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Jetzt frag ich hier auch nochmal: Ist ein Rechteck ein Parallelogramm???

Thema: Jetzt frag ich hier auch nochmal: Ist ein Rechteck ein Parallelogramm???

Mein Sohn sollte in der Mathearbeit ein Parallelogramm zeichnen. Er hat ein Rechteck gezeichnet und 0 Punkte bekommen. Daneben hat die Lehrerin geschrieben: Das ist ein Rechteck und kein Parallelogramm!!! Ist das in dem Fall nicht das Gleiche??? MfG PS: Mein Sohn ist in der 4. Klasse.

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 16:03



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http://de.wikipedia.org/wiki/Rechteck Ein Rechteck ist eine spezielle Form des Parralelogramms. Das ist aber recht spitzfinderisch, ist doch klar, dass die dort ein "normales" Parralelogramm sehen wollten. Macht es eine Note aus? Lohnt der Streit?

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 16:12



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Da nie hinter den Aufgaben steht, wieviele Punkte es gegeben hätte und man auch nicht weiss, ab wann es welche Note gibt, weiss ich nicht, ob es sich lohnt. Da mein Sohn die Aufgabe aber "eigentlich" richtig gemacht hat, werd ich unter ihren Satz schreiben: ...und jedes Rechteck ist ein Parallelogramm! MfG

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 16:26



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jein, ein rechteck ist strenggenommen schon ein Parallelogramm, aber eine besonderheit genauso wie Quadrat und Raute. Beim klassischen Parallelogramm sind immer 2 gegenüberleigende Seiten Paralell, gleich lang und stehen nicht 90 Grad aufeinander. Aber wie gesagt...falsch ist es eigentlich nicht.. Lg reni

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 16:13



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Natürlich ist ein Rechteck ein Parallelogramm. Wenn die Lehrerin kein Rechteck will, hätte sie ihre Aufgabenstellung präzisieren müssen und z.B. einen Winkel von 90 Grad ausschließen müssen. Der Kommentar der Lehrerin ist jedenfalls falsch und für sie peinlich.

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 16:41



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In keiner Wissenschaft wird so scharf abgegrenzt wie in der Mathematik!!! Es gibt dort kein "Jein". Entweder IST es ein Parallelogramm, oder es ist keines. Da nirgendwo geschrieben steht, daß ein Rechteck KEIN Parallelogramm ist, IST es ein Parallelogramm! Zwar eine Sonderart, aber ein eben Parallelogramm!! Mir ist auch klar, daß die Lehrerin etwas anders sehen wollte. In der Mathematik gibt es aber keine Pädagogik, sondern nur LOGIK, und rein logisch-mathematisch betrachtet hat Dein Kind eine richtige Antwort gegeben (wenn es auch das falsche gemeint hat, ein blindes Huhn trinkt aber eben auch gerne mal einen Korn... ). Deshalb hingehen und volle Punktzahl verlangen. Man kann dem Kind ja dennoch erklären, was "eigentlich" gemeint war. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 17:02



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Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 17:07



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wenn die Lehrerin keine Sonderform moechte, soll sie das dazuschreiben. Das Rechteck IST ein Parallelogramm, Ende Basta!

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 18:21



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Ich finde, dein Sohn hat nicht die richtige Antwort gegeben. Hätte die Lehrerin ein Rechteck gewollt hätte sie nach einem gleichwinkligen Parallelogramm gefragt, ein Parallelogramm an sich hat keine gleichen Winkel., deshalb verstehe ich, dass die Lehrerin ihm keine Punkte gab.

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 19:16



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Es gibt eine unmissverständliche Definition für ein Parallelogramm: "Ein Parallelogramm ist ein konvexes ebenes Viereck, bei dem gegenüberliegende Seiten parallel sind." Rechtecke (und übrigens auch Quadrate) sind per Definition ein Parallelogramm. Da gibts nix zu deuteln. Dass die Lehrerin eine andere Antwort "erwartet" hat, ist demnach ihre Sache. Dann hätte sie die Aufgabe eben präziser stellen müssen (z.B. zeichne ein Parallelogramm für das gilt: Winkel ungleich 90°). Wer Mathematik unterrichtet, sollte das wissen.

