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darf hartz4 empfänger noch geld verdienen?AN ALLE

Thema: darf hartz4 empfänger noch geld verdienen?AN ALLE

hallöchen, sind hartz 4 empfänger unter euch die nebenbei noch geld verdienen? wie seid ihr zu dem job bekommen und wieviel darf man als hartz 4 empfänger überhaupt noch nebenbei verdienen??? ich krieg hartz4 mache abendschule,mein sohn geht vormittags in den kiga,nun überlege ich ob ich mir nicht für vormittags einen job suchen sollte,damit noch so bisschen geld in die haushaltskasse fliest, ist das überhaupt möglich??? ich könnte maximal von um8 bis um 11,meint ihr sowas gibts??? wieviel bekommt man dann so an geld??? hoffe auf viele antworten von euch

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 22:00



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Natürlich darfst du dazuverdienen. Von deinem Lohn darfst du grundsätzlich 100.- Euro behalten. Von allem, was du darüber verdienst und unter 400.- Euro liegt, darfst du nochmal 20% behalten. Von allem, was du dann über 400.- Euro verdienst, bekommst du 10%. Also verdienst du beispielsweise 300.- Euro, darfst du 140.- Euro behalten (100.- Euro plus 20% von 200.- Euro). Liegt dein Einkommen beispielsweise bei 500.- Euro, sind davon 170.- Euro anrechnungsfrei. Ich hoffe, es war verständlich. LG, Tiziana

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 22:14



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Hi! Gibts Dich auch noch?? Bist ja garnicht mehr im pafnet. Keine Lust mehr??

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 22:21



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Ach, wie immer... alles krank hier, kaum noch Zeit... Ich meld mich bei dir im pafnet! Liebe Grüße!

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 22:48



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Die 20% gelten auch für die Glewitzonenregelung bis 799€... Ab 800 € gelten dann die 10%. Ab da ist es eh schon eine normale Beschäftigung und ALG II wird ergänzend gezahlt. LG, W

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 09:02



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Na dann werd ich wohl mal eine ganze Menge Geld von der ARGE zurückfordern... :-) LG, Tiziana

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 10:12



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"Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei. Erzielt ein Mitglied eine Bedarfsgemeinschaft Einkommen, dessen monatliche Höhe € 400 übersteigt, kann es die Fahrtkosten mit € 0,20 pro Kilometer absetzen, sofern darüber hinaus die Summe der abzugsfähihgen Beträge gemäß § 11 II Nr. 3-5 SGB II die Grenze von € 100 übersteigt. " link dazu: http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/zuverdienst.html Dazu gibt es unendlich viele weitere Links... haben die das bei dir wirklich anders gehandhabt, dann würde ich mir das mal schön einzeln aufdröseln lassen... Viel Erfolg, W

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 10:27



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Ich wundere mich über gar nix mehr. Da läuft so einiges nicht ganz rund bei manchem Sachbearbeiter... *augenroll* LG; Tiziana

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 14:03



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Liebe Sandra, irgendwie scheinst du den Sinn einer Erwerbstätigkeit und Bezug von ALG II zu verwechseln. Normalerweise sollte jeder, der dazu in der Lage ist, einer Arbeit nachgehen, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Wenn das dann nicht reicht, gibt es zusätzliche Hilfen vom Staat. Du "darfst" also soviel verdienen, wie du kannst. Liebe Grüße Karo

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 10:30