Alleinerziehend, na und?

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alleiniges Sorgerecht?

Thema: alleiniges Sorgerecht?

Hallo @all, ich brauch mal ein wenig Input... bzw. Tipps... mein Ex und ich haben gemeinsames Sorgerecht für unseren 6 jährigen Sohn. Er nutzt das Sorgerecht nicht zum Kindswohl - sondern nur um mich zu schikanieren und provozieren. Egal was ich mit ihm abklären will - es gibt nur Kontra - Beschimpfungen unter die tiefste Gürtellinie. Auch seine neue Freundin hetzt mit gegen mich. Ich bin psychisch am Ende. Wir sind seit über 2 Jahren getrennt, er zahlt keinen Unterhalt, weil er angeblich kein Einkommen hat. Bzw. sagt er knallhart - er wird nie offziell über 900 Euro verdienen damit er kein Unterhalt zahlen muss. Seine neue Freundin findet die Einstellung auch noch gut- schließlich sagt sie - bekomme ich ja Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und damit muss ich eben auskommen. Ich gehe Vollzeit arbeiten - fahre täglich je einfache Strecke 80 km und 1 h mit dem Auto um zur Arbeit zu kommen. Ich bin die ganze Woch eüber mit meinem Sohn alleine - d.h. ich muss auch die Kitaöffnungszeiten von 6-17 Uhr allein abdecken. Für meine Sohn bedeutet das 5.30 Uhr aufstehen - 6 Uhr das erste Kind in der Kita und 17 Uhr das letzte Kind in der Kita. Jetzt habe ich einen Umzug angestrebt, damit ich näher an meinem Arbeitsort wohne, die vielen Kosten nicht mehr die für Spirt etc. draufgehen u mein Sohn nicht mehr diese Belastung mit zeitig aufstehen und so hat. Nun hatte ich den Kindsvater angefragt bzgl. seiner Zustimmung Umzug - Antwort war: "Nein bekommst du nicht - klag es dir doch ein - mich kostet es eh nichts" Ich bin einfach am Ende. Ich habe soviel sms als Beweis - wie er immer mit mir umgeht, mich beleidgt und alles sabbotiert. Würde sowas ausreichen um gerichtlich gegen ihn vorzugehen und evlt. Sorgerecht allein zu beantragen??? LG Mutti32

von Mutti32 am 15.10.2012, 12:51



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Hm, ich weiss es zwar nicht genau, aber man darf wohl bis 150 km weit weg ziehen ohne das der KV was machen kann. Ich würde an deiner Stelle einfach mal beim Jugendamt nachfragen, die SMS kannst du dann ja zeigen wenn es nötig ist. Lieben Gruss Pinky

von Pinky2 am 15.10.2012, 12:57



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Ui da hast Du ja einen richtigen Ar.... erwischt. Ich fände einen Umzug in Eurem Fall absolut sinnvoll und würde mich mal beim JA oder einem Familienanwalt beraten lassen.

von Sunny76 am 15.10.2012, 13:00



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Ich war beim Jugendamt und hatte mit denen vorab alles besprochen und ihnen auch meine Umzugsabsichten erklärt. Mit meinem Ansprechpartner von dort habe ich dann ausgemacht meinem Ex ein offizielles Schreiben zu schicken. Darin hab ich ihm erläutert was ich warum vor habe und ihm eine Frist gesetzt zu reagieren. Das Jugendamt weiss darüber Bescheid wie er mit mir umgeht - aber da wird nichts wirklich unternommen. Es gab sogar schon ein gemeinsames Gespräch mit meinem Ex beim Amt - aber aus seinem Mund kamen nur Lügen. Und der MA vom Jugendamt- hört ja dann beide Seiten - woher soll er dann wissen wer die Wahrheit spricht. Die haben nur auf ihn versucht einzuwirken das er seinen Art und seinen Umgang zu mir ändern sollte - aber das juckt ihn gar nicht. Ich bin am Wochenende jetzt schon fast zusammengebrochen weil mein Ex und seine Freundin mich angerufen haben und mich wieder aufs fieseste beschimpft haben. Und mein Sohn war an dem WE auch noch bei denen... er kriegt soviel mit von den Streitigkeiten und ist total traurig darüber... Ich weiss einfach nicht mehr weiter.