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 11:45



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Hi! Eines der Merkmale eines Rechteckes ist,das es 4 rechte Winkel - sprich 90 Grad Winkel - hat wie bei einem Quadrat. Ein Parallelogramm hat dieses nicht. Dort sind nur die gegenüberliegenden Seiten gleich lang und hat keine 90 Grad Winkel. Der Übergriff für beide heißt Viereck. Ihr bringt hier etwas durcheinander. L.G.

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 17:38



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MfG

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 18:32



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Es stimmt nicht ganz, was Du geschrieben hast. Auch aus dem kleinen DUDEN Mathematik: Viereck: Verbindest man vier verschiedene Punkte A, B, C, D einer Ebene von denen keine drei auf einer Gerade liegen, durch die vier Strecken AB, BC, CD, DA, so erhält man ein Viereck. ... Parallelogramm: Viereck, bei dem je zwei sich gegenüberliegende Seiten parallel und gleich lang sind. In einem Parallelogramm sind die (sich diagonal gegenüberliegenden) Gegenwinkel gleich groß, je zwei benachbarte Winkel ergänzen sich zu 180°. Das Rechteck hab ich unten geschrieben! LG Bettina

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 18:44



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Hallo Bettina! Ok, wieder was dazu gelernt, wobei ich es eigentlich wissen müßte, da mein Kind gerade ein Geometriearbeit heute geschrieben hat. Allerdings kommt es vielleicht auch auf die Klassenstufe an, wie spezifisch die Lehrerin es wissen möchte - je nachdem, wie sie es dann den Kindern beigebracht hat. L.G.

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 19:44



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Ja natürlich! Auch ist das etwas, was man leicht und gerne verlernt, nachdem der Matheunterricht vorüber ist! Ich wollte eigentlich auf Mathe-Lehramt studieren. daher habe ich auch die dementsprechende Literatur hier! *g* LG Bettina

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 19:52



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Und was hast du stattdessen studiert? LG

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 19:58



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Ich hab gar nicht studiert. Ich bin Sozialpädagogin. Das ist hier in Österreich eine 5-jährige Ausbildung mit Maturaabschluss (Abitur). Nach der Matura hatte ich keine Lust mehr auf lernen und wollte gleich arbeiten. Mathe ist noch immer ein Hobby von mir und auch in meinem Beruf sehr hilfreich! Ich arbeite in einer Kinder- und Jugendwohngruppe und natürlich kommen alle mit ihren Mathe-Problemen zu mir! Die Kollegen sind sehr froh darüber. *g* LG Bettina

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 20:03



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Auch sehr interessant. Der pädagogische Bereich gefällt dir wohl sehr. Und nicht schlecht für die anderen, wenn man als Kollegin ein Mathegenie hat.Und die Kinder haben damit dann auch eine Ansprechpartnerin. Super! Ich denke,dass du damit den anspruchsvolleren Beruf im Bereich der Pädagogik ausgewählt hast. Oder? L.G. Frauke

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 20:09



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Anspruchsvoll sicher, aber es ist MEIN Beruf. Das war schon mein Traumberuf ab meinem 12. Lebensjahr! Mathegenie, naja. Ich kann nur gut mit Zahlen umgehen und hab ein gutes Verständnis für die mathematischen Vorgänge. Ich hab in der Schule meinen Klassenkollegen Mathe-Nachhilfe gegeben. Eine Klassenkollegin fragte mich, warum ich so gut Mathe kann. Meine Antwort: "Es ist für mich ein Spiel mit Zahlen!" Sie darauf: "Bring mir bitte das Spiel bei!" *gg* LG Bettina

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 20:23



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Bei mir wäre eher das: Mathe war nun gerade nicht mein Lieblingsfach. Meine Kids dagegen lieben Mathe. Und du hattest so früh schon eine genaue Vorstellung, was du einmal werden möchtest? Respekt! Gruß

