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Wie lange darf man eigentlich einen Leihwagen behalten?

Thema: Wie lange darf man eigentlich einen Leihwagen behalten?

Mein Freund hatte letzte Woche einen (unverschuldeten) Unfall, heute rief der Gutachter an, dass das Auto einen Totalschaden hätte. Nun hat er seit einer Woche einen Leihwagen und natürlich brauchen wir schnellstmöglich ein neues Auto. Laut der gegn Versicherung könnte er das Leihauto wohl zwei Wochen behalten. Jetzt ist ja das Problem, dass man nun wieder auf die Summe der Versicherung warten muss und zeitgleich ein neues Auto gebraucht wird. Wir wollen nun eigentlich nicht übereilt eines kaufen. Kennt sich jemand aus?

Mitglied inaktiv - 22.10.2015, 10:01



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ich kenne mich nicht wirklich aus, wäre aber sehr vorsichtig mit kosten die über die 2 wochen leihwagen hinausgehen. so unverschuldet kann der unfall nicht sein, daß versicherungen sich nicht versuchen zu drücken oder eine teilschuld anzulasten. ob ihr bis zur endgültigen zahlung warten könnt mit dem neuen auto? da würde ich lieber die bank fragen, ob er einen befristeten kredit bekommt.... aber das ist meine ganz persönliche versicherungserfahrung.

Mitglied inaktiv - 22.10.2015, 10:24



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über Leihwägen weiß ich nur, dass diese auch genutzt werden müssen. Sollte er es nur "zum wöchentlichen Einkauf" nutzen, dann kann es sein, dass er draufzahlen muss. (Hatte uns damals unser RA gesagt) so von wegen, packt ein paar KM drauf sonst könntet ihr die Sache auch mit einem Taxi erledigen. Ich habe damals kein Leihauto genommen und mir das Geld auszahlen lassen (war unser 2. Auto) und wir haben uns während dieser Zeit "arrangiert". Auch solltet Ihr schauen, das Ihr wenn Ihr vorher eine Smart gefahren habt jetzt keinen Merzedes SL nehmt, auch da legt Ihr drauf. Uns wurde gesagt ein "gleichwertiges" Auto, wie das das geschrottet wurde. Ich würde immer zu einem Anwalt raten. Alleine schon deswegen, weil man ganz arg viele Kosten dem Unfallverursacher "übertragen" kann. Ich wusste z.B. nicht, dass die Zulassungskosten von der Versicherung getragen werden. Mein Auto war damals ein wirtschaftlicher Totalschaden, nachdem mir eine Frau mit einem 4 Wochen alten Merzedes Kombi mit Superausstattung in einer Spielstr. reingerauscht ist.

von peekaboo am 22.10.2015, 10:27



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Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt. Sonst dauert das eeeeewig. Kostet euch keinen Cent. Eigentlich ist es so dass bei einem Totalschaden nur 14 Tage bezahlt werden ja. Das heisst aber nicht dass da nicht noch ein paar Tage mehr rausspringen können wenn man mit denen verhandelt. Aber sicher werden es keine Wochen. Also ab zum Anwalt und viel Glück!

von lilly1211 am 22.10.2015, 10:32



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Ich hatte einen Unfall. Am 23.12. war der Unfall,ich bin jemand ins Auto gefahren,der mir die Vorfahrt genommen hat. Jedenfalls ging ohne Anwalt garnix. Der Fall war klar,die Polizei hat der Dame sofort an Ort und Stelle 75 Euro abgeknöpft,aber die Versicherung hat es mit allen Mitteln versucht es so hinzustellen ,dass mich eine Teilschuld treffen sollte. Nix,mein Anwalt hat mich da raus geboxt,den Leihwagen hatte ich genau 15 Tage,danach hatte ich mein Auto wieder,aber wisst ihr wann die Versicherung den Schaden beglichen hat...am 17.07. das muß man sich mal überlegen. In dieser Zeit lag mir mehr als einmal die Verleihfirma in den Ohren das ich das doch erstmal bezahlen müsse,nö,hab ich nicht gemacht,habe gesagt,bitte hier Schadenfallnummer,Versicherung.. Da sieht man mal wie lange sich sowas hin ziehen kann.Versicherungen sind schrecklich.

von Maximum am 22.10.2015, 10:49



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Haben wir für morgen einen Termin! Bei Autoscout hab ich gerade sogar das richtige Auto gefunden!

