Alleinerziehend, na und?

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...Frage zu unterhalt.....

Thema: ...Frage zu unterhalt.....

Hallo, es wäre schön wenn ihr mir mal helfen würdet,verstehe das ganze nicht so ganz,oder ich hab die falschen Seite *ergoogelt* Also,wie errechnet sich ein *Existensminmum*? Ist das der reine Netto Betrag nach Unterhalt? (das wären laut DT 890 euro) oder geht da vorher noch Miete usw ab? Oder muß Miete usw dann von den 890 euro bestritten werden? Ich hoffe ihr versteht was ich meine. lg mvz

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 10:26



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Was meinst du? Was 1 Person (mit Kind) haben muß NACH Abzug von Miete, quasi nur zum Leben? Dann würde ich nicht von 890€ ausgehen Stelle bitte die Frage bitte mal genauer. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 13:31



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von dem Gehalt was dein Ex hat wird noch Miete und sonstige Abgaben abgezogen und das Kindergeld was du bekommst wird auch mit angerechnet der Betrag der sich daraus ergibt das bekommst du an Unterhalt ich weiß ist schwierig zu verstehen aber so war es bei mir auch. liebe grüße kathleen

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 13:47



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...nein es geht gar nicht um mich..... Es geht mir darum,ein KV zahlt Mindessatz,den kann er aber kaum aufbringen da sein Gehalt dies kaum hergibt. sein Gehalt liegt Netto bei knapp 1300,00 euro. Ist er dann gezwungen den Mindessatz zu zahlen? Oder gibt es da irgendwelche hilfen? lg mvz

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 16:02



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Wenn er ihm Rahmen liegt, den Selbstbehalt nicht unterschreitet MUSS er zahlen. Andere Ausgaben die das JA bei der Berechnnung nicht interessieren sind seine Sache. UH kommt eigentlich vor allen... ... allerdings ist mein Ex... guter Papa, schlechter Zahler... da ein tolles Beispiel. Könnte zahlen, muß es auch, zahlt aber nicht. Er leistet sich allein einen 4-R-Wohnung und fährt einen Neuwagen und dann bleibt natürlich nix mehr für die Kids. UH-Vorschuss ist ja das, was Frau dann beantragen kann um die Differenz auszugleichen. Bekomme ich nicht, bei mir rechnet die Arge dafür null UH ab. Wenn er zahlen könnte, es aber nicht tut oder er nicht zahlen kann hilft nur UH-Vosrchuss. Wenn er nach Selstbehalt zahlen könnte muß er das dann dem JA zurückzahlen. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 18:54



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...danke für deine Antwort, Er zahlt für das Kínd schon immer,aber ss langsam wird es bei ihm wirklich eng,und das mit billiger Wohnung,altem Auto usw....EX Frau wohnt mietfrei im Haus ihrer Eltern und verdient deutlich mehr.....weißt ich find das schon leicht ungerecht.... lg mvz

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 20:25