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 20:35



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Ja, ich wusste es schon so früh, musste aber darum zu kämpfen. Die damalige Bezeichnung hier in Österreich war "Erzieherin". Meine Eltern kannten nur diese Internate für höhere Töchter in der Schweiz und solche Kinder wollte ich nicht betreuen. Auch meinten sie, dass ich das nur in der Schweiz lernen könne. Da ich nicht so weit weg wollte, überlegte ich mir Berufsalternativen. Wenn nicht mit Menschen, dann mit Tieren! Zuerst wollte ich dann Pferdepflegerin werden und danach Verhaltensforscherin. Mein Brief an Konrad Lorenz war schon fertig, als eine Berufsberaterin in die Schule kam. Der erzählte ich von meinem ursprünglichen Berufswunsch. Sie gab mir Adressen von Schulen hier in Österreich. An der Schule, in der ich mich anmeldete, musste man eine 3-tägige Aufnahmeprüfung machen. Von 95 Anwärtern wurden nur 25 aufgenommen. Ich war dabei! LG Bettina

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 20:46



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Der Mensch braucht auch Glück in seinem Werdegang und gesamten Leben. Das hattest du wohl! Wenn du mit deinem Beruf glücklich bist, ist das toll. Glückwunsch!!!!!!!! In der heutigen Zeit ist das keine Selbstverständlichkeit mehr. Ich wünsche dir noch sehr viel Spaß und Erfolgserlebnisse mit den Kindern bzw. Jugendlichen! L.G. Frauke

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 20:54



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"Beim Rechteck handelt es sich um einen Spezialfall des Parallelogramms (gleichwinkeliges Parallelogramm) und damit auch des Trapezes. Ein Sonderfall des Rechtecks ist das Quadrat, bei dem alle Seiten gleich lang sind (gleichseitiges Rechteck)." Quelle: Wikipedia - Rechteck Natürlich ist ein Rechteck ein Parallelogramm! Die Aufgabe hätte präziser gestellt werden müssen. Also es hätte zum Beispiel nach einem Parallelogramm gefragt werden müssen, das kein Rechteck ist. Ich würde zur Lehrerin gehen und das klar stellen. Vor allem für folgende Arbeiten. Aber eine neugierige Frage: Hat dein Sohn das Rechteck mit dem Wissen gezeichnet, dass es ein Parallelogramm ist oder mehr aus Versehen und durch Zufall?

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 17:55



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"Ich dachte doch, ein Parallelogramm hat MINDESTENS zwei parallele Linien. Und das, was ich gezeichnet hab, HAT zwei parallele Linien." Dass die zwei anderen Linien auch noch parallel zueinander verlaufen, ist ihm gar nicht aufgefallen. MfG

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 18:31



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Na, das hätte aber dann auch ein Trapez sein können. und das ist definitiv KEIN Paralellogramm. Ich würd es bei der Lehrerin ansprechen - möglichst mit entsprechendem Beleg aus einer vertrauenswürdigen Mathe-Seite / Mathe-Duden / Mathe-Buch (man glaubt gar nicht, was manche Lehrer nicht mehr wissen von ihrem Studium). Nimm am besten aber nicht Wikipedia, das ist ja bei vielen regelrecht verpönt als "Laien"literatur. Trapez sieht ja z.B. so aus: __ /___\

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 19:39



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meine Striche sind jetzt bisserl verschoben, aber du verstehst, was ich meine?

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 19:40



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MfG

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 20:26



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Na, dann scheint er ja beim Trapez gewesen zu sein. ;) Na ja... Auf jeden Fall stimmt das Rechteck und ich finde, er müsste dafür Punkte bekommen. Sonst sag es der Lehrerin eben auf jeden Fall fürs nächste Mal. Denn dann mag es vielleicht gerade die entscheidene Zensur für Gym oder Real sein oder so... Auf jeden Fall ist ein Trapez immer ein Viereck. Ein Parallelogramm ist immer ein Trapez und somit auch ein Viereck. Und ein Rechteck ist immer ein Parallelogramm und somit auch ein Trapez und somit auch ein Viereck. Wenn dein Sohn das begriffen hat... Wow! Respekt. :)

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 20:55



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Zück mal den Mathe -Duden. Beim Trapez sind nur ZWEI gegenüberliegende Seiten parallel, die anderen zwei eben nicht. Beim Parallelogramm müssen ALLE jeweils gegenüberliegenden Seiten parallel sein.