von Mutti32 am 15.10.2012, 13:04



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Hast Du eine Beistandschaft beim Jugendamt bzw. einen Rechtsanwalt wegen dem Kindesunterhalt? Dein Ex hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Es ist ihm sogar zuzumuten einen Nebenjob (z.B. 400 Euro-Job) anzunehmen, um sich in die Lage zu versetzen Unterhalt zu bezahlen. Das muss natürlich umgesetzt werden. Also sollte das Jugendamt bzw. der Rechtsanwalt hier ansetzen. Wenn er nur 900 Euro verdient, müsste er sich arbeitssuchend melden, und entsprechende Bewerbungen nachweisen, damit er diese Erwerbsobliegenheit erfüllt. Ein Blick in die Tageszeitung deinerseits, um (auch fachfremde) Stellen zu finden und dann JA/RA vorzulegen hilft in der Argumentation ungemein. Den Umzug kannst du m.E. sehr gut begründen. Hast Du seine Ablehnung schriftlich? Wende Dich diesbezüglich an das Jugendamt. Sie können Dich beraten. Beschreibe genau, welche Vorteile Dein Sohn von dem Umzug hat und schildere auch, wie der Umgang zwischen Vater und Sohn gestaltet werden kann und ob sich daraus eine Verschlechterung ergibt.

von shinead am 15.10.2012, 13:09



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Wenn das Jugendamt nicht zuckt: Nimm Dir einen Rechtsanwalt und fechte das alles durch! Aktuell glaubt Ex, er sei am längeren Hebel. Emanzipiere Dich! Beweise ihm, dass Du die Zügel in der Hand hälst! Gib ihnen nachweislich bescheid, dass Du ab sofort solche Gespräche aufzeichnen wirst (das erledigt ein AB für Dich sehr zuverlässig). Dann enden die Beschimpfungen auch. Schreibe heute eine Stellungnahme an den KV bezüglich des Gesprächs. Gehe auf so viele Punkte wie möglich ein, und verbitte Dir Beschimpfungen. Mal gucken wie/ob er reagiert. Nachweislich verschicken die E-Mail. Entweder über E-Mail (Mit extra-PDF-Text im Anhang) oder per Fax (sofern möglich).

von shinead am 15.10.2012, 13:13



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Was ist eine Beistandschaft beim Jugendamt? Mein Anwalt ist seit über einem Jahr beschäftigt wegen dem Thema Unterhalt. Ich habe einen Titel - aber er zahlt trotzdem nicht, jetzt aktuell befinden wir uns in der Vollstreckung. Wenn die nichts bringt - wovon ich ausgehe- ist der nächste Schritt glaube die Anzeige bei der Polizei. Aber ich vermute das ihn das alles nicht stören wird. Er hat ja auch volle Unterstützung von seiner neuen Partnerin... Er hat zwei Berufe mit denen er schon längst hätte Arbeit haben können - offiziell gilt er als selbständig... Ja ich habe seine Ablehnung per sms schriftlich erhalten. Ich hatte dem Jugendamt vorher auch alles ordentlich schriftlich dargelegt und begründet bzgl. dem Unterhalt. Die hatten mir auch gesagt das dem ganzen nichts im Wege stehen sollte. Und dann sollte ich eben den Kindsvater anschreiben. Er hat jetzt am Do. einen Termin beim Jugendamt deswegen. Dort wird er sicher wieder Lügen bis die Balken sich biegen. Auch wenn er dem Umzug dann evtl. doch zustimmen sollte - so muss er ja bei Schulanmeldung etc. immer dabei sein? Aber auch da hatte er sich bisher nie gekümert. War nie zu einem Elternabend in der Kita etc. LG Mutti32

von Mutti32 am 15.10.2012, 13:17



Antwort auf Beitrag von shinead

mit einem AB kann man Gespräche aufzeichnen während eines Telefonats??? das wusste ich noch gar nicht. Ich habe aber schon ein älteres Telefon, das zeigt mir noch nicht mal die entgangenen Anrufe an.

