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Alg 2 oder Wohngeld

Thema: Alg 2 oder Wohngeld

Ich brauche heute wieder einmal euren Rat der Betreff steht oben schon. Weiß ja das es blöd ist sich mit dem Rechner im Net die Höhe des ALG 2 ausrechnen zu lassen. Mein Mann hat sich ja von mir getrennt und muß nun auch Unterhalt bezahlen für unseren gemeinsamen Sohn. Dazu kommt dann noch das Einkommen von meinem großen Sohn.Das wird ja auch komplett angerechnet.So habe ich dann mit Kindergeld und dem Unterhalt etwas über 600euro..Den Lohn vom großen hab ich ja nicht aber das sind auf die Hand 382 euro.Das braucht er ja selber. So laut dem Rechner würde ich dann noch etwas über 600 euro bekommen da geht dann noch die Miete von weg und als kläglicher Rest bleiben dann knapp 130 Euro. Nun bin ich am Überlegen ob ich es machen noch drei Wochen auf meinen Termin warte wo ja nicht klar ist ob ich überhaupt was bekomme oder ob ich zur Wohngeldstelle gehe und beantrage das. Bei unserem Jobcenter ist es jetzt so das man nur noch mit Termin reinkommt und darauf muß man bis zu vier Wochen warten.Termine am Tel gehen auch nicht kein durchkommen.

von Michela am 13.06.2011, 23:09



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hallo, wie die aktuelle gesetzgebung aussieht, weiss ich leider nicht. ich habe vor der einfuehrung von ALG2 beim sozialamt gearbeitet und damals war wohngeld eine der sozialhilfe vorrangige leistung. es ging also nicht, entweder das eine oder das andere zu beantragen, je nachdem, wo der nettere sachbearbeiter sass, sondern erst musste wohngeld beantragt werden - erst dann konnte sozialhilfe beantragt werden. ich bin mir halt nicht sicher, inwieweit heute das wohngeld immer noch vorrangig beantragt werden muss - oder pauschaliert im ALG2 enthalten ist. aber das kann dir dein sachbearbeiter sagen. oder - wenn eben die wartezeit bei der arge zu lang und kein telefonisches durchkommen ist - du rufst einfach bei der fuer dich zustaendigen wohngeldstelle an. die wissen das mit sicherheit auch. liebe gruesse, martina.

von spiky73 am 13.06.2011, 23:17



Antwort auf Beitrag von spiky73

Da bei uns die ganzen Sachbearbeiter gewechselt haben und meine alte SB nicht mehr für mich zuständig ist bin ich in einer blöden Situation. Es geht nicht weiter und die alte SB hatte eh schon gesagt das es sein kann das ich nichts bekomme und Wohngeld beantragen soll.

von Michela am 13.06.2011, 23:30



Antwort auf Beitrag von Michela

Für das große Kind könntest Wohngeld beantragen. Mich wundert, daß die sein Lohn angerechnet wird. Mein Sohn ist 22, wohnt auch noch hier. Ich bekomme für ihn kein H4, aber sein Geld muss ich mitteilen wird mir aber nicht angerechnet, da er sich damit selbst trägt. Sein Kindergeld wird mir angerechnet. Wohngeld hatte ich für ihn beantragt aber er bekam keins, hat auch einiges mehr als dein Großer. WG für ihn MUSSTE ich sogar beantragen, denn wenn ich für ihn WG bekomme muss weniger H4 gezahlt werden.

von mf4 am 14.06.2011, 00:37



Antwort auf Beitrag von Michela

Wohngld hat vorrang vor ALG II, das heißt, wenn du Wohngeld bekommst, bekommst du kein ALG II. Du kannst die Anträge parallel laufen lassen: die Behörden stimmen sich ab (jedenfalls in unserer Kommune). dh wenn du Anspruch auf das eine hast und irrtümlich das andere bekommen hast, rechnen die Behörden gegenseitig auf. Ich würde dir dringend empfehlen, das sofort zu machen, weil man schon mal eine ganze Weile warten muss. Wie sieht es aus mit Kinderzuschlag von der Kindergeldkasse? den bekommst du, wenn dein Einkommen für dich selbst aber nicht für deine Kinder reicht, die Untergrenze liegt bei 600,- € (es gibt eine Mindestgrenze an Einkommen, die einzuhalten ist, nicht nur eine Höchstgrenze) Schau mal auf der Seite des Bundesministeriums für Familien. Viel Glück Angie

von Erzangie am 14.06.2011, 07:41



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Hallo Bei uns hier ist das so das man wohl erst nach Ablehnung des Alg 2 bescheides Wohngeld beantragen kann.So gut kenne ich mich noch nicht aus.Das es nur eines von den beiden Leistungen gibt wusste ich.Ich habe vom JA eine Familienhilfe und mit der will ich mich beraten was ich da nun machen kann.Hat das jemand von euch das nur die Miete übernommen wird? Beim Wohngeld müsste ich die Miete ja selber bezahlen.Es ist alles so kompliziert. Die vom Jobcenter haben mir bei der Antragstellung gesagt das,das Lehrlingsgeld von meinem großen er ist 17 voll angerechnet wird.Ab August fängt das 2Lehrjahr an und er bekommt etwas mehr Lohn.Da muss ich dann schon wieder rechnen da dann das Alg 2 wieder. Weniger werden wird.Warscheinlich bekomme ich dann nur noch die Miete und nichts mehr weiter. Kinderzuschlag würde ich wohl nicht bekommen oder?Ich gehe doch noch nicht arbeiten.Suche zwar verzweifelt einen Job aber bislang hagelt es leider nur Absagen.

von Michela am 14.06.2011, 09:32