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Hab eine Umstandslatzhose ersteigert, die keine Umstandshose ist. Was tun?

Thema: Hab eine Umstandslatzhose ersteigert, die keine Umstandshose ist. Was tun?

Hallo, hab für meine Tochter eine Umstandslatzhose ersteigert. Leider mußte ich feststellen, das es kéine Umstandshose ist. Die passt meiner Tochter höchstens noch bis Ende 4. Monats (ist jetzt Anfang 4.). Der Verkäufer weigert sich die Hose zurück zunehmen. Steht ja in der Auktion ,,privater Verkauf, keine Rücknahme". Für mich ist das aber Betrug, und denke es dem Auktionshaus zumelden. Bringt das was? Was kann ich noch tun? Gruß

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 11:15



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Melden würd ich es aufjedenfall...leider hast du sonst keine Chance...wenn sie sich quer stellt, dann ist es so. Sie ist im Recht, weil sie auf Privatverkauf ohne Rücknahme hingewiesen hat! Kannst versuchen, die Hose vielleicht weiter zu verkaufen... LG

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 11:20



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und du hast somit ein Recht darauf das sie die Hose zurück nimmt, auch wenns Privat war. Gruß

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 11:22



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Danke für eure Antworten. Ja ich seh das auch so, das sie mir statt ,,ein Appel ein Ei verkauft hat". Hab grad gegoogelt: ,,Eine Garantie ist dagegen gemäß § 443 BGB ein freiwilliges Versprechen des Verkäufers oder eines Dritten (meist des Herstellers), dass eine Sache eine bestimmte Beschaffenheit (Beschaffenheitsgarantie) aufweist...." Aber wie den Verkäufer dazu bringen, die Ware zurück zunehmen?

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 11:29



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Leider ist es nicht so...habe die Erfahrung bei Eb.. gemacht...Hatte etwas verkauft. Nachdem die Käuferin die Ware bekommen hatte, wollte sie es nicht mehr...würde ihr nicht gefallen! Sie drohte mir, mich bei eb.. zu melden...da habe ich mich dort abgesichert. Die sagten, sofern auf Privatverkauf ohne Rücknahme hingewiesen wird, hat sie keine Chance... Am Besten rufst du beim Auktionshaus an und fragst dort nach... lG

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 11:29



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gebrauch gemacht.Selbst wenn darauf hingewiesen wird. Wenn die Verkäuferin eine Umstandslatzhose verkauft, die gar keine ist, dann hat man als Käufer sehr wohl das Recht, den Artikel zurück zu geben. Waren ja schließlich falsche Angaben. Ich such mal eben das Gesetz dazu raus.

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 11:40



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Am Besten beim Auktionshaus anrufen, die müssten es ja wissen...lg

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 11:54



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bei aller verständlichen verärgerung interessiert mich ganz pragmatisch der gezahlte preis für das streitobjekt (incl. porto) und der mutmaßliche wiederverkaufswert.

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 12:04



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Es ist eine Levis, 25Euro. SEhr guter Zustand, keine Löcher oder Flecken. So muß Mittag machen, ich schau später noch mal rein. Gruß

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 12:14



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Aber dann war es doch arglistige Täuschung und auch dann hat man das Recht, die Ware inkl. Kaufpreis zurückzugeben und zurückzubekommen. Auch bei einem Privatverkauf. Bei einem privaten PKW-Verkauf gilt dieses auch.

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 12:45



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Also ich würde die Hose selber bei ebay wieder einstellen zum Verkauf, der Dame ein deftige negative Bewertung schreiben und damit hat es sich.

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 13:44



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ich habe auch eine Latzhose (Gap) und finde die cool. In der Bewertung wuerde ich es allerdings auch vermerken. P.S. bei meiner Nicht-Umstands-Latze hab ich schwanger die Knoepfe an den Seiten offen gelassen.

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 14:50