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vierzehneinhalb jahre knast für detlef s.

Thema: vierzehneinhalb jahre knast für detlef s.

Mehr als 14 Jahre Haft für Westerwälder Missbrauchs-Vater - Applaus im Gerichtssaal bei Urteilsverkündung - Gericht ordnet anschließende Sicherungsverwahrung an (Neu: Urteilsbegründung) -- Von Stefan Schmitt -- (mit Bild/Chronologie/Hintergrund) = Koblenz (dapd-rps). Wegen 203-fachen sexuellen Missbrauchs an seinen Kindern muss der 48-jährige Detlef S. aus Fluterschen (Kreis Altenkirchen) für 14 Jahre und sechs Monate in Haft. Das Koblenzer Landgericht ordnete am Dienstag zudem die anschließende Sicherungsverwahrung des Mannes an. Der Richter folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Bei der Urteilsverkündung gab es Applaus im Gerichtssaal Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Detlef S. seine leibliche Tochter, eine Stieftochter und einen Stiefsohn über Jahrzehnte misshandelt und sexuell missbraucht hat. Zudem hatte er die Mädchen zur Prostitution gezwungen. Der nun Verurteilte hatte am Montag vor Gericht seine Taten unter Tränen gestanden. In der Urteilsbegründung bezeichnete der Vorsitzende Richter den Angeklagten als „grenzenlosen Egoisten“, der die Familienmitglieder als „seinen persönlichen Besitz“ angesehen habe. Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nach Haftende seien gegeben, weil der Angeklagte „einen Hang zu Straftaten“ habe. In Freiheit würde er nach Ansicht des Gerichts sofort wieder versuchen, seine Dominanz auszuspielen und sich ein Machtgefüge aufzubauen, wie er es in seiner Familie hatte. Insofern sei der 48-Jährige für die Allgemeinheit gefährlich. Mit diesem Urteil folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, welche in dem Prozess die Interessen der leiblichen Tochter, der Stieftochter sowie eines Stiefsohns vertrat. Die Verteidigung hatte dagegen auf neuneinhalb Jahre Haft plädiert und sich gegen Sicherheitsverwahrung ausgesprochen. Detlef S. habe seine Straftaten ausschließlich innerhalb seiner Familie begangen und stelle deshalb für die Allgemeinheit keine Gefahr dar, hatte sein Anwalt Thomas Düber argumentiert.

von dr.snuggles am 22.03.2011, 15:13



Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Sehr gut...

Mitglied inaktiv - 22.03.2011, 15:33