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Ab wie viel Umgang kann man den Unterhalt kürzen???

Thema: Ab wie viel Umgang kann man den Unterhalt kürzen???

Der KV meiner beiden hat ganz neue Ambitionen entwickelt und sieht seine Kinder seid Mitte März jedes zweites Wochenende von Samstag auf Sonntag. Die drei Jahre zuvor, hat er sie nur alle paar Wochen mal einen Nachmittag sehen wollen. Denke der Grund ist, dass er jetzt eine Neue hat, welche wohl kein Problem damit hat mit den Kindern zu spielen, wenn er Sonntags bis Mittags im Bett liegt. So kann er die Kinder bei sich haben (sieht halt gut aus, wenn man ein sich kümmernder Vater ist) ohne sich wirklich mit ihnen abgeben zu müssen. Ich weiß, ich bin gemein und gehässig. Ich bin mir aber auch ziemlich sicher, dass er (fals sein großes Interesse an den Kindern nicht so schnell wieder verfliegt wie es gekommen ist) versuchen wird, den Unterhalt (MU) zu drücken, so nach dem Motto "jetzt muss ich die Kinder im Schnitt einen Tag in der Woche versorgen, dann muss ich auch nicht mehr voll zahlen" Wieviel Umgang ist also in dem Unterhalt abzüglich dem halben Kindergeld enthalten? Jeckyll

Mitglied inaktiv - 22.04.2013, 16:57



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Alle zwei Wochen von Fretag - Sonntag und einen Nachmittag in der Woche. Allerdings solltest Du es erst einmal positiv werten und nicht gleich die Fehler suchen. Ist doch super dass er offensichtlich eine neue Partnerin hat die ihm da in den Hntern tritt und auch gut mit den Kindern zurecht kommt.

von Sternenschnuppe am 22.04.2013, 17:10



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Ab hälftiger Betreuung fällt der Unterhalt weg (es sei denn, es ist eine hohe Unterhaltsstufe). Die Fixkosten laufen ja nun mal weiter und Kleidung, Spielzeug usw. wird er ja auch nicht hälftig zahlen?

von ungewohnt am 22.04.2013, 17:16



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Ist doch schnuppe, ob er eine neue Flamme hat. Die Kinder sehen ihren Vater öfter, du hast öfter frei... Unterhalt kürzen kann er wegen ganz normalem Umgang nicht.

von mf4 am 22.04.2013, 19:40



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Unterhalt ist unabhängig vom Umgang.

von Catmu am 22.04.2013, 19:47



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vor allem das ausschlafen. Aber ganz wohl ist mir bei der Sache natürlich nciht. Bisher zeigte der KV ja keine herausragenden Vaterqualitäten. Und auch jetzt scheint er lieber zu schlafen als sich mit seinen Kindern zu beschäftigen (die zwei erzählten er stand erst auf als das Sonntagsmärchen vorbei war). Aber gut. Sie kamen sauber und nicht verhungert wieder, und das sollte mir reichen. Dass er das nicht aus großer Kinderliebe tut, sondern rein um des Image Willen ist so gut wie sicher. Ihn hat es schon immer gestört, dass ich auf Nachfrage (!) Bekannter gesagt habe, dass er die Kinder nur alle paar Wochen für einen Nachmittag sieht. Der Ex meinte, das grenze schon an Rufmord, da keiner die Umstände seines Lebens kenne. Ich sagte ihm, dass ich nicht lügen werde, nur um ihn besser dastehen zu lassen. Er könne ja den Leuten erklären, warum er seine Kinder so selten sieht (mir hat er übrigens auch nie eine Erklärung gegeben, was mir auch egal war). Und weil er, als er gerichtlich dazu genötigt wurde Unterhalt zu zahlen auf die Idee kam, die Betreuung der Kinder zu teilen um keinen UH zahlen zu müssen (was durch seine Arbeit, fehlende Betreuung der Kinder, Wohnverhältnisse etc absolut unvorstellbar war) kam ich auf den Gedanken mit dem UH kürzen. Aber jetzt genieße ich erst mal die freie Zeit und warte ab. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 23.04.2013, 07:50