Nicht immer verschiebt ein Richter eine Verhandlung,NUR weil man im Urlaub ist.Wir haben es im letzten Jahr erlebt,dass es keinen Richter interessierte,dass wir einen Urlaubsplatz hatten.Es hieß: Erscheinen Pflicht.Tja,das gibt es eben auch.Liebe Grüße FSW
von
fsw
am 26.06.2012, 19:34
Interessant. Bei mir stand das so auf dem Ladungsschreiben drauf - wenn man durch wichtigen Grund verhindert ist (Krankheit aber auch Urlaub), dass man das dann angeben kann. Wenn nicht verschoben wird, müsste man doch aus dem Urlaubsort anreisen und könnte das wiederum angeben - und müsste dann die Anfahrt bezahlt bekommen...
von
Petra28
am 27.06.2012, 08:15