Alleinerziehend, na und?

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alien möchte eure hilfe ;-)) hartz IV und miete

Thema: alien möchte eure hilfe ;-)) hartz IV und miete

liebe leute hier im forum, ich bin sonst in anderen RUB foren unterwegs, bin hier aber querleser und profitiere auch als familienfrau von einigen erfahrungen. ;-)) nun habe ich eine frage, die ihr mir per link o.ä. beantworten könnt. ich selbst stelle mich beim suchen zu dämlich an, scheint´s. meine alten eltern haben ärger mit einem mieter. der kann keine miete zahlen, war immer selbständig und bezieht mittlerweile (endlich) die miete über´s amt. er leistet keine nebenkosten, er hat mietschulden und hat neuerdings jobs auf provisionsbasis. (= verdient weiterhin noch lange nichts!) seine vergangenheit weist einige räumungsklagen auf. (zu spät erfahren.) soviel drumherum, nun mein ganz konkretes anliegen: ist es richtig, dass er mit drei personen in einem 95qm haus plus wohnkeller über den regelsätzen liegt und nur sechs monate die *zu hohe* miete vom amt bekommt? muss seine frau nicht arbeiten gehen, obwohl sie fit und erwerbsfähig ist? ist der mieter komplett über den datenschutz gegenüber dem vermieter geschützt bei anfragen an das amt (jobcenter)? dort wird penetrant wieder und wieder auf datenschutz verwiesen und absolut nichts mitgeteilt. es geht um nebenkosten, die ja auch nicht gezahlt werden, obwohl der mieter das behauptet. wenn er alle kosten vom amt erstattet bekäme, könnte er ja gerne wohnen bleiben. aber es ist für den vermieter anscheinend nicht mal in erfahrung zu bringen, wie lange und in welcher höhe er mit den mietkosten rechnen kann. da wird es doch allgemeine durchschnittsangaben/-richtwerte geben?! eine irgendwie trottelige shortie sagt schon vorab vielen dank für hinweise! p.s.: gekündigt ist er eh schon, aber ausziehen geht nicht, weil "ja leider gar kein geld für den auszug vorhanden ist und außerdem gefällt es uns hier so gut!"

Mitglied inaktiv - 27.04.2008, 23:15



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bei 3 Personen stehen der familie nur 75qm zu - und, ja es ist richtig, daß die arge nur für 6 Monate di ezu hohen übernimmt/übernehmen muß - sonst könnten ja alle leistungsempfänger in schlösser ziehen, gell!? wenn eine familie allerdings nachweist, daß sie sich um kleineren wohnraum bemüht hat, aber nichts finden konnte, kann ein längerer zeitraum vereinbart werden. Nein, ihr werdet vom amt keine auskünfte über den mieter erhalten - eben wegen dem datenschutz. Deine eltern können höchstens eine schriftliche zahlungsaufforderung (für die ausstehenden mietschulden + NK) bei der ARGE einreichen. In jedem Fall Widerspruch einlegen wenn´s abgelehnt wird!

Mitglied inaktiv - 28.04.2008, 09:54



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Deine Eltern sollten Mitglied im Haus- und Grundbesitzer-Verein werden. Das ist quasi das Gegenstück zum Mieterverein. Da werden sie qualifizierten Rat und Hilfe bekommen.

Mitglied inaktiv - 28.04.2008, 16:57



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vielen dank für eure antworten! meine eltern sind schon im grundebesitzerverein, dort war der tipp, einen ´vergleich´ anzustreben. wahnsinnigerweise ist das dem mieter nicht gut genug. von der räumungsklage wurde zwar aus finanziellen gründen abgeraten, aber da keine mitarbeit vom mieter zu erwarten ist in sachen klärung der gegebenheiten geschweige zahlung der forderungen, muss es wohl sein. :-( ich danke euch! shortie

Mitglied inaktiv - 28.04.2008, 22:09