Mitglied inaktiv - 22.10.2015, 10:55



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Die Preise für Gebrauchtwagen sind total im Keller, die Preise die die Händler inserieren sind realisierbar (auch wenn alle anderen gleich viel verlangen ist das kein Zeichen dass der Preis ok ist) Lass dich nicht über den Tisch ziehen gell, hart verhandeln und auf keinen Fall anmerken lassen dass es dringend ist.

von lilly1211 am 22.10.2015, 11:00



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NICHT realisierbar natürlich sorry

von lilly1211 am 22.10.2015, 11:00



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So gesehen, war der Unfall ja fast ein Glückstreffer! Das Schrottauto war knapp 4 Jahre alt, hatte aber eine sehr gute Ausstattung, jedoch viele km auf dem Buckel. Einziges Problem, es war ein Allrad und auf das müssen wir wohl verzichten, wie es scheint

Mitglied inaktiv - 22.10.2015, 11:18



Antwort auf Beitrag von lilly1211

So gesehen, war der Unfall ja fast ein Glückstreffer! Das Schrottauto war knapp 4 Jahre alt, hatte aber eine sehr gute Ausstattung, jedoch viele km auf dem Buckel. Einziges Problem, es war ein Allrad und auf das müssen wir wohl verzichten, wie es scheint

Mitglied inaktiv - 22.10.2015, 11:18



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Na ja, freu dich nicht zu früh der Wiederbeschaffungswert den du bekommen wirst wird nicht so hoch sein wie du vielleicht hoffst, der ist natürlich an die Marktlage angepasst.

von lilly1211 am 22.10.2015, 11:23



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Geht eigentlich! Dafür, dass er bereits 120000km drauf hatte, liegt die Summe bei 14.500 €, hätte ich im Leben nicht gedacht! Hab vorhin mal Angebote im Netz überflogen und erblickte dort wirklich gute Gebrauchte. Einen Insignia zum Beisp. Allerdings hasse ich diese Autosuche und dieses Vergleichen. Das nächste Problem ist, dass die gegn. Versicherung so eine Direktversicherung ist, die blödeln gerne etwas rum. Der Unfall an sich war allerdings eindeutig. Die Gute hat ihm die Vorfahrt genommen und wollte zudem gerade entgegengesetzt in die Einbahnstraße fahren, mein Freund konnte sie quasi gerade noch davon abhalten. Ein Hoch auf den Seitenairbag, übrigens! Ohne den wäre er niemals so locker flockig dabingekommen. So hatte er nicht mal ein Schleudertrauma!

Mitglied inaktiv - 22.10.2015, 13:05



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Bei unverschuldetem Autounfall IMMER mit RA. Ist für dich einfach stressfreier und sicherer. Kostet dich nix.

von Morla72 am 22.10.2015, 10:46



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Wir haben damals für unseren Wagen nur den Zeitwert bekommen und das war im Prinzip der Schrottwert, 700 €, vor dem Unfall wäre er 4800 € wert gewesen. Uns ist ein Quad vorn auf der Fahrerseite, schön die Ecke erwischt, ins Auto gefahren, Unser RA hat uns dann auch geraten, Schmerzensgeld für die Kinder geltend zu machen, die Versicherung wollte erst nicht, da hat unser RA das nochmal höher angesetzt und dann haben wir doch den ersten Betrag bekommen.

von Zwurzenmami am 22.10.2015, 13:05



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Im Normalfall zwei Wochen - sollte ein Wagen bestellt werden müssen und die Lieferzeit ist länger als zwei Wochen zahlt die Versicherung auch länger. In dem Fall musst du die Versicherung anrufen und das klären oder den Autovermieter anrufen damit der sich die Kostenübernahme über zwei Wochen hinaus zusichern läßt. Alles schriftlich fixieren.

von bobfahrer am 22.10.2015, 14:28