Wir fahren Pfingsten ohne die Kinder weg.
Wollte (wenn er denn nun schon volljährig ist) dem großen Sohn auch eine Vollmacht schreiben, dass er z.B. mit dem Kleinen zum Arzt gehen kann.
Was schreib ich da rein und kann ich die Entscheidungsbefugnis auch beschränken???
Trini
von
Trini
am 18.05.2015, 11:52
Reicht da nicht die Karte der Krankenkasse? Im Notfall wird doch sowieso das Kind behandelt werden.
von
fsw
am 18.05.2015, 12:24
es gibt keine Krankenkassenkarte.
Wir hatten ja schon die Situation, dass sich das Kind beim Sport verletzt hatte und dann die Klinik von uns das o.k. brauchte. Netterweise hat mich der Anästhesist dann telefonisch aufgeklärt. Wie er es dokumentiert hat, weiß ich nicht. Zeugin am Telefon??? Für genau solche Situationen würden wir uns aber gern absichern.
Also Zustimung für wichtige Eingriffe darf er geben, nicht aber für ein Tattoo oder Piercing.
Trini
von
Trini
am 18.05.2015, 12:32
Erteilt die Vollmacht für die Entscheidung über med. Maßnahmen im Falle von akuten Erkrankungen bzw Unfällen. Würde noch rein schreiben, dass sie ggf auch die Entscheidung über medizinisch notwendige Operationen mit erfasst. Ob das tats. reicht, kann ich nicht sagen.
von
wolke76
am 18.05.2015, 12:45
oh je solche Gedanken habe ich mir noch nir grmacht meine Kinder haben
die KK Karte bei sich , Schule Ausflüge etc .. wenn Fragen sind sind wir
via Händy erreichbar..
wusste nicht das es sowas braucht
Mitglied inaktiv - 18.05.2015, 13:03
Also,an Tattoo oder Piercing habe ich noch gar nicht gedacht.Hmmm...dann doch wohl so,wie die Anderen hier schon geschrieben haben.
von
fsw
am 18.05.2015, 13:07
http://www.krause-schoenberg.de/sterben_vollmacht_urlaub_kind_grosseltern.pdf
Trini
von
Trini
am 18.05.2015, 13:11
wird das schön erklärt.
Und in dem Formular wird auch ausschließlich die Gesundheitssorge erfasst.
Trini
von
Trini
am 18.05.2015, 13:12