Ich habe derzeit das alleinige sorgerecht für meine Tochter. Der Vater sieht die kleine regelmäßig und ist eine Bezugsperson für sie.
Er möchte nun das gemeinsame Sorgerecht, nur aus dem Grund das die kleine ihm kommt wenn mir etwas passieren sollte. Ich möchte das natürlich auch aber hätte gerne eine Regelung ohne das Sorgerecht teilen zu müssen.
Wie habt ihr das geregelt? So das es auch Hand und Fuß hat.....
von
Hannah80
am 21.03.2013, 20:34
Das Kind kommt auch so in der Regel zu Vater - auch ohne Sorgerecht - das entscheidet das Familiengericht.
Das Sorgerecht kannst du ihm trotzdem nicht verwehren, er hat ein Recht darauf und dein Kind auch.
von
Lena_1977
am 21.03.2013, 20:41
Lena hat recht.
Familiengericht prüft in dem fall, wo es dem Kind am besten geht -vorliegend dann wohl beim Vater.
Sorgerecht kann er unabhängig davon sogar gerichtlich geltend machen und wird es bekommen.
Allein damit kann er ja nix anfangen, die das Sorgerecht ausgestaltenden rechte bleiben nach wie vor bei dir.
von
Catmu
am 21.03.2013, 20:58
Auch mit ASR spricht nichts dagegen, dass der andere Elternteil das Kind "bekommt". Ich habe das ASR und für den Ernstfall alles schriftlich, was die Kinder betrifft eine Sorgerechtsverfügung. Das ist reine Formsache, wenn nicht die Bezugsperson Nr.2, der Vater... wer dann?
von
mf4
am 21.03.2013, 20:41
Ich weiß das ich das GSR nicht verhindern könnte wenn er es beantragt aber ich finde es einfach praktischer wenn ich die Sachen alleine regeln kann. Natürlich sprechen wir alles vorher ab aber für den fall das wir irgendwann nicht mehr in einer Stadt wohnen möchte ich eben nicht jeder Unterschrift umständlich hinterherrennen müssen.
Und ich möchte natürlich auch das er die Kleine bekommt!
von
Hannah80
am 21.03.2013, 21:08
Und wie ist das bei GSR und der Erzeuger kümmert sich null um die Kinder? Kommen die dann auch zu einem unbekannten "Onkel" den sie garnicht kennen? Oder kann man schriftlich regeln, dass sie zu ihren Oma und Opa kommen, wo sie jeden Tag Bezug haben und sie geliebt werden. Mache mir auch so meine Gedanken.
von
Helena83
am 22.03.2013, 08:17
Festlegen kannst du in einer Sorgerechtsverfügung auch die Nachbarin. Im Zweifelsfalle prüft das das Gericht und kein Kind kommt zu einem unbekannten Erzeuger, wenn es eine sich-immer-kümmernde Oma gab.
Ich halte diese Verfügung für wichtig, denn DU schreibst das ja im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte, wer sich gekümmert hat.
von
mf4
am 22.03.2013, 08:59