von Mutti32 am 15.10.2012, 13:18



Antwort auf Beitrag von Mutti32

Ich habe das 1998 gemacht. Bei der "vergesslichen" Ex meines damaligen Freundes *hust* Aber ich war immer brav und hab' es ihr vorher gesagt.

von shinead am 15.10.2012, 13:34



Antwort auf Beitrag von Mutti32

Das Jugendamt kann sich auch um Belange des Kindesunterhalts kümmern. Im Rahmen einer Beistandschaft. Die Anzeige wäre im Übrigen dann wegen der versäumten Erwerbsobliegenheit. Selbstständigkeit muss man sich leisten können. Kann er das nicht, soll er Brötchen verkaufen um Dir den Kindesunterhalt zahlen zu können! Wenn er dem Umzug zugestimmt hat, klärst Du die Einverständnis bezüglich der Schule schon BEVOR Du umziehst!

von shinead am 15.10.2012, 13:37



Antwort auf Beitrag von Mutti32

bei der schulanmeldung meines kindes hat sich keiner um unterschrift des vaters gekümmert. notfalls kann man die übers jugendamt ersetzt bekommen. schaffe fakten, frag beim jugendamt nochmal direkt, wie weit du ohne seine zustimmung umziehen kannst. 80 km sind eher ein klacks. frage gleich wegen schulanmeldung und beim nächsten mal: leg einfach auf. du lässt dich von beiden sehr in die ecke drängen und verunsichern.

von Patti1977 am 15.10.2012, 13:40



Antwort auf Beitrag von shinead

Ich versteh auch nicht warum keiner weiter was unternimmt - er kann einfach so durchs Leben ziehen ohne Unterhalt zu zahlen. Er sagt einfach er hat nicht genug Einkommen- verdient sich sein Geld schwarz nebenbei und ich soll zusehen wie ich zurecht komme. Das Thema Schule schon vor dem Umzug klären? No way... er hat mir ja jetzt schon an Kopf gehauen -wieso ich jetzt schon seine Unterschrift bzgl. Umzug will - wenn ich doch erst anfang nächsten Jahres umziehen will... Ja ganz einfach - weil ich wusste das er sich wieder quer stellen wird und das ewig hin und her gehen wird - wenn ich nicht doch sogar noch einen Anwalt hinzuziehen muss. Kann es denn zum Wohle des Kindes sein wenn sein Vater nichts mit mir vernünftig normal klären kann??? Wenn dieser mir nur schaden will? Mich nur fertig machen will???

von Mutti32 am 15.10.2012, 14:05



Antwort auf Beitrag von Mutti32

Ich würde an Deiner Stelle möglichst gar nicht mit dem Vater telefonieren, sondern Brief und SMS vorziehen, um etwas abzuklären und wenn telefonieren denn mal sein muß, würde ich nur über Euer Kind sprechen und das Telefonat beenden, wenn Du beschimpft wirst. Mit der Freundin des Vaters würde ich in dieser Situation gar nicht kommunizieren, in keiner Weise. Klare grenzen Deinerseits. Schütz Dich. Hast Du Dir bereits Unterstützung durch eine Beratungsstelle geholt? Kannst nicht selbst Prozeßkostenhilfe bekommen? Alleiniges Sorgerecht kannst Du nur bekommen, wenn Du nachweisen kannst, das das gemeinsame nicht dem Kindeswohl entspricht.

von natascha H. am 15.10.2012, 13:27



Antwort auf Beitrag von natascha H.

Prozesskostenhilfe müsste doch auch über das Kind gehen, da ja das Kind eigentlich Kläger / Beklagter ist, oder? Und dann würde ich es über einen Fachanwalt für Familienrecht klären lassen. Und übers Familiengericht kann man sehr wohl "Auflagen" einfließen lassen. Grüße und nicht aufgeben!

