Alleinerziehend, na und?

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Alg II

Thema: Alg II

Ich habe mal eine Frage habe gerade gerechnet und gemerkt das ich nach meiner Gehaltskürzung Anspruch auf Alg II aufstockend habe ( sagt der Rechner ) nun ist meine Wohnung aber glaube ich 1 Raum zu groß wie sind den die Fristen in welchen Zeit Raum müsste ich umziehen ? Weiß das wer ? Danke schon mal . Anja

Mitglied inaktiv - 08.11.2008, 12:18



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Das heißt nicht, daß du zwingend umziehen mußt. Stützung für Wohnraum bekämest du dann aber sicher nur in dem dir zustehenden Rahmen. Wenn mein Großer nach der Ausbildung auszieht, ich dann H4 benötigen sollte werde ich auch nicht umziehen sondern habe dann für jedes der Kids 1 Zimmer. Jetzt teilen sie sich eins. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 08.11.2008, 12:24



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Hallöchen Anja....... ich habe mich im Januar 2008 von meinem Mann getrennt... habe dann auch erst mal Harz IV bekommen (bis ich wieder arbeiten gegangen bin).... auf dem Amt wurde mir gesagt, dass die die hohe Miete 1/2 Jahr lang zahlen würden und dann nicht mehr.... vermute jetzt einfach mal, dass das allgemein so ist! Hoffe, dass ich dir ein bißchen weiterhelfen konnte. L.G. Bettina

Mitglied inaktiv - 08.11.2008, 12:32



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Ich denke es komtm auf die Summe an. Wenn die Wohnung z.B. 10qm zu groß ist MUSS man sicher nicht ausziehen aber wenn sie viel zu groß ich sicher. Vielelicht weiß ja jemand Bescheid. Würde mich auch mal interessieren, da das in ca. 2 Jahren bei mir auch Thema wird. Meine AE-Freundinnen die H4 bekommen haben alle eine zu große Wohnung, bekommen nicht alles gestützt aber sind nie aufgefordert worden auszuziehen. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 08.11.2008, 12:35



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genau.... aufgefordert wirst du nicht auszuziehen.... bekommst halt nur weniger Geld vom Amt und musst dann selber zusehen, wie du alles bezahlst!!!! L.G. Bettina

Mitglied inaktiv - 08.11.2008, 12:46



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Meine früheren Erfahrungen zeigen auch - zum Auszug zwingen dürfen sie nicht. Ich hatte erzgänzend ALGII zur Berufstätigkeit bekommen. Nach ein paar Monaten kam das Briefchen, dass ich mir doch bitte eine angemessene Wohnung suchen möge. Ich war dann dort, habe gefragt, wie man sich vorstellt, wie ich wohl mit 2 Babys umziehen solle, neben der Berufstätigkeit und ich sicher nicht fortziehe, um Kinderbetreuung zu verlieren und somit auch die Gewährleistung überhaupt arbeiten gehen zu können. Plötzlich wurde man wesentlich entgegenkommender und man gestand, dass man mich nicht zwingen kann, aber dann eben nur einen angemessenen Anteil der Miete berücksichtigen könne, was ich auch okay fand. (bei mir ging es damals um 20 Euro *lach* und mein Vorrechnen das der Umzug sicher teurer wird als die vermeintliche Ersparnis, die sie jemals davon tragen werden, hat sie dann komplett überzeugt).. Ja, nee - das rechnet sich 600 Euro + ggf. Kaution für einen Umzug zu zahlen um dann noch in einem Jahr 240 Euro zu sparen.... )

Mitglied inaktiv - 08.11.2008, 12:48



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Das hilft mir viel , es ist wäre ja auch nicht viel Alg II was ich bekomme ( ca.200 € ) ist ja auch nur zum Gehalt dazu . Und ab Januar wenn es mehr Wohngeld gibt kann es sein das es sich fast erledigt . Ich habe halt mit 2 Kindern 91 qm und 4 Zimmer und würde nicht gerne in eine 3 Zimmer Wohnung ziehen . Wenn sie etwas abziehen kann ich mit leben , ging ja jetzt auch so . Anja

Mitglied inaktiv - 08.11.2008, 19:43