Thema:
Frage zu Kinderbetreuungsgeld, kann mein Exfreund das bekommen??
Hallo,
ich hab ne Frage an euch, ehe ich mich jetzt bei Google durchwurschtel...
Alsooo,
der Vater meiner Tochter wohnt bei seiner Neuen ( die selber auch 2 Kinder hat), befindet sich in einer Ausbildung und will sich nun wohl doch ne eigene Wohnung suchen weil er es da nich aushält
Er erzählte mir wenn er das Kinderbetreuungsgeld bekommt, dann hätte er ja Geld sich ne Wohnung zu leisten
Hä? Kann er das bekommen?
Ich betreue unsere Tochter doch noch 24 Std. am Tag, ab Sep. geht sie dann in die Kita, achja und Sorgerecht hab ich alleine.
Man, ich kenn mich da garnicht aus..
LG HanniNanni
von
HanniNanni
am 05.06.2011, 12:38
Nie gehört...
Kindergeld bekommst du, weil sie bei dir leben.
Zuschüsse zu Betreuungskosten würdest auch du bekommen, wenn du die Beiträge zahlst.
von
mf4
am 05.06.2011, 12:47
Kinderbetreuungsgeld kenne ich nur so...
das bakommt man, wenn man einen Lehrgang/Umschulung o.ä. vom Amt macht und damit zahlt man dann Betreuungskosten... bekommt natürlich der, bei dem das Kind lebt und der die Beiträge zahlt.
von
mf4
am 05.06.2011, 12:53
er erwähnte es nur was er denn für Gelder hätte wenn er dann alleine wohnt.
von
HanniNanni
am 05.06.2011, 12:54
mich hat es nur gewurmt das er sagte das wäre so...aber wenn man nachdenkt ist es auch logisch..hehe, na der wird sich umgucken..
von
HanniNanni
am 05.06.2011, 12:59
Weißt du, beantragen kann er es ja... - ob er überhaupt einen Bogen ausgehändigt bekommt bezweifle ich aber!
von
bobfahrer
am 05.06.2011, 13:07
Na das ist gut zu wissen, momentan hat er irgendwelche Höhenflüge und kommt nun mit seinen Problemchen ausgerechnet bei mir an, nachdem er mich und meine Kleine vor 11 Monaten wegen ihr verlassen hat!!
Ok, dann danke ich euch und bin wieder etwas schlauer.
VLG und schönen Restsonntag.
von
HanniNanni
am 05.06.2011, 13:10
Bei uns ist es so, daß meine Eltern meine Kinder betreuen während ich arbeite. Es gibt zu der zeit keine Möglichkeiten wie Schulbetreuung o. ä.
Dadurch sind sie offiziell beim JA als Tagespflege gemeldet und bekommen dafür Geld. Das Großeltern dafür zugelassen sind, ist seit ca. 3 Jahren hier so. Vorher gab es bei Verwandtschaft kein Betreuungsgeld. Würde der vater die Kinder in der Zeit betreuen, gäbe es nichts, da er damit seinen Fürsorge- und Erziehungsanteil leistet. Der Unterhalt kann aber nicht gekürzt werden.
LG
mousy
von
bikermouse66
am 05.06.2011, 16:10
Er hat normalen Umgang, u. U. kümmert er sich, wenn sie ins KH muss und er meint er bekommt die Betreuung bezahlt? Lustig der Mann.
von
mf4
am 05.06.2011, 16:33