Alleinerziehend, na und?

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Alleinerziehend oder nicht?

Thema: Alleinerziehend oder nicht?

hallo zusammen. ich wohne mit meinem Partner nicht zusammen und wir bekommen in 3 Wochen unser erstes gemeinsames Kind. gelte ich trotzdem als alleinerziehend? er wohnt alleine und ich bei meinem vater. einer aus der Beratung meinte, dass ich nicht als alleinerziehend gelte, da ich noch bei meinem vater wohne. aber bei meiner ersten tochter wohnte ich auch bei meiner mutter und zählte als alleinerziehend (bekam also 14 Monate elterngeld). wer kann mir weiterhelfen? danke.

von PitBullBerlin am 04.04.2017, 10:51



Antwort auf Beitrag von PitBullBerlin

Normalerweise bezieht sich "alleinerziehend" nicht darauf, ob ich mit jemand anderem zusammenwohne (sonst wäre ja jede Mutter, die in einer WG wohnt automatisch "nicht alleinerziehend". wichtig ist der Status, der dich mit dem Vater deines Kindes verbindet. Man kann getrennt wohnen und trotzdem ein Paar/eine Familie sein. Sprich: seid ihr zusammen? wird er sich an Erziehung und täglichem Leben beteiligen (auch in Form von Betreuung, Naturalienunterhalt ect.)? Oder seid ihr nicht zusammen, er wird ganz normal Unterhalt bezahlen (bzw. du bekommst UHV) und er bekommt die obligatorische Besuchsregelung....

von Limayaya am 04.04.2017, 16:35



Antwort auf Beitrag von PitBullBerlin

Mindestens steuerrechtlich bist du nicht alleinerziehend. Sobald du mit einer anderen volljährigen Person zusammenlebt, gilt der alleinerziehenden Faktor für das Finanzamt nicht mehr. Ausnahme ist, es ist das eigene Kind das noch wegen Ausbildung Anspruch auf elterngeld hat oder es ist eben eine "echte wohngemeinschaft" ohne familiären bzw beziehungsquraktwr. Also selbst wenn du einen neuen freund hättest, der nicht der Vater ist, wärst du für das Finanzamt nicht mehr alleinerziehend. Bei denen bedeutet es, man ist wirklich alleine. Ob das so auch für das elterngeld gilt würde ich bei denen anfragen. Könnte ich mir aber vorstellen. Immerhin können die ja sehen welche lohnsteuergruppe du hast.

Mitglied inaktiv - 04.04.2017, 19:43



Antwort auf Beitrag von PitBullBerlin

Wie kommst du überhaupt darauf AE zu sein? Da der Opa bei euch lebt wärst du auch nicht betreffs Steuerklasse im Vorteil. Ich vermute, dass das vor 2015 noch anders war.

von mf4 am 04.04.2017, 20:06



Antwort auf Beitrag von mf4

Mit der Steuergruppe nein. Unser ist 2012 geboren und weil unverheiratet habe ich damals extra beim Finanzamt nachgefragt. Und die haben es mir genauso erklärt wie ich es eben geschrieben habe. Selbst 2015 mit der Mutter zusammen wohnen wäre sie beim Finanzamt nicht AE gewesen. Das mit der Mutter war nämlich eines der Beispiele die mir aufgezeigt wurden. Frage ist allerdings, gilt dieser Status beim Finanzamt auch bei der Elterngeldkasse? Kann ja sein das die das anders sehen. Mir wurde aber gesagt, sehr viele hätten AE angegeben obwohl eigentlich sie es nicht sind. Weil eben viele meinen das bezieht sich nur darauf das man mit einem Partner zusammen wohnt.

Mitglied inaktiv - 04.04.2017, 20:12



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Aber im ALG II Bezug zählt sie als Alleinerziehend

von taram am 05.04.2017, 07:54



Antwort auf Beitrag von PitBullBerlin

Wenn du mit dem vater des Kindes nicht mehr zusammen lebst dann bist du alleinerziehende Mama. Weil da bin ich ja auch

Mitglied inaktiv - 21.04.2017, 00:04