Alleinerziehend, na und?

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@ Petra28 Thema : Drohung des KV

Thema: @ Petra28 Thema : Drohung des KV

Nicht immer verschiebt ein Richter eine Verhandlung,NUR weil man im Urlaub ist.Wir haben es im letzten Jahr erlebt,dass es keinen Richter interessierte,dass wir einen Urlaubsplatz hatten.Es hieß: Erscheinen Pflicht.Tja,das gibt es eben auch.Liebe Grüße FSW

von fsw am 26.06.2012, 19:34



Antwort auf Beitrag von fsw

Interessant. Bei mir stand das so auf dem Ladungsschreiben drauf - wenn man durch wichtigen Grund verhindert ist (Krankheit aber auch Urlaub), dass man das dann angeben kann. Wenn nicht verschoben wird, müsste man doch aus dem Urlaubsort anreisen und könnte das wiederum angeben - und müsste dann die Anfahrt bezahlt bekommen...

von Petra28 am 27.06.2012, 08:15