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 21:27



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MfG

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 21:56



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Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 07:19



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Ein Lexikon mathematischer Begriffe und Formeln: Rechteck: Bezeichnung für ein Parallelogramm, dessen benachbarte Seiten rechtwinkelig zueinander sind. LG Bettina

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 18:34



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Aus dem Zusammenhang gerissen ist es klar - da zählt die mathematisch korrekte Antwort. Ich gehe aber davon aus, dass der Stoff für diese Arbeit das Thema Parallelogramm beinhaltete - so wie es wahrscheinlich 100x geübt wurde, wurde es auch beim Test abverlangt. Daher ist das Rechteck falsch - auch wenns mathematisch richtig ist. Man muss nicht immer alles zerlegen.

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 19:29



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Per Definitionem für ein Parallelogramm nur folgende Aussage gilt: 1) Die jeweils gegenüberliegenden Seiten müssen parallel sein UND KEINE AUSSAGE ÜBER DIE DAZWISCHENLIEGENDEN WINKEL GETROFFEN WIRD. Dies fällt unter die eindeutigen mathematischen Aussagen! ( eindeutig heisst: nur in einer Richtung gültig) Demgegenüber gäbe es noch die eineindeutige Definition- d.h. Definitionen die in zwei Richtungen stimmen: zB: 1 ist nicht 2; 2 ist nicht 1 l G Johanna P.S.: Und da würde ich notfalls auch mit Lehrern streiten, da Mathe sehr präzise zu sein hat in allen Aussagen

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 20:13



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Auch wenn das Kind keine Ahnung hatte??? Ich würd dem Kind sagen, dass es zufällig eine Lösung gezeichnet hat, die auch stimmt - aber eben nicht verlangt war. Denn das ist doch eindeutig, oder? Wenn es in den Übungen um ein Parallelogramm ging - und nicht um den Sonderfall - dann gehts im Test auch darum. Zumindest logisch wär das.

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 20:19



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"Ich dachte doch, ein Parallelogramm hat MINDESTENS zwei parallele Linien. Und das, was ich gezeichnet hab, HAT zwei parallele Linien." Also hat er doch gelernt und auch gewußt wie ein Parallelogramm zu sein hat! Auch wenn er eine Sonderform gezeichnet hat, durch Zufall, hat er doch ein Parallelogramm gemacht! LG Bettina

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 20:30



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Ein Parallelogramm ist ein Viereck, bei dem die jeweils gegenüberliegenden Seiten gleich lang und parallel sind. Somit ist ein Rechteck ein Sonderfall eines Parallelogramms. Wusste dein Sohn das oder kennt er den Unterschied gar nicht?

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 20:35



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Den "Fehler" hatten wir damals auch. Den Punkt bekamen wir nicht. Sie wollte ein richtiges Parallelogramm sehen. War sinnlos. Im Übrigen schrieb sie diese Arbeit im kommenden Jahr wieder und unsere Nachbarstochter und der beste Freud hatten auch den Fehler. Bekamen auch keine Punkt.