Mitglied inaktiv - 15.10.2012, 13:36



Antwort auf Beitrag von natascha H.

Wir kommunizieren ja fast ausschließlich nur per sms - weil Gespräche überhaupt nicht möglich sind. Deshalb hab ich ja auch soviele "Beweise" wie er mit mir umgeht. Aber das kann es doch nicht sein??? Kann es denn zum Wohle des Kindes sein wenn sein Vater nichts mit mir vernünftig normal klären kann??? Wenn dieser mir nur schaden will? Mich nur fertig machen will???

von Mutti32 am 15.10.2012, 14:06



Antwort auf Beitrag von Mutti32

Zitat: "Aber das kann es doch nicht sein???" Doch ... das kann sein. Solche Menschen glauben an sich selbst und das Ihr Benehmen in Ordnung ist. Daran läßt sich nur schwer etwas ändern. Habe einen solchen Fall selbst gerade. Unternehmen wird man erst etwas, wenn Du wirklich zusammenklappst ... so ist es leider.

von Keldana am 16.10.2012, 11:16



Antwort auf Beitrag von Mutti32

Ob Du das alleinige Sorgerecht bekommst, weiß ich ehrlich gesagt nicht, aber ich finde die Zeiten für einen 6 jährigen schon heftig.11Stunden ausser Haus -wow.Da liegt es für mich nur auf der Hand, das Du dringend umziehen mußt - am besten sofort. Und ich würde bei beschimpfungen auflegen oder halt echt nen AB mitlaufen lassen und aus dem Raum gehen. Notfalls in Nacht und Nebelaktion umziehen.Soll er doch nachher klagen!Und 80km sind nicht aus der Welt.Ich glaube auch das man in einem gewissen Umkreis umziehen darf.Du bist sicher nicht auf diese Wohnung festgelegt.Selbst wenn man innerhalb einer Stadt umziehen würde, können ja auch gut 20km unterschied werden. Für Dich wirds dann sicherlich auch ruhiger. Gruss Chrissie

von Aprilscherz2000 am 15.10.2012, 15:20



Antwort auf Beitrag von Mutti32

Also das Recht, umzuziehen. Das alleinige Sorgerecht kriegst Du vermutlich nicht, würde ich jetzt auch noch nicht angehen. Je bockiger sich der Vater jedoch jetzt anstellt, desto höher stehen die Chancen, dass Du es später mal bekommen kannst.

von Petra28 am 15.10.2012, 15:53



Antwort auf Beitrag von Mutti32

Hallo @all, so ich war nun gestern bei meinem Anwalt. Alleiniges Sorgerecht ist nicht so einfach - dafür muss er wirklich seine Sorgerechtspflichten gravierend verletzen oder zbsp. die Schulanmeldung meines Kindes mutwillig sabotieren oder Arztbesuche boykottieren etc. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht brauche ich - da wir nicht verheiratet waren. Bei verheirateten geht das bei der Scheidung meistens automatisch auf die Mutter über - es sei denn es wird anders beantragt. Bei Nichtverheirateten hat jeder das ABR - also brauche ich das alleinige, sonst kann ich nicht umziehen. Schon bei der Abmeldung bei meinem Ordnungsamt würden die Mitarbeiter dort es nicht zulassen das ich meinen Sohn quasi von meinem jetzigen Wohnort abmelde u an einem neuen Wohnort anmelde. Also muss ich mir das ABR einklagen... Unterhaltstechnisch läuft jetzt grad die Kontopfändung. Bringt die nichts - wovon ich mal ausgehe - werden als nächstes die Großeltern ins Boot geholt. Also meine Eltern und auch die Eltern vom Kindsvater. Die müssen dann Ihr Einkommen u Vermögen offen legen und dann den Kindesunterhalt finanzieren. Das wusste ich gar nicht das das auch möglich ist. LG und schönen Tag

von Mutti32 am 18.10.2012, 09:09