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Rechtsexperten hier?

Thema: Rechtsexperten hier?

Hallo zusammen, ich habe ein kleines Problem. Ich habe heute einen neuen Fernseher gekauft. Es war der letzte. Zeitgleich kaufte eine Paar das Austellungsstück von dem Modell. Der Lagerist hat unsere TVs vertauscht und nun habe ich das Ausstellungsstück. Dies habe ich erst zuhause bemerkt. Habe auch gleich dort angerufen und die konnten nachvollziehen, dass der Lagerist das falsche Gerät herausgegeben hat. Sie meinten, ich solle das Gerät zurückbringen und ich bekomme das Geld zurück. 1. sehe ich nicht ein, dass ich mir den Aufwand machen soll den riesigen Fernseher dorthin zu schaffen 2. war das Gerät dort zu einem super Preis angeboten (finde ihn auch nicht günstiger woanders) 3. welche Rechte habe ich nun? 4. welcher Preisnachlass wäre in diesem Fall ok? (Preis 1100€, das Gerät stand ca. 5-6 Monate in der Ausstellung und der Standfuss ist zerkratzt) 5. muss der Verkäufer dafür sorgen, dass ich das Gerät irgendwie bekomme? (als Neuware, die hatte ich ja gekauft) Wie sieht die Rechtslage aus? Freue mich über Antworten. Danke.

Mitglied inaktiv - 27.12.2010, 21:01



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Der Kaufvertrag steht. Du hast Deinen Teil erfüllt, nun ist der Elektromarkt dran. Auch das "Neugerät" ist ja jetzt kein Neugerät mehr. Es war ausgepackt und wahrscheinlich schon ein paar Stunden in Gebrauch. Der Händler muss jetzt für Ersatz sorgen, oder den Preis anpassen. Was hätte denn der gebrauchte gekostet? Da würde ich dann nochmal 10% für die Mühen abziehen und das Gerät behalten. Andere Variante: Der Händler kann den Kaufvertrag (neues Gerät) nicht erfüllen und wird Schadenersatzpflichtig. Du könntest Dir dann das Gerät anderweitig beschaffen, und die Differenz dem ersten Verkäufer in Rechnung stellen. Gegen große Handelsketten nicht durchzusetzen. Allein der Anwalt der dann notwendig ist, kostet mehr wie die eigentliche Differenz. Daher würde ich zu oben genannter Variante raten. Gruß Corinna

von shinead am 27.12.2010, 21:18



Antwort auf Beitrag von shinead

Das Paar hat das Ausstellungsstück zum Neupreis gekauft (schön blöd, aber na ja) ....

Mitglied inaktiv - 27.12.2010, 21:20



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Ehm... zum Neupreis? Schön blöd trifft ins schwarze *kopfschüttel* War es eine große Kette? Dann sollen die mal schön in den Lagern ihrer anderen Filialen nachhaken. Besteh' erst einmal auf Erfüllung des Kaufvertrages. Ansonsten schau mal bei Amazon (ggf. unter Warehousedeals), da findest Du die Preise für gebrauchte Fernseher heraus. Die Restsumme dann einvordern. Gruß Corinna

von shinead am 27.12.2010, 21:35



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Hi, einfache Antwort: Gekauft wurde ein Neugerät. Also Vertrag durch Verkäufer erst durch Aushändigung des Neugerätes erfüllt. Fazit: Wenn es auf dieser Welt für den Verkäufer noch ein auffindbares Neugerät gibt, dann muss er Dir das auch Aushändigen. Hierzu hat er sich verpflichtet. Da das ausgehändigte Gerät fehlerhaft, weil zerkratzt und nicht neuwertig ist, handelt es sich um einen Mangel. Die Kosten der Mängelbeseitigung hat der Verkäufer zu tragen. Also hat er auch die Kosten der Abholung und der Lieferung eines neuen Gerätes zu übernehmen. Ach ja, dies stellt keine Rechtsberatung dar, weil ich soetwas via eines Forums ja nicht machen würde (auch wenn ich dies dürfte :-) ).

Mitglied inaktiv - 27.12.2010, 21:25