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 20:45



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Anhand der anderen Aufgaben kann ich erkennen, dass es für diese Aufgabe 2 Punkte gab. Da frag ich mich, was man hätte machen müssen, um wenigstens die halbe Punktzahl zu bekommen...?! MfG

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 20:53



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lG J Nein was anderes: Wir hatten mal die Matheaufgabe zu begründen warum sich zwei Parallelen im Unendlichen schneiden

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 22:01



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Ich bin der Meinung, dass dein Sohn zumindest die halbe Punktzahl hätte kriegen müssen. Eben weil er ja bekanntlich wußte, dass die Seiten parallel sein müssen. Ganz eng genommen sogar die ganze Punktzahl, denn das Rechteck ist DEFINITIV ein Parallelogramm. Nur halt eben mit einer Bedingung mehr. Parallelogramm: Jeweils zweimal zwei Seiten müssen parallel zueinander und gleich lang sein (wodurch ein Trapez ausgeschlossen ist, dass ja NUR einmal zwei Seiten parallel und gleich lang hat). Rechteck: Jeweils zwei Seiten müssen parallel zueinander und gleich lang UND im rechten Winkel zueinander stehen. So habe ich es zumindest früher gelernt und verdiene heutzutage noch meine Brötchen mit solchem Grundwissen. Die Lehrerin hat aber wahrscheinlich ein geneigtes Parallelogramm gemeint, eben um eine klare Abgrenzung zum Rechteck (was ja eine andere Bezeichnung hat) gemeint. Ich finde aber, sie hätte deinem Sohn aber zumindest erklären können, dass er eigentlich recht hat, aber dass ein Rechteck halt noch eine zusätzliche Bedingung hat und die Seiten nicht unbedingt im rechten Winkel zueinander stehen MÜSSEN, sondern dass ruhig auch zwei Seiten schräg stehen dürfen, damit es immer noch ein Parallelogramm ist, während es bei einem Rechteck, was ein besonderes Parallelogramm ist (um es dem Kind zu verdeutlichen) keine schrägen Seiten geben darf. Wenn du die Gelegenheit hast, spreche die Lehrerin ruhig mal drauf an und sag ihr, dass dein Sohn verwirrt war, weil er ja eigentlich genau genommen recht hat. Vielleicht kann sie ihm ja nochmal sagen, dass er eigentlich wirklich recht hat, er aber eben ein "besonderes Parallelogramm" gezeichnet hat und sie eigentlich nur ein "normales Parallelogramm" haben wollte, weil dieses "besondere Parallelogramm" halt einen anderen Namen hat. Verstehst du, was ich meine? Eigentlich hat er ja wirklich recht, aber es ist wie bei einem Mofa und einem Motorrad. Genau genommen ist ein Mofa auch ein Motorrad, weil es eben einen Motor und zwei Räder hat. Allerdings ist es eine besondere Art Motorrad (ein Mini-"Motorrad") und hat deshalb einen anderen Namen. Ich hoffe, ich konnte mich verständlich genug ausdrücken. Fazit ist jedenfalls, dass deinem Sohn die Punkte eigentlich zustehen. Und wenn er die Bedingungen kennt, die ein Parallelogramm ausmachen und es nicht nur ein Fehler oder Zufallsprodukt seinerseits war, steht ihm eigentlich sogar ein Sonderpunkt zu, weil ihm aufgefallen ist, dass ein Rechteck im Grunde genommen halt auch ein Parallelogramm ist. Sehe ich zumindest so. lg Meike (die mal wieder viel ausfürhlicher war, als sie es eigentlich sein wollte )

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 22:13



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Ein Rechteck ist ein Rechteck, weil die Ecken 90 Grad haben. Ein Parallelogramm hat aber keine rechtwinkligen Ecken. Also ist ein Rechteck kein Parallelogramm und ein Parallelogramm kein Rechteck :)

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 09:38



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Es stimmt nicht ganz, was Du schreibst! Es stimmt, dass ein Parallelogramm kein Rechteck ist, aber: Ein Rechteck IST ein Parallelogramm! Wenn auch eine spezielles Parallelogramm. Oberbegriff: Viereck Speziell: Parallelogramm Spezieller: Rechteck Diese Unterordnung hast Du auch in der Biologie. Beispiel Löwe: Ordnung: Raubtiere (Carnivora) Überfamilie: Katzenartige (Feloidea) Familie: Katzen (Felidae) Unterfamilie: Großkatzen (Pantherinae) Gattung: Panthera Art: Löwe Deine Erklärung würde hier z.B. bedeuten, dass ein Löwe keine Katze ist. LG Bettina

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 10:32