Dann kann man es behalten, aber das man das Geld bekommt, das kann nicht sein, dann kann sich ja jeder Harz 4 Empfänger nen Neuwagen kaufen. Da sollte sie lieber nochmal nachhören ! LG fru

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:43



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Hallo, ein Auto bis zu einem Wert von 7.500,- € gilt als angemessen und geht nicht in die Vermögensberechnung ein. Ist es mehr wert, gilt der übersteigende Wert als Vermögen. Beispiel: Eine 40jährige hat einen Vermögensfreibetrag von 6.750,- € (40 x 150,- € + 750,- € für Anschaffungen). Bei Antragstellung hat sie ein Sparbuch von 4.750,- € und ein Auto, das noch 10.500,- wert ist. Das Auto übersteigt die Angemessenheitsgrenze um 3.000,- € (= Vermögen) plus 4.750,- € = 7.750,- € insgesamt. Abzüglich der Vermögensfreiggrenze von 6.750,- € verbleiben 1.000,- €, die sie erst zum leben einsetzen muß, bevor es laufende Hilfe gibt. 7.500,- € als Zuschuß für ein Auto... schön wär's! Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:50



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Schade irgendwie....Nu wollt ich doch morgen kündigen,und übermorgen zum Händler,mir was hübsches aussuchen. Wieder nix *seufz* Fahr ich eben weiter mit meinem verbeulten Auto

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 14:55



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Dachte mir schon, daß das so ist. Da war wohl der Wunsch Vater des falsch gehörten. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 15:35